HRB 16610

jm Neumann Elektronik GmbH

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Krefeld

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Registerdaten

Sitz
Krefeld
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 92 IN 38/19 · jm Neumann Elektronik GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 38/19
Wirksam am
27.10.2025
Registerbezug
Krefeld, HRB 16610
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16610 eingetragenen jm Neumann Elektronik GmbH, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Michhöfer, Gerhart-Hauptmann-Straße 63, 47918 Tönisvorst

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

92 IN 38/19
Amtsgericht Krefeld, 20.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 38/19 · jm Neumann Elektronik GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 38/19
Wirksam am
10.08.2023
Registerbezug
Krefeld, HRB 16610
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16610 eingetragenen jm Neumann Elektronik GmbH, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Michhöfer, Gerhart-Hauptmann-Straße 63, 47918 Tönisvorst

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Florian Gantenberg, Goethestraße 29, 40237 Düsseldorf

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss des Vergleichs mit Herrn Michhöfer und der W.R. Berkley Europe AG, Neiderlassung für Deutschland,bestimmt auf

Freitag, 22.09.2023, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H 216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Sachw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

92 IN 38/19
Amtsgericht Krefeld, 08.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 38/19 · jm Neumann Elektronik GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 38/19
Wirksam am
27.06.2023
Registerbezug
Krefeld, HRB 16610
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16610 eingetragenen jm Neumann Elektronik GmbH, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Michhöfer, Gerhart-Hauptmann-Straße 63, 47918 Tönisvorst

Die angezeigte Masseunzulänglichkeit konnte behoben werden.

92 IN 38/19
Amtsgericht Krefeld, 15.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 92 IN 38/19 · jm Neumann Elektronik GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 38/19
Wirksam am
15.02.2022
Registerbezug
Krefeld, HRB 16610
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16610 eingetragenen jm Neumann Elektronik GmbH, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Michhöfer, Gerhart-Hauptmann-Straße 63, 47918 Tönisvorst

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Florian Gantenberg, Goethestraße 29, 40237 Düsseldorf

Sachwalter:
Rechtsanwalt Dr. Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
wurden die Vergütung und Auslagen des ehemaligen Sachwalters festgesetzt.

Gründe:

Der Sachwalters übt sein Amt seit dem 28.10.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für s. Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz d. Sachwalt. beträgt daher mindestens 840,00 EUR.

Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse 1.196.359,09 EUR.

Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf 260 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters zu erhöhen Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.11.2021 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 eingesehen werden.

92 IN 38/19
Amtsgericht Krefeld, 15.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 92 IN 38/19 · jm Neumann Elektronik GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 38/19
Wirksam am
09.12.2021
Registerbezug
Krefeld, HRB 16610
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 38/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16610 eingetragenen jm Neumann Elektronik GmbH, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Michhöfer, Gerhart-Hauptmann-Straße 63, 47918 Tönisvorst

liegt der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Sachwalters in vorgenanntem Insolvenzverfahren zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Einwendungen, Anmerkungen und Stellungnahmen können binnen 2 Wochen, beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung bei vorgenanntem Insolvenzgericht eingereicht werden.

92 IN 38/19
Amtsgericht Krefeld, 09.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16610 HRB 16610: jm Neumann Elektronik GmbH, Krefeld, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (92 IN 38/19) vom 10.01.2020 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben.
HRB 16610: jm Neumann Elektronik GmbH, Krefeld, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (92 IN 38/19) vom 10.01.2020 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben.
Veränderungen
HRB 16610 HRB 16610: jm Neumann Elektronik GmbH, Krefeld, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld. Prokura erloschen: Stamm, Karsten, Erkrath, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (92 IN 38/19) vom 28…
HRB 16610: jm Neumann Elektronik GmbH, Krefeld, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld. Prokura erloschen: Stamm, Karsten, Erkrath, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (92 IN 38/19) vom 28.10.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (92 IN 38/19) vom 28.10.2019 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters angeordnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Neueintragungen
HRB 16610 HRB 16610: jm Neumann Elektronik GmbH, Krefeld, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversa…
HRB 16610: jm Neumann Elektronik GmbH, Krefeld, Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung unter gleichzeitiger Firmenänderung von Mülheim an der Ruhr (bisher Amtsgericht Duisburg HRB 16959) nach Krefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Europark Fichtenhain A 6, 47807 Krefeld. Gegenstand: Die Entwicklung, Konstruktion, Produktion und der Vertrieb von elektronischen Geräten, insbesondere von Notrufsystemen, Beschallungs- und Wechselsprechanlagen, inklusive der erforderlichen Kommunikationssoftware. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Michhöfer, Jörg, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Stamm, Karsten, Erkrath, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.