HRB 10997

Jalapenos GmbH

Amtsgericht Regensburg · Bayern

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Regensburg

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Registerdaten

Sitz
Regensburg
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 72/19 · Jalapenos GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 72/19
Wirksam am
22.12.2025
Registerbezug
Regensburg, HRB 10997
2 IN 72/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Jalapenos GmbH, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Müller Roy und Sartip Bahador
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 10997
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 72/19 · Jalapenos GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 72/19
Wirksam am
19.05.2025
Registerbezug
Regensburg, HRB 10997
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

2 IN 72/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Jalapenos GmbH, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Müller Roy und Sartip Bahador
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 10997
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Rudolf Dobmeier, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
xxx EUR

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 25.03.2024.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von xxx EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung). Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält hiervon in der Regel 25 %.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag von xxx % auf die Regelvergütung.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren während der vorläufigen Insolvenz den Betrieb fortgeführt. Unter anderem waren Lieferanten zu kontaktieren, ebenso Versorgungsunternehmen, eine Liquiditätsplanung zu erstellen, die Urlaubsplanung für die Mittarbeiter zu machen, die Versicherungssituation zu klären und Maßnahmen für die Ermittlung der Masseverbindlichkeiten zu treffen. Der hierfür angesetzte Zuschlag von xxx % ist angemessen.
Darüberhinaus war das Insolvenzgeld vorzufinanzieren und bereits in diesem Stadium Verhandlungen mit Übernahmeinteressenten zu führen. Hierfür die der vom Insovlenzverwalter angesetzte Zuschlag von xxx % ebenfalls angemessen.

In der Gesamtschau der vorläufigen Insolvenz ist die Vergütung von insgesamt xxx % der Regelvergütung angemessen und konnte so festgesetzt werden.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 12.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 72/19 · Jalapenos GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 72/19
Wirksam am
28.04.2025
Registerbezug
Regensburg, HRB 10997
2 IN 72/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Jalapenos GmbH, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Müller Roy und Sartip Bahador
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 10997
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 747.181,96 EUR steht ein Betrag von 118.993,22 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 25.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 72/19 · Jalapenos GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 72/19
Wirksam am
28.03.2024
Registerbezug
Regensburg, HRB 10997
2 IN 72/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Jalapenos GmbH, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Müller Roy und Sartip Bahador
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 10997
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.

Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 72/19 · Jalapenos GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 72/19
Wirksam am
15.02.2024
Registerbezug
Regensburg, HRB 10997
2 IN 72/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Jalapenos GmbH, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Müller Roy und Sartip Bahador
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 10997
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 12.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10997 HRB 10997: Jalapenos GmbH, Regensburg, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.05.2019 (Az. 2 IN 72/19) das Insolvenzverf…
HRB 10997: Jalapenos GmbH, Regensburg, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 01.05.2019 (Az. 2 IN 72/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 72/19 · Jalapenos GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 72/19
Wirksam am
02.05.2019
Registerbezug
Regensburg, HRB 10997
2 IN 72/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Jalapenos GmbH, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg, vertreten durch die
Geschäftsführer Müller Roy, geboren am XX.XX.XXXX und Sartip Bahador, geboren
am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 10997
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 02.05.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 02.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 72/19 · Jalapenos GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 72/19
Wirksam am
26.03.2019
Registerbezug
Regensburg, HRB 10997
Az.: 2 IN 72/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Jalapenos GmbH, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg, vertreten durch die
Geschäftsführer Müller Roy und Sartip Bahador

Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 10997
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BLTS Rechtsanwälte, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg
Geschäftszweig: Gastronomie
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht Regensburg am 22.02.2019 folgenden
Beschluss

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)

|wird am 22.02.2019 um 11:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Rudolf
Dobmeier, Prüfeninger Straße 20, 93049 Regensburg, Telefon: +49(941)2303910,
Telefax: +49(941)23039120, Email: regensburg@sdk-rae.de.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der
Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.
Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die
Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

|wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier
zusätzlich als Sachverständiger beauftragt, binnen

6 Wochen

ein Gutachten darüber zu erstellen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten
des Verfahrens decken wird, ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten
für eine Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen (§ 22 Abs. 1
Satz 2 Nr. 3 InsO).

Die Schuldnerin wird aufgefordert, zur Vermeidung weiterer Maßnahmen dem
Gutachter Zutritt zu den Geschäftsräumen und zu allen Vermögenswerten zu
gestatten, sowie Einsicht in die Geschäftsunterlagen und sonstige Unterlagen zu
gewähren.

Der Gutachter wird ermächtigt, Auskünfte über die Schuldnerin bei Dritten
insbesondere bei Finanzämtern, Banken, Gerichtsvollziehern und Behörden
einzuholen (§ 5 Abs. 1 InsO). Sofern sich Personen auf ein bestehendes
Zeugnisverweigerungsrecht berufen, können Auskünfte nur mit Einverständnis der
Schuldnerin eingeholt werden.

|werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs.
2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, einstweilen
eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Kiderlen
Richterin am Amtsgericht

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 72/19 · Jalapenos GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 72/19
Wirksam am
01.03.2019
Registerbezug
Regensburg, HRB 10997
2 IN 72/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Jalapenos GmbH, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg, vertreten durch die
Geschäftsführer Müller Roy, geboren am XX.XX.XXXX,
und Sartip Bahador, geboren am XX.XX.XXXX,
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 10997
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BLTS Rechtsanwälte, Kumpfmühler Straße 3, 93047 Regensburg
Geschäftszweig: Gastronomie
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)wird der Beschluss vom 22.02.2019 wie folgt ergänzt:
Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen
der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10997 HRB 10997: Jalapenos GmbH, Regensburg, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vogiatzis-Vafidis, Ioannis, Neumarkt, *XX.XX.XXXX.
HRB 10997: Jalapenos GmbH, Regensburg, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Vogiatzis-Vafidis, Ioannis, Neumarkt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10997 HRB 10997: Jalapenos GmbH, Regensburg, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegens…
HRB 10997: Jalapenos GmbH, Regensburg, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb eines oder mehrerer Restaurants oder Cafés, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Tätigkeiten, Durchführung von Veranstaltungen und Events und Catering-Service. Bestellt: Geschäftsführer: Müller, Roy, Regensburg, *XX.XX.XXXX; Sartip, Bahador, Regensburg, *XX.XX.XXXX; Vogiatzis-Vafidis, Ioannis, Neumarkt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 10997 HRB 10997: Jalapenos GmbH, Regensburg, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg. Ausgeschieden: Notgeschäftsführer: Wansch, Peter, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 10997: Jalapenos GmbH, Regensburg, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg. Ausgeschieden: Notgeschäftsführer: Wansch, Peter, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10997 HRB 10997:Jalapenos GmbH, Regensburg, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg.Bestellt: Notgeschäftsführer: Wansch, Peter, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 10997:Jalapenos GmbH, Regensburg, Schottenstraße 4, 93047 Regensburg.Bestellt: Notgeschäftsführer: Wansch, Peter, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 10997 Jalapenos GmbH, Regensburg (Schottenstraße 4, 93047 Regensburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2008. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Bar-Restaurantbetriebs,…
Jalapenos GmbH, Regensburg (Schottenstraße 4, 93047 Regensburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2008. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Bar-Restaurantbetriebs, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Tätigkeiten, die Durchführung von Veranstaltungen und Events und der Catering-Service. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Roy, Regensburg, *XX.XX.XXXX; Sartip, Bahador, Regensburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.