HRA 110062 früher Amtsgericht Vechta

Johann Böske GmbH & Co. KG

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Arkeburger Str. 19, 49424 Goldenstedt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Arkeburg
Datenstand
2024-05-07
Quelle
Handelsregister

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-02-10

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Johann Böske I Arkeburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 44/26 · Johann Böske GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 44/26
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 110062
10 IN 44/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Johann Böske GmbH & Co KG, Arkeburger Straße 19, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 110062), vertr. d.: 1. Böske Beteiligungsgesellschaft mbH, Arkeburger Straße 19, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Hiltrud Böske-Haverbeck, 49424 Goldenstedt, 3. Heinrich Haverbeck, 49424 Goldenstedt, wurde beschlossen:

Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Vechta, 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 44/26 · Johann Böske GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 44/26
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 110062
10 IN 44/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Johann Böske GmbH & Co KG, Arkeburger Straße 19, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 110062), vertr. d.: 1. Böske Beteiligungsgesellschaft mbH, Arkeburger Straße 19, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Hiltrud Böske-Haverbeck, 49424 Goldenstedt, 3. Heinrich Haverbeck, 49424 Goldenstedt, wurde der Beschluss vom 12.08.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Vechta eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Vechta an.

Amtsgericht Vechta, 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 44/26 · Johann Böske GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 44/26
Wirksam am
13.08.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 110062
10 IN 44/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Johann Böske GmbH & Co KG, Arkeburger Straße 19, 49424 Goldenstedt, vertr. d.: 1. Böske Beteiligungsgesellschaft mbH, Arkeburger Straße 19, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Hiltrud Böske-Haverbeck, 49424 Goldenstedt, 3. Heinrich Haverbeck, 49424 Goldenstedt, ist am 12.08.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Hinrichs, Schloßplatz 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441-218910, Fax: 0441 21891-39, E-Mail: oldenburg@inso-oldenburg.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 12.08.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 110062 HRA 110062: Johann Böske GmbH & Co. KG, Arkeburg, Arkeburger Str. 19, 49424 Goldenstedt. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Böske Beteiligungsgesellsc…
HRA 110062: Johann Böske GmbH & Co. KG, Arkeburg, Arkeburger Str. 19, 49424 Goldenstedt. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Böske Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Arkeburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 110055).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.