HRB 41248

Jertz GmbH Systemelektrik und Brandschutztechnik

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

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Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH Mainz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Veränderungen
HRB 41248 HRB 41248: Jertz GmbH Systemelektrik und Brandschutztechnik, Mainz, Heiligkreuzweg 110, 55130 Mainz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 41248: Jertz GmbH Systemelektrik und Brandschutztechnik, Mainz, Heiligkreuzweg 110, 55130 Mainz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 46/21 · Jertz GmbH Systemelektrik und Brandschutztechnik · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 46/21
Wirksam am
02.06.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 41248
280 IN 46/21: Über das Vermögen der Jertz GmbH Systemelektrik und
Brandschutztechnik, Heiligkreuzweg 110, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 41248),
vertr. d.: Christian Janßen, Rubensallee 83, 55127 Mainz, (Geschäftsführer),
ist am 01.06.2021 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Matthias Knaupe, GF 92, Stadthausstraße 6,
55116 Mainz, Tel.: 06131/62738-0, Fax: 06131/6273820, E-Mail:
kanzlei@knaupe-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.07.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.08.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.07.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (30.08.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz,
Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 02.06.2021

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43
Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des
Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information
auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 46/21 · Jertz GmbH Systemelektrik und Brandschutztechnik · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 46/21
Wirksam am
31.03.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 41248
Az.: 280 IN 46/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jertz
GmbH Systemelektrik und Brandschutztechnik, Heiligkreuzweg 110, 55130 Mainz (AG
Mainz, HRB 41248), vertr. d.: Christian Janßen, Rubensallee 83, 55127 Mainz,
(Geschäftsführer), ist am 30.03.2021 um 08:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Maßnahmen der
Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits
eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Matthias Knaupe, GF 92, Stadthausstraße 6, 55116 Mainz, Tel.:
06131/62738-0, Fax: 06131/6273820, E-Mail: kanzlei@knaupe-rechtsanwaelte.de
bestellt worden.

Amtsgericht Mainz, 30.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 41248 HRB 41248: Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH, Mainz, Heiligkreuzweg 110, 55130 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Fi…
HRB 41248: Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH, Mainz, Heiligkreuzweg 110, 55130 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Jertz GmbH Systemelektrik und Brandschutztechnik.
Veränderungen
HRB 41248 HRB 41248: Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH, Mainz, Hechtsheimer Straße 2, 55131 Mainz. Geänderte Geschäftsanschrift: Heiligkreuzweg 110, 55130 Mainz. Geschäftsführer: Janßen, Christian…
HRB 41248: Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH, Mainz, Hechtsheimer Straße 2, 55131 Mainz. Geänderte Geschäftsanschrift: Heiligkreuzweg 110, 55130 Mainz. Geschäftsführer: Janßen, Christian, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jertz, Jürgen, Mainz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 41248 Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH, Mainz (Hechtsheimer Straße 2, 55131 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapit…
Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH, Mainz (Hechtsheimer Straße 2, 55131 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. 26.000,00 EUR.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapitalerhöhung ist durch sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die bei Gericht eingereichten Urkunden verwiesen.
Veränderungen
HRB 41248 Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH, Mainz (Hechtsheimer Straße 2, 55131 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstan…
Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH, Mainz (Hechtsheimer Straße 2, 55131 Mainz). Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 6 (Geschäftsführer und Vertretung) beschlossen sowie den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Erbringung von Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungen, die Hausverwaltung und Hausmeisterdienstleistungen aller Art sowie alle infrastrukturellen Dienstleistungen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsregelung geändert: Geschäftsführer: Jertz, Jürgen, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 41248 Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH, Mainz (Hechtsheimer Straße 2, 55131 Mainz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2007. Gegenstand: Die Erbringung von …
Jertz Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungs GmbH, Mainz (Hechtsheimer Straße 2, 55131 Mainz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2007. Gegenstand: Die Erbringung von Brandschutz- und Sicherheitsdienstleistungen, die Hausverwaltung und Hausmeisterdienstleistungen aller Art, Verleih von Gerüsten, Stromaggregaten sowie alle infrastrukturellen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Jertz, Jürgen, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.