HRB 208220

JANOUS GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bakum

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bakum
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-23 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 56/17 · JANOUS GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 56/17
Wirksam am
20.12.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208220
10 IN 56/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JANOUS GmbH,
Hochelstener Str. 18, 49456 Bakum (AG Oldenburg, HRB 208220), vertr. d.: Mladen
Naydenov, Netkoba 7, 3400 Montana, BULGARIEN, (Geschäftsführer), sind Vergütung
und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian
Ruhe festgesetzt worden.

Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Vechta, Insolvenzgericht, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, eingesehen
werden.

Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR um 35 % erhöht zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Mit Schriftsatz vom 22.08.2019 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

Den Beteiligten wurde mit Beschluss vom 16.09.2019, welcher am 17.09.2019 im
Internet veröffentlicht worden ist, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine
Stellungnahme ist bis zum heutigen Tage nicht eingegangen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe
von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war antragsgemäß ein Zuschlag von 35 % zu
gewähren. Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat sich über einen Zeitraum von
22 Monaten erstreckt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat dabei einen
erheblichen - über ein durchschnittliches vorläufiges Insolvenzverfahren weit
hinausgehenden - Aufwand betreiben müssen, um die für die Entscheidung über die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens notwendigen Angaben in Erfahrung zu bringen.
Dabei wurde berücksichtigt, dass die Gesellschaft einen im Ausland lebenden
Geschäftsführer hat und die faktische Geschäftsführung durch einen Dritten
erfolgt ist. Zur Erlangung der erforderlichen Auskünfte waren richterliche
Beschlüsse zu erwirken, eine Postsperre einzurichten, eine Zeugenvernehmung
durchzuführen und umfangreiche Recherchen vorzunehmen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit
der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist,
kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377
Vechta, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Vechta,
Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 19.12.2019

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de (Wir über uns u. Datenschutz beim
Amtsgericht Vechta).

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 56/17 · JANOUS GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 56/17
Wirksam am
17.09.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208220
10 IN 56/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JANOUS GmbH,
Hochelstener Str. 18, 49456 Bakum (AG Oldenburg, HRB 208220), vertr. d.: Mladen
Naydenov, Netkoba 7, 3400 Montana, BULGARIEN, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 15.10.2019 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Amtsgericht
Vechta, Insolvenzgericht, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, eingegangen sein.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 22.08.2019 beantragt, die
Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeiten als vorläufiger Insolvenzverwalter
festzusetzen.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Vechta,
Insolvenzgericht, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, zur Einsichtnahme durch die
Beteiligten aus.

Amtsgericht Vechta, 16.09.2019

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de (Wir über uns u. Datenschutz beim
Amtsgericht Vechta).

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 208220 HRB 208220: JANOUS GmbH, Bakum, Hochelstener Straße 18, 49456 Bakum. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 208220: JANOUS GmbH, Bakum, Hochelstener Straße 18, 49456 Bakum. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 56/17 · JANOUS GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 56/17
Wirksam am
24.05.2019
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208220
10 IN 56/17: Über das Vermögen der JANOUS GmbH, Hochelstener Str. 18, 49456
Bakum (AG Oldenburg, HRB 208220), vertr. d.: Mladen Naydenov, Netkoba 7, 3400
Montana, BULGARIEN, (Geschäftsführer), ist am 17.05.2019 um 11:30 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Ruhe, Marschstraße 7, 49377
Vechta, Tel.: 04441/92720, Fax: 04441/927230, E-Mail: info@koops-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.07.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 14.08.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.07.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (14.08.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Vechta,
Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Vechta, Insolvenzgericht, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, eingesehen
werden.

Amtsgericht Vechta, 22.05.2019

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

www.amtsgericht-vechta.niedersachsen.de (Wir über uns u. Datenschutz beim
Amtsgericht Vechta).

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 56/17 · JANOUS GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 56/17
Wirksam am
05.01.2018
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208220
10 IN 56/17: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JANOUS
GmbH, Hochelstener Str. 18, 49456 Bakum (AG Oldenburg, HRB 208220), vertr. d.:
Mladen Naydenov, Netkoba 7, 3400 Montana, BULGARIEN, (Geschäftsführer), ist dem
vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 28.07.2017 um 12:00 Uhr
angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme
bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist
für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Vechta einsehbar.

Amtsgericht Vechta, 04.01.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 56/17 · JANOUS GmbH · Insolvenzgericht Vechta
Insolvenzgericht
Vechta
Aktenzeichen
10 IN 56/17
Wirksam am
31.07.2017
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 208220
10 IN 56/17 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JANOUS
GmbH, Hochelstener Str. 18, 49456 Bakum (AG Oldenburg, HRB 208220), vertr. d.:
Mladen Naydenov, Netkoba 7, 3400 Montana, BULGARIEN, (Geschäftsführer), ist am
28.07.2017 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Ruhe, Marschstraße 7, 49377
Vechta, Tel.: 04441/92720, Fax: 04441/927230 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Vechta eingesehen werden.

Amtsgericht Vechta, 28.07.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 208220 HRB 208220: JANOUS GmbH, Bakum, Hochelstener Straße 18, 49456 Bakum. Bestellt als Geschäftsführer: Naydenov, Mladen, Montana / Bulgarien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen …
HRB 208220: JANOUS GmbH, Bakum, Hochelstener Straße 18, 49456 Bakum. Bestellt als Geschäftsführer: Naydenov, Mladen, Montana / Bulgarien, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pokorny, Zdenek, Goldenstedt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 208220 HRB 208220: JANOUS GmbH, Bakum, Hochelstener Straße 18, 49456 Bakum. Nicht mehr Geschäftsführer: Janous, Marek, Bakum, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Pokorny, Zdenek, Goldenstedt, *XX.XX.XXXX, ei…
HRB 208220: JANOUS GmbH, Bakum, Hochelstener Straße 18, 49456 Bakum. Nicht mehr Geschäftsführer: Janous, Marek, Bakum, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Pokorny, Zdenek, Goldenstedt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 208220 JANOUS GmbH, Bakum, Hochelstener Straße 18, 49456 Bakum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2013. Geschäftsanschrift: Hochelstener Straße 18, 49456 Bakum. Gegenstand: Diens…
JANOUS GmbH, Bakum, Hochelstener Straße 18, 49456 Bakum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2013. Geschäftsanschrift: Hochelstener Straße 18, 49456 Bakum. Gegenstand: Dienstleistungen für die Lebensmittelindustrie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Janous, Marek, Bakum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.