HRB 7188

J & N Hauswirtschaftsservice GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Coswig

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Registerdaten

Sitz
Coswig
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 549 IN 370/21 · J & N Hauswirtschaftsservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 370/21
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 7188
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 370/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer XXX EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 08.06.2021 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 20.02.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 45.169,74 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR.

Zusätzlich zur Regelvergütung steht dem Insolvenzverwalter noch ein Mehrbetrag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV in Höhe von XXX EUR zu.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren wie beantragt für 40 bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 549 IN 370/21 · J & N Hauswirtschaftsservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 370/21
Wirksam am
01.10.2026
Registerbezug
Dresden, HRB 7188
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 370/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle

Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 549 IN 370/21 · J & N Hauswirtschaftsservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 370/21
Wirksam am
03.05.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 7188
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 549 IN 370/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 26.04.2022 festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert der Hauptsache 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde/Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht einzulegen. Bei Beschwerden in Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, beim Landgericht Dresden, Lothringer Str. 1, 01069 Dresden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.

Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post siehe ggf. gesonderter Hinweis. Im Falle der Veröffentlichung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt die Bekanntmachung als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tag verstrichen sind.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte, bei denen die Beschwerde oder Erinnerung einzulegen ist, eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gem. §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektr. Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die nach § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 370/21 · J & N Hauswirtschaftsservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 370/21
Wirksam am
12.08.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 7188
Amtsgericht Dresden, 549 IN 370/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 12.08.2021 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7188 HRB 7188: J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, Coswig, An der Walze 2, 01640 Coswig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 08.06.2021, AZ: 533 IN 370/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der…
HRB 7188: J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, Coswig, An der Walze 2, 01640 Coswig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 08.06.2021, AZ: 533 IN 370/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 549 IN 370/21 · J & N Hauswirtschaftsservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 370/21
Wirksam am
08.06.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 7188
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 533 IN 370/21

533/549 IN 370/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J & N Hauswirtschaftsservice
GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden , HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle

- wurde am 08.06.2021 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Königsbrücker Straße 33, 01099
Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 204769 60 Telefax: 0351 204769 69 Email
geschäftlich: dresden@floether-wissing.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
20.07.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)

|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)

|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
31.08.2021 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

533 IN 370/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 08.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7188 HRB 7188: J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, Coswig, An der Walze 2, 01640 Coswig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 22.02.2021, AZ: 533 IN 370/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt …
HRB 7188: J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, Coswig, An der Walze 2, 01640 Coswig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 22.02.2021, AZ: 533 IN 370/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 370/21 · J & N Hauswirtschaftsservice GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
549 IN 370/21
Wirksam am
22.02.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 7188
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 533 IN 370/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der J & N
Hauswirtschaftsservice GmbH, An der Walze 2, 01640 Coswig, Amtsgericht Dresden
, HRB 7188
vertreten durch die Geschäftsführerin Rica Engel-Hähle

ergeht am 22.02.2021 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird
gemäß § 21

Abs. 1 und 2 InsO heute um 14:35 Uhr die

vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt
Prof. Dr. Lucas Flöther, Königsbrücker Str. 33, 01099 Dresden
(www.sanierungskultur.de).

2. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Banken,
Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern,
Versicherungsunternehmen, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern einzuholen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und
alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 3 InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der
Schuldnerin, insbesondere auch Bankguthaben, auf ein für die vorläufige
Insolvenzmasse einzurichtendes offenes Treuhandkonto einzuziehen. Eingehende
Gelder dürfen für die Fortführung des Unternehmens entnommen werden, soweit
nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit an Forderungen Sicherungsrechte
Dritter bestehen, dürfen diese Forderungen nur auf ein gesondert zu Gunsten der
Aus- und Absonderungsberechtigten einzurichtendes offenes Treuhandkonto
eingezogen und müssen von der vorläufigen Insolvenzmasse unterscheidbar
verwahrt werden (BGH, Urteil vom 24.01.2019, IX ZR 110/17). Der vorläufige
Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin. Das Recht
zur Ausübung der Arbeitgeberbefugnis verbleibt bei der Schuldnerin. Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu
überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern.

5. Die Schuldner der Schuldnerin dürfen nur an den vorläufigen
Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die
Schuldnerin zu.

6. Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete
Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer
einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis
zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden
bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO
zusätzlich damit beauftragt

- als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt ;

- zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens
decken wird.

Das Gutachten ist bis zum 25.03.2021 zu erstatten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem

Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

533 IN 370/21 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7188 HRB 7188: J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, Coswig, An der Walze 2, 01640 Coswig. Familienname geändert, nun: Geschäftsführer: Engel-Hähle, Rica, Weinböhla, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der…
HRB 7188: J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, Coswig, An der Walze 2, 01640 Coswig. Familienname geändert, nun: Geschäftsführer: Engel-Hähle, Rica, Weinböhla, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 7188 J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, Coswig, An der Walze 2, 01640 Coswig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Reichelt, Matthias, Dipl.-Ingenieur, Dresden, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Engel, Rica,…
J & N Hauswirtschaftsservice GmbH, Coswig, An der Walze 2, 01640 Coswig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Reichelt, Matthias, Dipl.-Ingenieur, Dresden, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Engel, Rica, Weinböhla, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.