HRA 48864
J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Uhlandstraße 179 - 180, 10623 BerlinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Rechtsform
- 112100
- Letzte Eintragung
- 16.04.2021
- Datenstand
- 2025-06-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
J.U.S.T. Verwaltung 2 GmbH
Schimon Staszewski
Neu-Isenburg
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 36j IN 424/21 · J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36j IN 424/21
- Wirksam am
- 03.05.2021
- Registerbezug
- Berlin, HRA 48864
36j IN 424/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG, Uhlandstraße 179 - 180, 10623 Berlin, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin J.U.S.T. Verwaltung 2 GmbH,
Knesebeckstraße 71, 10623 Berlin, diese vertreten durch die Geschäftsführerin
Irina Jürgens
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA
48864
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 15.04.2021 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.04.2021
36j IN 424/21 Amtsgericht Charlottenburg, 03.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 48864 B HRA 48864 B: J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 179 - 180, 10623 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V.…
Forderungsprüfung 36j IN 424/21 · J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36j IN 424/21
- Wirksam am
- 12.04.2021
- Registerbezug
- Berlin, HRA 48864
36j IN 424/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG, Uhlandstraße 179 - 180, 10623 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin J.U.S.T. Verwaltung 2
GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführerin Irina Jürgens
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA
48864
Geschäftszweig: Handel, Herstellung und Lagerung von Produkten aus ökologischer
Erzeugung sowie die beteiligung an Unternehmen
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 06.04.2021 um 17.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bis zum 04.05.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, §
5 Abs. 2 InsO.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins (§ 156 InsO) wird gemäß § 29 Abs. 2
Satz 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 08.06.2021
(Prüfungsstichtag).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Prüfungsstichtag, den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Beim
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und/
oder ihrem Rang bestritten wird.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 08.06.2021, der zugleich
dem Termin der ersten Gläubigerversammlung entspricht, die Wahl einer anderen
Person zum Insolvenzverwalter schriftlich dem Insolvenzgericht vorzuschlagen.
Gehen bis zum Stichtag keine Anträge ein, so verbleibt es bei der bisherigen
Bestellung.
Die Insolvenzgläubiger erhalten ferner Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen
einzureichen zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den
§§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens) InsO bezeichneten Angelegenheiten.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Hat die/der Schuldner/in eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es
der/dem Schuldner/in binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen
Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu
verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht
erhoben.
Die/der Schuldner/in hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs
nachzuweisen.
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.04.2021
36j IN 424/21 Amtsgericht Charlottenburg, 12.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36j IN 424/21 · J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36j IN 424/21
- Wirksam am
- 05.02.2021
- Registerbezug
- Berlin, HRA 48864
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der J.U.S.T. Agrar GmbH &
Co. KG, Uhlandstraße 179 - 180, 10623 Berlin AG Charlottenburg, HRA 48864
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin J.U.S.T. Verwaltung 2
GmbH
- wurde am 04.02.2021 um 14.30 Uhr Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, White &
Case LLP Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß§ 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt,
§ 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
36j IN 424/21 Amtsgericht Charlottenburg, 05.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 48864 B HRA 48864 B: J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG, Berlin, Uhlandstraße 179 - 180, 10623 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 179 - 180, 10623 Berlin
HRA 48864 B HRA 48864 B: J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG, Berlin, Knesebeckstraße 71, 10623 Berlin. Neuer Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung, die Verarbeitung, der Handel mit und der Vertrieb von landwirtschaftl…
HRA 48864 B HRA 48864 B: J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG, Berlin, Knesebeckstraße 71, 10623 Berlin. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. J.U.S.T. consulting GmbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. J.U.S…
J.U.S.T. Verwaltung 2 GmbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 173297 B)
HRA 48864 B HRA 48864 B: J.U.S.T. Agrar GmbH & Co. KG, Berlin, Knesebeckstraße 71, 10623 Berlin (Unternehmensgegenstand: Der Erwerb und der Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Grundbesitz), insbeso…
J.U.S.T. consulting GmbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB 67872 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft
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