HRB 5246 früher Amtsgericht Borken
J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima
aktuell 29 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Borken
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Registerdaten
- Sitz
- Borken
- Datenstand
- 2024-12-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 72 IN 23/20 · J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 72 IN 23/20
- Wirksam am
- 14.10.2022
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 5246
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5246 eingetragenen J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Siemensstraße 16, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Steinmann, Springkamp 3, 45699 Herten
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.11.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 23/20
Amtsgericht Münster, 13.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 72 IN 23/20 · J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 72 IN 23/20
- Wirksam am
- 16.11.2021
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 5246
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5246 eingetragenen J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Siemensstraße 16, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Steinmann, Springkamp 3, 45699 Herten
Sachwalter: Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Kurt Pietsch GmbH & Co.KG, Von-Braun-Straße 17-19, 48683 Ahaus wie folgt festgesetzt.
Vergütung XXX €
Auslagen XXX €
Zwischensumme XXX €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer XXX€
Endbetrag XXX €
Das das oben genannte Gläubigerausschussmitglied auch in einem weiteren Verfahren der Rehms Gruppe als Gläubigerausschussmitglied eingesetzt war und eine zeitliche Trennung der Tätigkeit bezüglich der einzelnen Verfahren nicht möglich ist, erfolgt eine quotale Festsetzung. Der Gesamtbetrag ist mithin durch 2 zu teilen, so dass in diesem Verfahren XXX € festgesetzt werden.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen XXX und XXX EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von XXX € angemessen ist. Für 48 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf XXX €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten, XXX €
Telefonate und Faxe XXX€
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B eingesehen werden.
72 IN 23/20
Amtsgericht Münster, 16.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 72 IN 23/20 · J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 72 IN 23/20
- Wirksam am
- 23.07.2021
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 5246
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5246 eingetragenen J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Siemensstraße 16, 46325 Borken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Steinmann,
Sachwalter: Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bertling Ritter & Partner Steuerberatungs mbH, Gutenbergstraße 5-7, 48703 Stadtlohn wie folgt festgesetzt.
Vergütung xxx,xx €
Auslagen xxx,xx €
Zwischensumme xxx,xx €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx,xx €
Endbetrag xxx,xx €
Da das oben genannte Gläubigerausschussmitglied auch in zwei weiteren Verfahren der Rehms Gruppe als Gläubigerausschussmitglied eingesetzt war und eine zeitliche Trennung der Tätigkeit bezüglich der einzelnen Verfahren nicht möglich ist, erfolgt eine quotale Festsetzung. Der Gesamtbetrag ist mithin durch 3 zu teilen, so dass in diesem Verfahren xxx,xx € festgesetzt werden.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx,xx € angemessen ist. Für 45 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx,xx €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten xxx,xx €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B eingesehen werden.
72 IN 23/20
Amtsgericht Münster, 23.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Nicht mehr Geschäftsführer: Göpfert, Hans-Michael, Unterhaching, *XX.XX.XXXX; Rehms, Hans, Borken, *XX.XX.XXXX. Bestellt…
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (72 IN 23/20) vom 01.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Prokura erloschen: Hofmann, Jörg, Borken, *XX.XX.XXXX; Praum, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Bestellt als Geschäftsführer: Meißner, Nils, Ratingen, *XX.XX.XXXX; Dr. Westkamp, Mike, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, jeweils …
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Prokura erloschen: Sonsmann, Hartmut, Bocholt, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Praum, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Nicht mehr Geschäftsführer: Rehms, Heinz-Josef, Borken, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Rehms, Hans, Borken, …
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Prokura erloschen: Drüke, Klaus, Oer-Erkenschwick, *XX.XX.XXXX; Kirsch, Jochem, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Prokura erloschen: Riechers, Thorsten, Dülmen, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Prokura erloschen: Lukas, Bernhard, Stadtlohn, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Drüke…
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Nicht mehr Geschäftsführer: Albrecht, Andreas, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX; Fidorra, Oliver, Iserlohn, *XX.XX.XXXX; Jess…
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Hofmann, Jörg, Borken, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Prokura erloschen: Doods, Christoph, Vreden, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Bestellt als Geschäftsführer: Jessen, Mathias, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Nam…
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Bestellt als Geschäftsführer: Fidorra, Oliver, Iserlohn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Na…
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Prokura erloschen: Hansen, Andreas, Raesfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr, Dauer de…
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Prokura erloschen: Borchers, Heinrich, Borken, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Einzelprokura: Riechers, Thorsten, Dülmen, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Einzelprokura: Plümer, Thomas, Ahaus, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Bestellt als Geschäftsführer: Albrecht, Andreas, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugn…
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Einzelprokura: Hansen, Andreas, Raesfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Nicht mehr Geschäftsführer: Rehms, Hans, Borken, *XX.XX.XXXX.
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Jeweils Einzelprokura: Doods, Christoph, Vreden, *XX.XX.XXXX; Huvers, Ralf, Borken, *XX.XX.XXXX; Köhne, Ursula, Reken, *…
HRB 5246 HRB 5246: J. Rehms GmbH Sanitär Heizung Klima, Borken, Siemensstraße 16, 46325 Borken. Nach Erweiterung der Vertretungsregelung nunmehr Geschäftsführer: Rehms, Heinz-Josef, Borken, *XX.XX.XXXX, einzelvertret…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.