HRA 2968

Jens Tuchen Malereibetrieb e. K.

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Birkenwerder

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Registerdaten

Sitz
Birkenwerder
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 15 IN 309/18 · Tuchen, Jens · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 309/18
Wirksam am
28.01.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRA 2968
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Jens Tuchen, geb. am XX.XX.XXXX, Lindenstr. 5, 14662 Friesack, handelnd unter: Jens Tuchen Malereibetrieb e. K. (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2968) mit Sitz in 16547 Birkenwerder
wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.

Neuruppin, den 5. Dezember 2025
15 IN 309/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 2968 NP HRA 2968 NP: Jens Tuchen Malereibetrieb e. K., Birkenwerder, Hauptstraße 46, 16547 Birkenwerder (Unternehmensgegenstand: Trockenbau, Abriss, Fußbodenverlegearbeiten, sämtliche Malerarbeiten, Fassadenarbeiten…
HRA 2968 NP: Jens Tuchen Malereibetrieb e. K., Birkenwerder, Hauptstraße 46, 16547 Birkenwerder (Unternehmensgegenstand: Trockenbau, Abriss, Fußbodenverlegearbeiten, sämtliche Malerarbeiten, Fassadenarbeiten und der Vertrieb.). Geschäftsanschrift: Hauptstraße 46, 16547 Birkenwerder. Vertretungsregelung: Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Tuchen, Jens, *XX.XX.XXXX, Birkenwerder. Rechtsform: Einzelkaufmann

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.