HRB 17556

JKL Kunststoff Lackierung GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ottendorf-Okrilla
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
03.05.2023
Datenstand
2025-10-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andreas Feilitzsch

Leipzig

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. John Kunststoff Lackierung JKL GmbH Ottendorf-Okrilla

Gegenstand des Unternehmens

Vorbehandlung und Lackierung von Teilen aller Art und Montagen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 265/23 · JKL Kunststoff Lackierung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 265/23
Wirksam am
05.09.2024
Registerbezug
Dresden, HRB 17556
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 265/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla, Amtsgericht Dresden , HRB 17556
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas von Feilitzsch

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

a) die Gläubigerversammlung stimmt der beabsichtigten Betriebsschließung des laufen- den Geschäftsbetriebes der JKL Kunststofflackierung GmbH spätestens zum 31.03.2025 bzw. im Bedarfsfalle zum 31.12.2024 zu, b) hilfsweise wird dem Unterzeichner gestattet, die laufende Betriebsfortführung unverän- dert weiter zu führen sowie dadurch eintretende Verluste im Jahre 2025 aus der bislang erwirtschafteten freien Masse zu decken, c) weiter hilfsweise, dem Unterzeichner wird gestattet, den laufenden Geschäftsbetrieb der Schuldnerin zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2025 einzustellen.

beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 19.09.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei demAmtsgericht DresdenOlbrichtplatz 101099 Dresdeneinzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 560 IN 265/23 · JKL Kunststoff Lackierung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 265/23
Wirksam am
28.12.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 17556
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 265/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla, Amtsgericht Dresden , HRB 17556
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas von Feilitzsch

Die Regelvergütung gemäß §§ 11, 10, § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § § 8 InsVV des
vorläufigen Insolvenzverwalters wurde nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der
derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Es wurden Zuschläge zur Vergütung gem.
§ 3 InsVV in Höhe von insgesamt 35 % für die Fortführung des Unternehmens, die Insolvenz-
geldvorfinanzierung und für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der beabsichtigte über--
tragenden Sanierung festgesetzt.

Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbe-
teiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 560 IN 265/23 · JKL Kunststoff Lackierung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 265/23
Wirksam am
05.12.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 17556
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 560 IN 265/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla, Amtsgericht Dresden , HRB 17556
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas von Feilitzsch

hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt.
Geltend gemacht wird die Regelgebühr nach § 2 InsVV sowie aufgrund der Verfahrensbesonderheiten Zuschläge auf die Regelvergütung gemäß § 3 InsVV von 35 % für die Betriebsfortführung, Insolvenzgerdvorfinanzierung und die Tätiigkeiten im Zusammenhang mit der beabsichtigten übertragenden Sanierung).
Des Weiteren wird die Festsetzung der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV und Auslagen für vorgenommene Zustellungen beantragt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit, zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 560 IN 265/23 · JKL Kunststoff Lackierung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 265/23
Wirksam am
28.04.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 17556
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 534/560 IN 265/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla, Amtsgericht Dresden , HRB 17556
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas von Feilitzsch

- wurde am 28.04.2023 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Carsten D. Liersch, Kesselsdorfer Straße 90, 01159 DresdenEmail geschäftlich: info@gvw-is.com Telefax: 0351 41775945 Telefon geschäftlich: 0351 41775944

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 08.06.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 29.06.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 29.06.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 560 IN 265/23 · JKL Kunststoff Lackierung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
560 IN 265/23
Wirksam am
22.02.2023
Registerbezug
Dresden, HRB 17556
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 534 IN 265/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla, Amtsgericht Dresden , HRB 17556
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas von Feilitzsch
- wurde am 22.02.2023 um 14:06 Uhr Carsten D. Liersch, Kesselsdorfer Straße 90, 01159 Dresden, Website www.gvw-is.com, Email geschäftlich info@gvw-is.com, Telefax 0351 41775945, Telefon geschäftlich 0351 41775944 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17556 HRB 17556: JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zinsky, Jörg, Großenhain, *XX.XX.XXXX.
HRB 17556: JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zinsky, Jörg, Großenhain, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 17556 HRB 17556: JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla. Bestellt: Geschäftsführer: von Feilitzsch, Andreas, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt;…
HRB 17556: JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla. Bestellt: Geschäftsführer: von Feilitzsch, Andreas, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 17556 HRB 17556: JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla. Prokura erloschen: Mickan, Heike, Demitz-Thumitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 17556: JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla. Prokura erloschen: Mickan, Heike, Demitz-Thumitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 17556 HRB 17556: JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kagerer, Hans, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 17556: JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kagerer, Hans, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 17556 HRB 17556: JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla. Bestellt: Geschäftsführer: Zinsky, Jörg, Großenhain, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der…
HRB 17556: JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla, Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla. Bestellt: Geschäftsführer: Zinsky, Jörg, Großenhain, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Berichtigungen
HRB 17556 JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla (Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla). Wohnort berichtigt: Mickan, Heike, Demitz-Thumitz.
JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla (Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla). Wohnort berichtigt: Mickan, Heike, Demitz-Thumitz.
Veränderungen
HRB 17556 JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla (Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla). Ausgeschieden: Geschäftsführer: John, Carl-Norbert.Einzelprokura: Mickan, Heike, Demnitz-Thumitz, *XX.XX.XXXX.
JKL Kunststoff Lackierung GmbH, Ottendorf-Okrilla (Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla). Ausgeschieden: Geschäftsführer: John, Carl-Norbert.Einzelprokura: Mickan, Heike, Demnitz-Thumitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 17556 John Kunststoff Lackierung JKL GmbH, Ottendorf-Okrilla (Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla). Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Ge…
John Kunststoff Lackierung JKL GmbH, Ottendorf-Okrilla (Bergener Ring 33, 01458 Ottendorf-Okrilla). Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: JKL Kunststoff Lackierung GmbH.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.