HRB 737417

Jähnig Kommunalbedarf GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Uhingen

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Registerdaten

Sitz
Uhingen
Datenstand
2024-12-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-12

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HRB 737417 HRB 737417: Jähnig Kommunalbedarf GmbH, Uhingen, Schönbuchstraße 5, 73066 Uhingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2018. Geschäftsanschrift: Schönbuchstraße 5, 73066 Uhi…
HRB 737417: Jähnig Kommunalbedarf GmbH, Uhingen, Schönbuchstraße 5, 73066 Uhingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2018. Geschäftsanschrift: Schönbuchstraße 5, 73066 Uhingen. Gegenstand: Der Vertrieb von Formularen, Druckerzeugnisse, Bürobedarf sowie die Planung und der Vertrieb von Büroeinrichtungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Jähnig, Hans-Jörg, Birenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Einzelkauffrau Jähnig, Sabine, Birenbach, *XX.XX.XXXX hat als Inhaberin der Firma "Jähnig Kommunalbedarf e.K.", Uhingen (Amtsgericht Amtsgericht Ulm HRA 531486) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 26.07.2018 mit Nachtrag vom 28.09.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 26.07.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.