HRA 11092
JM Bauunternehmen Jörg Mölter e.K.
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Heusweiler
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Registerdaten
- Sitz
- Heusweiler
- Datenstand
- 2024-04-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 109 IN 63/25 · Mölter, Jörg Reinhold · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 109 IN 63/25
- Wirksam am
- 09.02.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11092
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Jörg Reinhold Mölter, geboren am XX.XX.XXXX, Auf Jung's Wies 1, 66265 Heusweiler, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11092 eingetragenen Firma JM Bauunternehmen Jörg Mölter e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 5 niedergelegt.
109 IN 63/25
Amtsgericht Saarbrücken, 09.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 109 IN 63/25 · Mölter, Jörg Reinhold · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 109 IN 63/25
- Wirksam am
- 08.12.2025
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11092
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Jörg Reinhold Mölter, geboren am XX.XX.XXXX, Auf Jung's Wies 1, 66265 Heusweiler, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11092 eingetragenen Firma JM Bauunternehmen Jörg Mölter e.K.
hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
In vorbezeichnetem Insolvenzverfahren teile ich mit, dass ich am 01.12.2025 gegenüber dem Insolvenzschuldner erklärt habe, dass das Vermögen des Insolvenzschuldners aus seiner ausgeübten Tätigkeit unter der Geschäftsbezeichnung
JM Bauunternehmen Jörg Mölter e.K und Terranovo Jörg Mölter, jeweils mit Sitz un 66265 Heusweiler, Numborner Str. 15
nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus dieser selbständigen Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO).
109 IN 63/25
Amtsgericht Saarbrücken, 08.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 109 IN 63/25 · Mölter, Jörg Reinhold · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 109 IN 63/25
- Wirksam am
- 02.12.2025
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11092
Über das Vermögen
des Herrn Jörg Reinhold Mölter, geboren am XX.XX.XXXX, Auf Jung's Wies 1, 66265 Heusweiler, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11092 eingetragenen Firma JM Bauunternehmen Jörg Mölter e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.12.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Petra Gerlach, Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 28.01.2026, 09:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 1. Etage, Sitzungssaal 13.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 5 niedergelegt.
Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
109 IN 63/25
Saarbrücken, 01.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 109 IN 63/25 · Mölter, Jörg Reinhold · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 109 IN 63/25
- Wirksam am
- 16.10.2025
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 11092
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Jörg Reinhold Mölter, geboren am XX.XX.XXXX, Auf Jung's Wies 1, 66265 Heusweiler, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11092 eingetragenen Firma JM Bauunternehmen Jörg Mölter e.K.
ist am 15.10.2025, um 14:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Petra Gerlach, Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken bestellt.
Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 63/25
Amtsgericht Saarbrücken, 15.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 11092 HRA 11092: JM Bauunternehmen Jörg Mölter e.K., Heusweiler, Am Hirtenbrunnen 6, 66265 Heusweiler. Änderung zur Geschäftsanschrift: Auf Jung´s Wies 1, 66265 Heusweiler.
HRA 11092 HRA 11092: JM Bauunternehmen Jörg Mölter e.K., Heusweiler, Am Hirtenbrunnen 6, 66265 Heusweiler. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritt…
HRA 11092 HRA 11092: JM Bauunternehmen Jörg Mölter e.K., Heusweiler, Lebacher Straße 39, 66265 Heusweiler. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Hirtenbrunnen 6, 66265 Heusweiler.
HRA 11092 JM Bauunternehmen Jörg Mölter e.K., Heusweiler, Lebacher Straße 39, 66265 Heusweiler. (Die Durchführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, zum Schlüßelfertigbau und der Gebäudesanierung.). Einzelkaufmann. Geschä…
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