HRB 16715
Jens Korge Elektroinstallations-GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Prager Straße 131, 04317 LeipzigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 16.12.2020
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jens Korge
Leipzig
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Handelsregister
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die Installation, der Einbau und der Vertrieb von elektrotechnischen Anlagen aller Art und die zum Berufsbild gehörenden Nebenarbeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 403 IN 1334/20 · Jens Korge Elektroinstallations-GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1334/20
- Wirksam am
- 10.12.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 16715
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Jens Korge Elektroinstallations-GmbH i. L.
Prager Straße 131, 04317 Leipzig
vertreten durch den Liquidator Jens Korge
(Amtsgericht Leipzig HRB 16715)
wird heute, am 07.12.2020, um 16.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da
die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze, Schillerstraße 4, 04109 Leipzig.
Tel. 0341 962 535 80, Fax 0341 962 535 81, email heinze@harald-heinze.de
Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum
12.01.2021
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch
nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder
verzögert,
haftet für den daraus entstanden Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die
Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.
Auf den Berichtstermin wird verzichtet.
Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch
den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 12.02.2021
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich
einzureichen.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste
Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren
einschließlich
des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung
oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden
einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als
Beschwerde
bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig,
Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet
wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post
mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch
Aufgabe zur
Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur
Post als bewirkt.
Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei
Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der
Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift
rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische
Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der
Elektronischer-
Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente
nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden
dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_Rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
403 IN 1334/20 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 10.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16715 HRB 16715: Jens Korge Elektroinstallations-GmbH, Leipzig, Prager Straße 131, 04317 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehre…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.