HRB 9809
JCS Autoteile GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Neuhofer Weg 10, 16766 Kremmen OT HohenbruchGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kremmen OT Hohenbruch
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 24.02.2022
- Datenstand
- 2025-10-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Schulz
Kremmen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-01 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Handel mit Autoteilen aller Art und der Internetverkauf von Autoteilen aller Art.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 15 IN 205/21 · JCS Autoteile GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 205/21
- Wirksam am
- 15.12.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9809
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JCS Autoteile GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9809), Geschäftszweig: Handel mit Autoteilen aller Art und der Internetverkauf von Autoteilen aller Art, Neuhofer Weg 10, 16766 Kremmen OT Hohenbruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schulz, Kastanienweg 1, 16766 Kremmen OT Hohenbruch wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 11. Dezember 2025
15 IN 205/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 205/21 · JCS Autoteile GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 205/21
- Wirksam am
- 13.03.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9809
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JCS Autoteile GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9809), Geschäftszweig: Handel mit Autoteilen aller Art und der Internetverkauf von Autoteilen aller Art, Neuhofer Weg 10, 16766 Kremmen OT Hohenbruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schulz, Kastanienweg 1, 16766 Kremmen OT Hohenbruch
wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Lutz Wilhelm Köster,
Friedrich-Ebert-Straße 50,
14469 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 83122,72 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 27 Gläubigern festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 25 % für den erhöhten Aufwand hinsichtlich von Anfechtungen sowie für den obstruktiven Schuldnervertreter festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter waren diese Auslagen besonders in Höhe von 3,50 EUR ab der 11. Zustellung zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 InsVV). Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 29 Gläubiger, mithin waren 19 Zustellungen zu berücksichtigen.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 18.02.2022 bis 24.02.2025 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 24. Februar 2025
15 IN 205/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 205/21 · JCS Autoteile GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 205/21
- Wirksam am
- 27.11.2024
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9809
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JCS Autoteile GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9809), Geschäftszweig: Handel mit Autoteilen aller Art und der Internetverkauf von Autoteilen aller Art, Neuhofer Weg 10, 16766 Kremmen OT Hohenbruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schulz, Kastanienweg 1, 16766 Kremmen OT Hohenbruch wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung.
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 29. Januar 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 26. November 2024
15 IN 205/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 205/21 · JCS Autoteile GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 205/21
- Wirksam am
- 29.02.2024
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9809
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 27. März 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 27. Februar 2024
15 IN 205/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9809 NP HRB 9809 NP: JCS Autoteile GmbH, Kremmen OT Hohenbruch, Neuhofer Weg 10, 16766 Kremmen OT Hohenbruch. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 205/21 Amtsgericht Neuruppin) a…
Forderungsprüfung 15 IN 205/21 · JCS Autoteile GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 205/21
- Wirksam am
- 23.02.2022
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9809
Über das Vermögen der
JCS Autoteile GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 9809), Geschäftszweig: Handel mit Autoteilen aller Art und der Internetverkauf von Autoteilen aller Art, Neuhofer Weg 10, 16766 Kremmen OT Hohenbruch, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schulz, Kastanienweg 1, 16766 Kremmen OT Hohenbruch wird am 18.02.2022, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lutz Wilhelm Köster, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 12.04.2022 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 12. Mai 2022. Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 12. Mai 2022:
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 22.04.2022 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 12. Mai 2022.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 12. Mai 2022 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6 Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung beginnt die Löschungsfrist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 18.02.2022
15 IN 205/21
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9809 NP HRB 9809 NP: JCS Autoteile GmbH, Kremmen OT Hohenbruch, Neuhofer Weg 10, 16766 Kremmen OT Hohenbruch. Geschäftsführer: Schulz, Christian, geb. Majewski, *XX.XX.XXXX, Kremmen, mit der Befugnis die Gesellschaf…
HRB 9809 NP HRB 9809 NP: JCS Autoteile GmbH, Kremmen OT Hohenbruch, Neuhofer Weg 10, 16766 Kremmen OT Hohenbruch. Geschäftsführer: 2. Ihr, Kevin, *XX.XX.XXXX, Berlin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertrete…
HRB 9809 NP HRB 9809 NP: JCS Autoteile GmbH, Kremmen OT Hohenbruch, Neuhofer Weg 10, 16766 Kremmen OT Hohenbruch. Die Eintragung betreffend laufende Nummer 1 Spalte 6a) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt b…
HRB 9809 NP HRB 9809 NP: JCS Autoteile GmbH, Kremmen OT Hohenbruch, Neuhofer Weg 10, 16766 Kremmen OT Hohenbruch. Name der Firma: JCS Autoteile GmbH. Sitz der Firma: Kremmen OT Hohenbruch. Geschäftsanschrift: Neuhofer W…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.