HRB 10858
Johann Lung GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kottenheim
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Registerdaten
- Sitz
- Kottenheim
- Datenstand
- 2024-04-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 7 IN 136/24 · Johann Lung GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 136/24
- Wirksam am
- 06.01.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 10858
Über das Vermögen Johann Lung GmbH, geboren am XX.XX.XXXX, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim (AG Koblenz, HRB 10858),
vertreten durch: Sarah Christina Brötz, Nachtigallenweg 25, 56729 Ettringen (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jakob Eich, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz, wird am 01.01.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 06.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO.)
Berichtstermin am Donnerstag, 20.02.2025, 15:00 Uhr, Saal 220, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten,
welche da sind:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte, hier insbesondere die Veräußerung des Geschäftsbetriebes als Ganzes an die Antriebstechnik Saftig GmbH in Plaidt (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
* Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Prüfungstermin am Donnerstag, 20.02.2025, 15:00 Uhr, Saal 220, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Amtsgericht Mayen, 03.01.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 136/24 · Johann Lung GmbH · Insolvenzgericht Mayen
- Insolvenzgericht
- Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 136/24
- Wirksam am
- 16.10.2024
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 10858
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 16.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10858 HRB 10858: Johann Lung GmbH, Kottenheim, Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim. Prokura erloschen: Stolz, Wilhelm Friedrich, Burgbrohl, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem …
HRB 10858 Johann Lung GmbH, Kottenheim (Hausener Str. 54, 56736 Kottenheim). Nicht mehr Geschäftsführer: Spangenberg, Dirk Rudolf, Koblenz, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.