HRB 35319 HB

JK Power UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Flughafenallee 26, 28199 Bremen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bremen
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
21.06.2021
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Jozef Duchon

Wetschen

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-27

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Das Erbringen von Dienstleistungen in der Bauindustrie, insbesondere Kabelverlegung im Hochbau ohne Anschlussarbeiten sowie Montagearbeiten. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Dienstleistungen in der Fleischindustrie und der Arbeitnehmerüberlassung sowie der Einkauf und Verkauf von Produkten aller Art, insbesondere von Fleischerzeugnissen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 511 IN 2/21 · JK Power UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
511 IN 2/21
Wirksam am
22.04.2026
Registerbezug
Bremen, HRB 35319
511 IN 2/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JK Power UG (haftungsbeschränkt), Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 35319), vertr. d.: Jozef Duchon, Schlachthofstraße 1, 26169 Gehlenberg, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 12.06.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.

Amtsgericht Bremen, 13.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 511 IN 2/21 · JK Power UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
511 IN 2/21
Wirksam am
18.09.2025
Registerbezug
Bremen, HRB 35319
Amtsgericht Bremen 17.09.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 511 IN 2/21
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

JK Power UG (haftungsbeschränkt), Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 35319),
vertreten durch:
Jozef Duchon, Schlachthofstraße 1, 26169 Gehlenberg, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jan Kind festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.

Im Ergebnis ließen sich Vermögenswerte oder Forderungen nicht ermitteln. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt dementsprechend € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).

Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO, mindestens jedoch € 1.400,00, §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV.

Hier wird gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV ein Zuschlag in Höhe von 50 % auf die Mindestvergütung geltend gemacht, welcher für angemessen erachtet wird, und zwar für den entstandenen Mehraufwand im Zuge der ungeordneten Buchhaltung und der damit verbundenen Mehrarbeit hinsichtlich der Informationsbeschaffung.

Auf die Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 15.09.2023 wird insoweit Bezug genommen.

Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 511 IN 2/21 · JK Power UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
511 IN 2/21
Wirksam am
30.10.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 35319
511 IN 2/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JK Power UG (haftungsbeschränkt), Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 35319), vertr. d.: Jozef Duchon, Schlachthofstraße 1, 26169 Gehlenberg, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 27.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35319 HB HRB 35319 HB: JK Power UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Flughafenallee 26, 28199 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 35319 HB: JK Power UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Flughafenallee 26, 28199 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 511 IN 2/21 · JK Power UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
511 IN 2/21
Wirksam am
17.06.2021
Registerbezug
Bremen, HRB 35319
511 IN 2/21: Über das Vermögen der JK Power UG (haftungsbeschränkt),
Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 35319), vertr. d.: Jozef
Duchon, Schlachthofstraße 1, 26169 Gehlenberg, (Geschäftsführer), ist am
17.06.2021 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jan Kind, Am Markt 1, 28195 Bremen, Tel.:
0421 178 76 5, Fax: 0421 178 76 65, Internet: www.esche.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.07.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.09.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (27.07.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (09.09.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen,
Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 17.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungsankündigungen
HRB 35319 HB Es ist beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG zu löschen. Gegen die Löschung kann beim AG Bremen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Wide…
Es ist beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG zu löschen. Gegen die Löschung kann beim AG Bremen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Widerspruch eingelegt werden. Widerspruchsfrist 2 Monate
HRB 35319 HB: JK Power UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Flughafenallee 26, 28199 Bremen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 511 IN 2/21 · JK Power UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
511 IN 2/21
Wirksam am
19.05.2021
Registerbezug
Bremen, HRB 35319
511 IN 2/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JK Power UG
(haftungsbeschränkt), Flughafenallee 26, 28199 Bremen (AG Bremen, HRB 35319),
vertr. d.: Jozef Duchon, Schlachthofstraße 1, 26169 Gehlenberg,
(Geschäftsführer), ist am 18.05.2021 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Kind, Am Markt 1, 28195 Bremen, Tel.:
0421 178 76 5, Fax: 0421 178 76 65, Internet: www.esche.de bestellt worden.

Amtsgericht Bremen, 18.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 35319 HB HRB 35319 HB: JK Power UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Flughafenallee 26, 28199 Bremen. Name der Firma: JK Power UG (haftungsbeschränkt); Sitz der Firma: Bremen; Geschäftsanschrift: Flughafenallee 26, 28199…
HRB 35319 HB: JK Power UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Flughafenallee 26, 28199 Bremen. Name der Firma: JK Power UG (haftungsbeschränkt); Sitz der Firma: Bremen; Geschäftsanschrift: Flughafenallee 26, 28199 Bremen; Gegenstand: Das Erbringen von Dienstleistungen in der Bauindustrie, insbesondere Kabelverlegung im Hochbau ohne Anschlussarbeiten sowie Montagearbeiten.
Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Dienstleistungen in der Fleischindustrie und der Arbeitnehmerüberlassung sowie der Einkauf und Verkauf von Produkten aller Art, insbesondere von Fleischerzeugnissen. Stammkapital: 500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Duchon, Jozef, *XX.XX.XXXX, Wetschen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.06.2019
zuletzt geändert durch Beschluss vom 09.09.2019
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.12.2019 ist der Sitz der Gesellschaft von Wetschen (Amtsgericht Walsrode, HRB 207972) nach Bremen verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 18.07.2019

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.