HRB 205353
Janoodle GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Janoodle unlimited GmbH Berlin
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 205353 B HRB 205353 B: Janoodle GmbH, Berlin, Münzstraße 10, 10178 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Münzstraße 10, 10178 Berlin
HRB 205353 B: Janoodle GmbH, Berlin, Münzstraße 10, 10178 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Münzstraße 10, 10178 Berlin
HRB 205353 B HRB 205353 B: Janoodle GmbH, Berlin, Wörther Straße 14, 10405 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Janoodle Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff, Company No. 6469235) ist …
HRB 205353 B: Janoodle GmbH, Berlin, Wörther Straße 14, 10405 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Janoodle Limited mit Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff, Company No. 6469235) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 29.08.2019, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 06.09.2019 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.