HRA 9110

Jochen Eckert e.K.

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Coesfeld

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Coesfeld
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-25 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 9110 HRA 9110: Jochen Eckert e.K., Coesfeld, Am Wasserturm 45-47, 48653 Coesfeld. Einzelkaufmann. (Die Herstellung, die Verarbeitung und der Vertrieb von Draht- und Blechwaren aller Art.). Geschäftsanschrift: Am …
HRA 9110: Jochen Eckert e.K., Coesfeld, Am Wasserturm 45-47, 48653 Coesfeld. Einzelkaufmann. (Die Herstellung, die Verarbeitung und der Vertrieb von Draht- und Blechwaren aller Art.). Geschäftsanschrift: Am Wasserturm 45-47, 48653 Coesfeld. Inhaber: Eckert, Jochen, Coesfeld, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Eckert Drahtwaren GmbH mit Sitz in Coesfeld (Amtsgericht Coesfeld, HRB 2486) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.10.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.10.2020 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.