HRB 125890
JKC Technologies GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1676/25 J-12- · JKC Technologies GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1676/25 J-12-
- Wirksam am
- 03.06.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 125890
03.06.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1676/25 J-12-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
Land Hessen, vertr. d. d. Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main,
- Antragsteller -
g e g e n
JKC Technologies GmbH, lt. HR: Offenbacher Landstraße 7-13, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 125890),
vertreten durch:
Chen Li, CHINA, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin),
- Antragsgegnerin -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n .
Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing vom 17.04.2026.
Der Antragsteller hat sich nicht bereit erklärt, einen Massekostenvorschuss zu zahlen.
Auch die Antragsgegnerin kann einen Kostenvorschuss nicht leisten.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Es erscheint unbillig, den Antragsteller mit den Verfahrenskosten zu belasten. Der eigentlich begründete Antrag ist nur deshalb zurückzuweisen, weil die Antragsgegnerin vermögenslos und eine verfahrenskostendeckende Masse nicht vorhanden ist.
Der Gegenstandswert wird gemäß §§ 4 InsO, 58 GKG nach dem Mindestwert festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main an. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 125890 HRB 125890: JKC Technologies GmbH, Frankfurt am Main, Sontraer Straße 9, 60386 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2021. Geschäftsanschrift: Sontraer Stra…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.