HRA 1974

Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co.KG

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gutenbergstraße 1, 47443 Moers

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Moers
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
22.11.2024
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Christian Scholz

Krefeld

Kommanditist(in)

Rosemarie Dörr

Duisburg

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Wiefelspütz-Druck GmbH

Moers

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-06 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Joh. Brendow & Sohn Grafischer Großbetrieb und Verlag Moers
  2. Joh. Brendow & Sohn Grafischer Großbetrieb und Vedag GmbH & Co.KG Moers
  3. Joh. Brendow & Sohn Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co.KG Moers

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 10/22 · Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 10/22
Wirksam am
15.12.2025
Registerbezug
Kleve, HRA 1974
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5044 eingetragene Wiefelspütz-Druck GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ebner Stolz Mönning Bachem, Holzmarkt 1, 50676 Köln

I.

wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
II.
wird die Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Stichtag zur Abgabe schriftlicher Erklärungen durch die Gläubiger, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, wird bestimmt auf
Freitag, den 16. Januar 2026.

Bis zu diesem Stichtag - 24:00 Uhr - können die Insolvenzgläubiger schriftliche Stellungnahmen - insbesondere Zustimmungs- oder Ablehnungserklärungen - zu folgendem Antrag des Insolvenzverwalters beim Amtsgericht Kleve - Insolvenzgericht - einreichen:

Der Insolvenzverwalter beantragt die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundbesitzes unter der Anschrift Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, eingetragen beim Amtsgericht Moers im Grundbuch von Repelen unter 3132.

Maßgebend für die rechtzeitige Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist der Eingang des Schriftsatzes beim Amtsgericht Kleve.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung einer Gläubigerversammlung nebst Beschlussantrag vom 9. Dezember 2025 verwiesen.
Der Antrag des Insolvenzverwalters mit den Gründen zur Beschlussvorlage und der notarielle Kaufvertrag können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 eingesehen werden.
Sofern eine Stellungnahme durch einen Gläubiger abgegeben wird, sollte diese einen Beschlussvorschlag (Zustimmung oder Ablehnung der durch den Insolvenzverwalter beabsichtigten Rechtshandlung) enthalten.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. In diesem Falle gilt die Zustimmung zu der vorstehend genannten, besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

43 IN 10/22
Amtsgericht Kleve, 12.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 10/22 · Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 10/22
Wirksam am
25.03.2024
Registerbezug
Kleve, HRA 1974
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5044 eingetragene Wiefelspütz-Druck GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ebner Stolz Mönning Bachem, Holzmarkt 1, 50676 Köln

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über folgende Rechtshandlung des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO):

Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss und der Durchführung der zwischen dem Insolvenzverwalter, der Blank GmbH & Co. KG, Herrn Dr. Christian Scholz und Herrn Hans-Dieter Holthuis abgeschlossenen Vereinbarung zur Rückabwicklung des Kaufvertrages Dr. Martin Koenen/Moers vom 29. Dezember 2017, Az. 2054/17 K ("Rückabwicklungsvereinbarung") zu.

bestimmt auf

Dienstag, 07.05.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Sitzungssaal C -9 (Untergeschoss).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung zur genannten Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 10/22
Amtsgericht Kleve, 22.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 10/22 · Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 10/22
Wirksam am
28.12.2022
Registerbezug
Kleve, HRA 1974
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5044 eingetragene Wiefelspütz-Druck GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ebner Stolz Mönning Bachem, Holzmarkt 1, 50676 Köln

wird die Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Stichtag zur Abgabe schriftlicher Erklärungen durch die Gläubiger, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, wird bestimmt auf
Donnerstag, den 19. Januar 2023.

Bis zu diesem Stichtag - 24:00 Uhr - können die Insolvenzgläubiger schriftliche Stellungnahmen - insbesondere Zustimmungs- oder Ablehnungserklärungen - zu folgenden Anträgen des Insolvenzverwalters beim Amtsgericht Kleve - Insolvenzgericht - einreichen:

Der Insolvenzverwalter beantragt die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen mit Wirkung zum 01.02.2023 an den bisherigen Fremdgeschäftsführer, Herrn Andreas Deppert, bzw. die von im gegründete Kalenderliebe GmbH i. Gr..

