HRB 8704
JobSystems GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Arnold-Janssen-Straße 13, 53757 Sankt AugustinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Sankt Augustin
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.11.2022
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ralf Erwin Langer
Bad Honnef
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Job Systems GmbH Hennef
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Projekten im Rahmen deutscher, auch länderübergreifender Bildungs- und Beschäftigungsprogramme und Fonds einschließlich der Teilnahme an diesbezüglichen Ausschreibungen jeder Art, insbesondere die Durchführung der Aus-, Fort-, Um- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen im Wege von Eingliederungs-, Trainings- und Vermittlungsmaßnahmen, die Durchführung berufsvorbereitender Maßnahmen, die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen und die Durchführung sonstiger Schulungs-, Erziehungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher; die Durchführung von Projekten im Rahmen europäischer, auch länderübergreifender Bildungs- und Beschäftigungsprogramme und Fonds einschließlich der Teilnahme an diesbezüglichen Ausschreibungen jeder Art; die Vermittlung, Integration und das Coaching von Jugendlichen und Erwachsenen in Ausbildung und Beschäftigung; die Beratung, Assessment, die Schulung und das Coaching von Jugendlichen und Erwachsenen zur Lebens-, Berufs- und Karriereplanung sowie zur Gründung von Existenzen; die Erforschung und Erprobung alternativer Aus-, Weiter- und Fortbildungs-oder Förderungsmaßnahmen für Jugendliche und Erwachsene durch Entwicklung, Planung und Organisation und Durchführung von Projekten, Maßnahmen, Veranstaltungen und Aktionen zur Verbesserung ihrer Integration in Ausbildung- und Berufsleben; die Einrichtung von Beratungsstellen, Bildungsstätten, Werkstätten oder sonstigen Einrichtungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 99 IN 100/22 · JobSystems GmbH · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 100/22
- Wirksam am
- 23.05.2023
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 8704
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 8704 eingetragenen JobSystems GmbH, Arnold-Jansen-Str. 13, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erwin Langer, Arnold-Jansen-Str. 13, 53757 Sankt Augustin
ist am 17.05.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
99 IN 100/22
Amtsgericht Bonn, 22.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 99 IN 100/22 · JobSystems GmbH · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 100/22
- Wirksam am
- 02.11.2022
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 8704
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 8704 eingetragenen JobSystems GmbH, Arnold-Jansen-Str. 13, 53757 Sankt Augustin, früherer Name: Job Systems GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erwin Langer, Arnold-Jansen-Str. 13, 53757 Sankt Augustin
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.10.2022, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 31.08.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin, Telefon: 02241/90600, Fax: 02241906033.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.12.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.01.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.12.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelösc
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Bonn, 28.10.2022
Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 99 IN 100/22 · JobSystems GmbH · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 100/22
- Wirksam am
- 08.09.2022
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 8704
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 8704 eingetragenen JobSystems GmbH, Arnold-Jansen-Str. 13, 53757 Sankt Augustin, früherer Name: Job Systems GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Erwin Langer, Arnold-Jansen-Str. 13, 53757 Sankt Augustin
ist am 08.09.2022, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Thomas Steger, Kölnstraße 135, 53757 Sankt Augustin bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 100/22
Amtsgericht Bonn, 08.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8704 HRB 8704: JobSystems GmbH, Sankt Augustin, Arnold-Janssen-Straße 13, 53757 Sankt Augustin. Nicht mehr Geschäftsführer: Lau, Jürgen, Hennef, *XX.XX.XXXX.
HRB 8704 JobSystems GmbH, Sankt Augustin, Arnold-Janssen-Straße 13, 53757 Sankt Augustin. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Langer, Ralf Erwin, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsb…
HRB 8704 JobSystems GmbH, Sankt Augustin (Arnold-Janssen-Straße 13, 53757 Sankt Augustin). Infolge Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Lau, Jürgen Herbert, Hennef, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechti…
HRB 8704 Job Systems GmbH, Hennef (Rathausallee 10, 53757 Sankt Augustin). Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2007 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihnen die Änderung der…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.