HRB 207968

JK-SHK-Haustechnik GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Unterschleißheim

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Registerdaten

Sitz
Unterschleißheim
Datenstand
2024-03-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1507 IN 1725/20 · JK-SHK-Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1725/20
Wirksam am
28.10.2025
Registerbezug
München, HRB 207968
1507 IN 1725/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JK-SHK-Haustechnik GmbH, Siemensstraße 13, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Freistaat Bayern als Erbe des Geschäftsführers und Alleingesellschafters Joseph Kerscher, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 207968
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Der Insolvenzbeschlag bleibt für
Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuer(rück)berichtigung aus den Quotenzahlungen an Insolvenzgläubiger mit Forderungen, die Umsatzsteuer enthalten (vgl. BFH, Urt. v. 25.07.2012, Gz. VII R 29/11)
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. Björn Hellfeld beauftragt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung , soweit sie die Nachtragsverteilung betrifft, kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung im Übrigen kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 1725/20 · JK-SHK-Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1725/20
Wirksam am
03.07.2025
Registerbezug
München, HRB 207968
Veröffentlichung gemäß § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JK-SHK-Haustechnik GmbH, Unterschleißheim, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 79.978,82. Zu berücksichtigen sind Forderungen i.H.v. EUR 350.660,62. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftszeichen 1507 IN 1725/20, niedergelegt.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1507 IN 1725/20 · JK-SHK-Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1725/20
Wirksam am
04.06.2025
Registerbezug
München, HRB 207968
1507 IN 1725/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JK-SHK-Haustechnik GmbH, Siemensstraße 13, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Freistaat Bayern als Erbe des Geschäftsführers und Alleingeschäftsführers Joseph Kerscher, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 207968
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 31.07.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1507 IN 1725/20 · JK-SHK-Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1725/20
Wirksam am
21.01.2025
Registerbezug
München, HRB 207968
1507 IN 1725/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JK-SHK-Haustechnik GmbH, Siemensstraße 13, 85716 Unterschleißheim, vertreten durch den Freistaat Bayern als Erbe des Geschäftsführers und Alleingeschäftsführers Joseph Kerscher, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 207968
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 21.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 - 40 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 1725/20 · JK-SHK-Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1725/20
Wirksam am
29.01.2021
Registerbezug
München, HRB 207968
1507 IN 1725/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JK-SHK-Haustechnik GmbH, Siemensstraße 13, 85716 Unterschleißheim, vertreten
durch den Freistaat Bayern als Erbe des Geschäftsführers und
Alleingeschäftsführers Joseph Kerscher, vertreten durch das Landesamt für
Finanzen, Dienststelle Würzburg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 207968
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 26.01.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 207968 HRB 207968: JK-SHK-Haustechnik GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München, Beim Pfarracker 3 a, 85716 Unterschleißheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 30.1…
HRB 207968: JK-SHK-Haustechnik GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München, Beim Pfarracker 3 a, 85716 Unterschleißheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 30.12.2020 (Az. 1507 IN 1725/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 1725/20 · JK-SHK-Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1725/20
Wirksam am
18.01.2021
Registerbezug
München, HRB 207968
Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen

Az.: 1507 IN 1725/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JK-SHK-Haustechnik GmbH, Siemensstraße 13, 85716 Unterschleißheim, vertreten
durch den Freistaat Bayern als Erbe des Geschäftsführers und
Alleingeschäftsführers Joseph Kerscher, vertreten durch das Landesamt für
Finanzen, Dienststelle Würzburg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 207968
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht München am 08.01.2021 folgenden
Beschluss

Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 30.12.2020 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:

Antragsteller ist neben der AOK plus die Schuldnerin selbst, vertreten durch
den Freistaat Bayern als Erbe des Geschäftsführers und Alleingeschäftsführers
Joseph Kerscher, vertreten durch das Landesamt für Finanzen, Dienststelle
Würzburg.
Die Schuldnerin lautet richtig:
JK-SHK-Haustechnik GmbH, Siemensstraße 13, 85716 Unterschleißheim, vertreten
durch den Freistaat Bayern als Erbe des Geschäftsführers und
Alleingeschäftsführers Joseph Kerscher, vertreten durch das Landesamt für
Finanzen, Dienststelle Würzburg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 207968
- Schuldnerin -

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.01.2021 -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1507 IN 1725/20 · JK-SHK-Haustechnik GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1507 IN 1725/20
Wirksam am
15.01.2021
Registerbezug
München, HRB 207968
1507 IN 1725/20

In dem Verfahren über die Anträge

1) der AOK PLUS, Willmar-Schwabe-Straße 2, 04109 Leipzig,
- antragstellende Gläubigerin -
2) des Landesamts für Finanzen, Dienststelle Würzburg, Weißenburgstraße 8,
97082 Würzburg
- antragstellende Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
JK-SHK-Haustechnik GmbH, Siemensstraße 13, 85716 Unterschleißheim, vertreten
durch den Geschäftsführer Kerscher Joseph
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 207968
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Erstellung von Sanitär-, Heizungs- und
Klimaanlagen und anderes

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.12.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
Email: mail@pohlmannhofmann.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.02.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.03.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 29.03.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.09.2020 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 30.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 207968 JK-SHK-Haustechnik GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München, Beim Pfarracker 3 a, 85716 Unterschleißheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2013. Geschäftsanschrift: Beim…
JK-SHK-Haustechnik GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München, Beim Pfarracker 3 a, 85716 Unterschleißheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2013. Geschäftsanschrift: Beim Pfarracker 3 a, 85716 Unterschleißheim. Gegenstand des Unternehmens: Erstellung von Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen, Komplettbäder sowie Handel mit Sanitär-, Heizungs-, Klima-, Elektro- und Fliesenmaterial. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kerscher, Joseph, Fahrenzhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.