HRA 103197

iwis mechatronics GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwaigern

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Registerdaten

Sitz
Schwaigern
Datenstand
2024-05-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Walter Söhner Präzisionskunststoffteile GmbH & Co. Schwaigern
  2. Walter Söhner GmbH & Co. KG Schwaigern

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 1046/24 · iwis mechatronics GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
1 IN 1046/24
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 103197
1 IN 1046/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

iwis mechatronics GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin iwis mechatronics Geschäftsführungs GmbH, Daimlerstraße 13, 74193 Schwaigern, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Götschel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 103197
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Rechtsanwälte, Marienstr. 14-16, 80331 München, Gz.: 0127-2024

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Tibor Braun, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 10.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 71.756.000,00 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 35 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.08.2026 wird Bezug genommen.

Es wurden folgende Zu- und Abschläge berücksichtigt:

1. Zuschläge wegen Begleitung und Überwachung der Betriebsfortführung
Die Schuldnerin betreibt ein Unternehmen mit komplexer Konzernstruktur, großer Bilanzsumme und erheblichen Umsätzen, dessen operativer Betrieb mit rund 340 Mitarbeitern über mehr als eineinhalb Jahre vollständig fortgeführt wurde. Der Sachwalter war hierbei fortlaufend in die strategische Planung eingebunden, hat wöchentliche Abstimmungen mit Geschäftsführung und Eigenverwaltung durchgeführt, die Liquiditätsplanung sowie das Controlling überwacht und sämtliche zustimmungsbedürftigen wesentlichen Geschäfte im Sinne von § 275 InsO begleitet und freigegeben. Angesichts des damit verbundenen erheblichen Mehraufwands der Überwachung einer großvolumigen Betriebsfortführung, der Kontrolle umfangreicher Geschäftsvorgänge über das SAP-System sowie der Einbindung in sämtliche insolvenzbedingt relevanten Vertragsgestaltungen rechtfertigt dies im Rahmen des Zuschlagstatbestandes „Unternehmensfortführung“ nach § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV einen Zuschlag.

2. Zuschläge für Restrukturierungs- und Sanierungsbemühungen
Der Sachwalter war in eine Vielzahl zustimmungsbedürftiger Mitwirkungsfälle nach § 275 InsO eingebunden, insbesondere bei Fortführungs- und Verlustausgleichsvereinbarungen mit Hauptkunden, bei Trade Agreements zur Ausgestaltung der künftigen Geschäftsbeziehungen, bei komplexen Verhandlungen mit der Konzernmutter über Anfechtungs- und weitere insolvenzbezogene Ansprüche sowie bei der Strukturierung und Durchführung von M&A-Transaktionen, einschließlich des Verkaufs ausländischer Beteiligungen und gruppeninterner Umstrukturierungen. Solche sanierungsbezogenen Mitwirkungs- und Zustimmungstätigkeiten, die über die gewöhnliche Überwachungsfunktion deutlich hinausgehen und in Rechtsprechung und Literatur als zuschlagsbegründende Sanierungsbemühungen anerkannt sind, rechtfertigen im vorliegenden Umfang einen Zuschlag auf die Regelvergütung des Sachwalters.

3. Zuschlag für Prüfung und Mitwirkung am Insolvenzplan
Die Eigenverwaltung hat einen inhaltlich und strukturell hochkomplexen Insolvenzplan vorgelegt, der eine tiefgreifende Neuordnung der Unternehmensgruppe, detaillierte Vorgaben für einen noch laufenden Investorenprozess und für die Gläubiger eine besonders hohe Quote vorsieht. Der Sachwalter war in allen Phasen der Planerstellung eng eingebunden und hatte die Umsetzbarkeit des Plans fortlaufend kritisch zu prüfen, was in den letzten Wochen vor der Planabstimmung nahezu tägliche Abstimmungen erforderte. Nach der zu § 3 InsVV entwickelten Rechtsprechung und Kommentarliteratur stellt die Mitwirkung des Sachwalters an der Erstellung und Überprüfung eines komplexen Insolvenzplans einen eigenständigen Zuschlagstatbestand dar.

4. Zuschlag wegen überdurchschnittlicher Gläubigerzahl
Mit 987 Gläubigern weist das Verfahren eine weit über dem Durchschnitt liegende Gläubigerzahl auf: Nach § 3 InsVV können bei deutlich erhöhter Gläubigerzahl und dem damit verbundenen Mehraufwand Zuschläge gewährt werden, vor diesem Hintergrund erscheint ein moderater Zuschlag auf die Regelvergütung sachgerecht.