Der Insolvenzverwalter ferner im Zusammenhang mit dem Antrag zu Ziffer 1 die Zustimmung zur Mitveräußerung der von der Schuldnerin gehaltenen Geschäftsanteile an der Harfe-Verlag und Druckerei GmbH und der Eilers International B.V., ebenfalls an Herrn Andreas Deppert bzw. die Kalenderliebe GmbH i.Gr..

Maßgebend für die rechtzeitige Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist der Eingang des Schriftsatzes beim Amtsgericht Kleve.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung einer Gläubigerversammlung nebst Beschlussantrag vom 23. Dezember 2022 verwiesen.
Der Antrag des Insolvenzverwalters mit den Gründen zur Beschlussvorlage und der notarielle Kaufvertrag können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 eingesehen werden.

Sofern eine Stellungnahme durch einen Gläubiger abgegeben wird, sollte diese einen Beschlussvorschlag (Zustimmung oder Ablehnung der durch den Insolvenzverwalter beabsichtigten Rechtshandlung) enthalten.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. In diesem Falle gilt die Zustimmung zu den vorstehenden Anträgen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 10/22
Amtsgericht Kleve, 28.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 10/22 · Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 10/22
Wirksam am
31.08.2022
Registerbezug
Kleve, HRA 1974
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen
Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5044 eingetragene Wiefelspütz-Druck GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.11.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 16.09.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 10/22
Amtsgericht Kleve, 30.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 10/22 · Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 10/22
Wirksam am
24.08.2022
Registerbezug
Kleve, HRA 1974
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen
Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5044 eingetragene Wiefelspütz-Druck GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen,

wird gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben und das Verfahren in ein schriftlich durchzuführendes Verfahren übergeleitet.

Vorstehende Entscheidung ist durch das Gericht per Beschluss in der 1. Gläubigerversammlung am 17.08.2022 verkündet worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

43 IN 10/22
Amtsgericht Kleve, 17.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1974 HRA 1974: Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co.KG, Moers (Gutenbergstraße 1, 47443 Moers). Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (43 IN 10/22) vom 01.06.2022 ist über das Vermöge…
HRA 1974: Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co.KG, Moers (Gutenbergstraße 1, 47443 Moers). Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (43 IN 10/22) vom 01.06.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 10/22 · Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 10/22
Wirksam am
01.06.2022
Registerbezug
Kleve, HRA 1974
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen
Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, gegründet am 31.12.1973, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5044 eingetragene Wiefelspütz-Druck GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert, Sachsenring 56, 45279 Essen,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2022, um 09:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.04.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt André Dobiey, Flutstraße 37, 47533 Kleve.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.07.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 17.08.2022, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal D 100.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin im Wege der übertragenden Sanierung bzw. Einstellung des Unternehmens oder einzelner Betriebsteile, sofern eine kostendeckende Fortführung des Unternehmens nicht mehr möglich ist

bzw. alternativ die Einleitung der Sanierung über ein Insolvenzplanverfahren

- die Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. der Abschluss eines Vergleiches zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreites, insbesondere wegen Forderungen gegenüber der Blank GmbH & Co. KG

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.07.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 10/22
Kleve, 01.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 10/22 · Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
43 IN 10/22
Wirksam am
07.04.2022
Registerbezug
Kleve, HRA 1974
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 10/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1974 eingetragenen Joh. Brendow & Sohn, Grafischer Großbetrieb und Verlag GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5044 eingetragene Wiefelspütz-Druck GmbH, Gutenbergstraße 1, 47443 Moers, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Deppert,

ist am 07.04.2022, um 09:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird André Dobiey, Flutstraße 37, 47533 Kleve bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 10/22
Amtsgericht Kleve, 07.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.