HRA 113453

Jobst und Anna Wichern-Stiftung

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRA 113453 HRA 113453:Jobst und Anna Wichern-Stiftung, Hamburg, Mellenbergweg 19, 22359 Hamburg.Vorstand: Suck, Axel Holger, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wisnet, Maria, Friedberg (Hessen), *XX.XX.XXXX. Vorstand: Stecher, Ulf,…
HRA 113453:Jobst und Anna Wichern-Stiftung, Hamburg, Mellenbergweg 19, 22359 Hamburg.Vorstand: Suck, Axel Holger, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Wisnet, Maria, Friedberg (Hessen), *XX.XX.XXXX. Vorstand: Stecher, Ulf, Süderheistedt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 113453 Jobst und Anna Wichern-Stiftung, Hamburg, Bernadottestr. 126, 22605 Hamburg. Geschäftsanschrift: Mellenbergweg 19, 22359 Hamburg.
Jobst und Anna Wichern-Stiftung, Hamburg, Bernadottestr. 126, 22605 Hamburg. Geschäftsanschrift: Mellenbergweg 19, 22359 Hamburg.
Veränderungen
HRA 113453 Jobst und Anna Wichern-Stiftung, Hamburg, Bernadottestr. 126, 22605 Hamburg. Durch Beschluss der Vorstandssitzung vom 25./26.03.2011 mit Genehmigung der Behörde für Justiz und Gleichstellung vom 03.08.2011 i…
Jobst und Anna Wichern-Stiftung, Hamburg, Bernadottestr. 126, 22605 Hamburg. Durch Beschluss der Vorstandssitzung vom 25./26.03.2011 mit Genehmigung der Behörde für Justiz und Gleichstellung vom 03.08.2011 ist die Satzung neugefasst, insbesondere in § 2 (Stifungszweck). (1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Kranker, insbesondere Blinder aus allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und Betrieb von entsprechenden Heimen und sonstigen Betreuungsstätten sowie durch die finanzielle Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften bei der Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne von Satz 1. (2) Die Stiftung kann den operativen Geschäftsbetrieb sowie alle dafür erforderlichen Vermögensgegenstände -mit Ausnahme der Immobilien -, die für den Betrieb der unter § 2 Abs. 1 genannten Einrichtungen erforderlich sind, an ein gemeinnützig tätiges Betelligungsunternehmen ausgliedern oder übertragen, wenn die Kontrolle und Einflussnahme auf dieses Beteiligungsunternehmen sowie die Erfüllung des Stiftungszweckes sichergestellt ist. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2011 und der Gesellschafterversammlung der Herbert Feuchte Stiftungsverbund gemeinnützige GmbH vom 04.07.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Herbert Feuchte Stiftungsverbund gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 108512) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.

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