HRB 15462

JG Fliesendesign GmbH

Amtsgericht Paderborn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Paderborn
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
16.09.2022
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Martina Cicek

Paderborn

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Fliesenleger- und Natursteinverlegearbeiten, Abbrucharbeiten, Trockenbau, Baustoffhandlung, Kernbohrungen, Pflasterarbeiten, Dämmputzverlegung, Estrichverlegung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 97 IN 205/25 · JG Fliesendesign GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 205/25
Wirksam am
05.06.2026
Registerbezug
Paderborn, HRB 15462
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 205/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15462 eingetragenen JG Fliesendesign GmbH, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Gerkens, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn

ist am 03.06.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

97 IN 205/25
Amtsgericht Paderborn, 05.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 97 IN 205/25 · JG Fliesendesign GmbH · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 205/25
Wirksam am
17.03.2026
Registerbezug
Paderborn, HRB 15462
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 205/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15462 eingetragenen JG Fliesendesign GmbH, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Martina Gerkens, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.03.2026, um 13:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 19.11.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 97 IN 205/25 und 97 IN 268/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz4, 33602 Bielefeld, Telefon: 0521-91414884, Fax: 052191414884.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 21.05.2026.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 07.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

97 IN 205/25
Paderborn, 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 15462 HRB 15462: JG Fliesendesign GmbH, Paderborn, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2021. Geschäftsanschrift: Auf dem Bieleken 35, 33104 P…
HRB 15462: JG Fliesendesign GmbH, Paderborn, Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2021. Geschäftsanschrift: Auf dem Bieleken 35, 33104 Paderborn. Gegenstand: Fliesenleger- und Natursteinverlegearbeiten, Abbrucharbeiten, Trockenbau, Baustoffhandlung, Kernbohrungen, Pflasterarbeiten, Dämmputzverlegung, Estrichverlegung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Gerkens, Jens, Paderborn, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.