5. Abschlag wegen Vorbefassung als vorläufiger Sachwalter
Im vorliegenden Verfahren haben die im Eröffnungsverfahren geleisteten Vorarbeiten in Teilbereichen zu einer Entlastung im eröffneten Verfahren geführt, sodass es angemessen ist, der dadurch bewirkten Arbeitsersparnis durch einen pauschalen Abschlag auf die nach den vorstehenden Zuschlagstatbeständen erhöhte Sachwaltervergütung Rechnung zu tragen.

Im Rahmen der Gesamtwürdigung der vom Regelfall abweichenden und tatsächlich geleisteten Mehrarbeit und unter Berücksichtigung sich überschneidender Sachverhalte und Drittdelegationen erscheint daher ein Zuschlag in diesem Verfahren von 35 % für angemessen und ausreichend.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1 IN 1046/24 · iwis mechatronics GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
1 IN 1046/24
Wirksam am
28.08.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 103197
1 IN 1046/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

iwis mechatronics GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin iwis mechatronics Geschäftsführungs GmbH, Daimlerstraße 13, 74193 Schwaigern, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Götschel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 103197
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Rechtsanwälte, Marienstr. 14-16, 80331 München, Gz.: 0127-2024

Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 31.08.2026, 24:00 Uhr aufgehoben.
Die Erfüllung des Insolvenzplans wird überwacht gem. § 260 Abs. 2 InsO.
Die Überwachung der Erfüllung erstreckt sich auch auf die Übernahmegesellschaften (§ 260 Abs. 3 InsO).
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1 IN 1046/24 · iwis mechatronics GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
1 IN 1046/24
Wirksam am
08.07.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 103197
1 IN 1046/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

iwis mechatronics GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin iwis mechatronics Geschäftsführungs GmbH, Daimlerstraße 13, 74193 Schwaigern, diese vertreten durch die Geschäftsführer Ulrich Bach und Stephan Götschel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 103197
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Rechtsanwälte, Marienstr. 14-16, 80331 München, Gz.: 0127-2024

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Tibor Braun, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 29.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 51.537.871,08 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30,38 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 29.09.2025 wird Bezug genommen.
Der vorläufige Sachwalter macht folgende Zuschläge geltend:
A) Begleitung und Überwachung Betriebsfortführung
B) Controlling /Prüfung der Eigenverwaltungsplanung
C) Arbeitgeberfunktion/Insolvenzgeldvorfinanzierung
D) Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss
Ausgehend von dem Vergütungssatz von 15 % für eine vorläufige Sachwaltung erscheinen dem Insolvenzgericht folgende Zuschläge gerechtfertigt:
A) Begleitung und Überwachung Betriebsfortführung
Die Betriebsfortführung stellt im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren den Regelfall dar. Dennoch kann dadurch der Aufwand für den vorläufigen Sachwalter erhöht sein und einen Zuschlag rechtfertigen. Ein solch erhöhter Arbeitsaufwand lässt sich aus dem Vergütungsantrag ableiten.
Bei der Schuldnerin handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Entsprechend hoch waren auch die Einnahmen und Ausgaben im Antragsverfahren.
Bei der Bemessung des Zuschlags hat der vorläufige Sachwalter berücksichtigt, dass bei der Schuldnerin geordnete Verhältnisse bestanden haben. Im vorliegenden Verfahren ergab sich ein positives Fortführungsergebnis, so dass zur Ermittlung der angemessenen Höhe des Zuschlags eine Vergleichsrechnung gem. BGH-Rechtsprechung durchzuführen war. Diese wurde durch den vorl. Sachwalter durchgeführt.
Der beantragte Zuschlag ist nicht zu beanstanden.
B) Controlling /Prüfung der Eigenverwaltungsplanung
Die Prüfung/Überwachung der wirtschaftlichen Lage und der Eigenverwaltungsplanung gehört grundsätzlich zu den Regelaufgaben des vorläufigen Sachwalters; insoweit ist kein Zuschlag allein dafür gerechtfertigt, dass er „Controlling“ betreibt oder die Planung plausibilisiert.
Die Prüfung der Eigenverwaltungsplanung, Rechnungslegung und möglicher Haftungsansprüche nach ausdrücklichem Auftrag des Gerichts nach § 270c Abs. 1 InsO rechtfertigt dem Grunde nach einen Zuschlagstatbestand.
Die hierfür beschriebenen Maßnahmen (wöchentliche 20 Wochen Liquiditätsplanung, PlanÜberwachung der Masseunzulänglichkeit) stellen im Lichte der gesetzlichen Neukonzeption der Eigenverwaltungsplanung und der typischen Aufgaben des vorläufigen Sachwalters keinen außergewöhnlichen, sondern im Kern regelhaften Prüfungs und Überwachungsaufwand dar.
Ein vergütungsrelevanter Zustimmungsvorbehalt im Sinne des § 12 Abs. 2 InsVV i. V. m. § 277 Abs. 1 InsO bzw. § 270c Abs. 3 Satz 2 InsO ist nicht dargetan; die bloße einvernehmliche Abstimmung sämtlicher wesentlicher Verträge mit der Geschäftsleitung begründet keinen eigenständigen Zuschlagstatbestand.
Unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und der Betriebsfortführung hält das Gericht einen moderaten Zuschlag für angemessen.
C) Arbeitgeberfunktion/Insolvenzgeldvorfinanzierung
Nach der Rechtsprechung und einhelligen Kommentarliteratur gehört die Unterstützung des Schuldners bei der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld in Form einer begleitenden Kontrolle und Überwachung zu den typischen zuschlagsfähigen Tatbeständen der Vergütung des vorläufigen Sachwalters, sofern der dafür erforderliche Arbeitsaufwand erheblich über das in Eigenverwaltungsverfahren Übliche hinausgeht. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich klargestellt, dass zwar die operative Durchführung der Insolvenzgeldvorfinanzierung grundsätzlich Aufgabe der eigenverwaltenden Schuldnerin ist, die Unterstützung und Überwachung dieser Vorgänge durch den vorläufigen Sachwalter aber zuschlagswürdig sein kann, wenn sie, etwa aufgrund der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer und der Komplexität der Abläufe, erheblich über das Normalmaß hinausgeht.
Im vorliegenden Verfahren hat der vormals vorläufige Sachwalter die Vorfinanzierung der Löhne und Gehälter für 609 Arbeitnehmer über zwei von ihm eingerichtete Sonderkonten („Insolvenzgeldvorfinanzierung“ und „Sicherheitsleistung“) aktiv begleitet, was einen deutlich überdurchschnittlichen Überwachungs und Koordinationsaufwand dokumentiert und den vom Sachverständigen festgestellten erheblichen Mehraufwand trägt.
Gerade bei einer so hohen Mitarbeiterzahl führt die erforderliche laufende Abstimmung über Personalmaßnahmen, die Kontrolle von Zahlungen, insbesondere oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, sowie die Überwachung von Personalabbaumaßnahmen zu einem erheblichen zusätzlichen Überwachungs und Abstimmungsaufwand des Sachwalters, der nicht bereits durch die bloße Begleitung der Betriebsfortführung abgegolten ist.
Der beantragte Zuschlag trägt den festgestellten Erschwernissen in angemessener Weise Rechnung.
D) Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss

Weiterhin war dem vorläufigen Sachwalter für den Mehraufwand aus der Zusammenarbeit mit dem eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss ein Zuschlag zuzusprechen.
Das Insolvenzgericht schließt sich der in der maßgeblichen Kommentarliteratur vertretenen Auffassung an, wonach die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses im Eigenverwaltungsverfahren typischerweise einen zusätzlichen, über das Normalverfahren hinausgehenden Arbeitsaufwand des vorläufigen Sachwalters für Kommunikation und Abstimmung verursacht und daher einen Zuschlag rechtfertigen kann.
Dabei wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die Überwachungsfunktion des Gläubigerausschusses den Sachwalter nicht entlastet, sondern im Ergebnis zu einer Verdoppelung von KontrollAbstimmungsstrukturen führen kann, weil der Sachwalter die eigenverwaltende Geschäftsführung weiterhin eng zu begleiten hat und zusätzlich die Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss wahrzunehmen hat.
Die Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss wird daher in der einschlägigen Literatur zu § 12 und § 12a InsVV ausdrücklich als zuschlagsfähiger Erhöhungstatbestand genannt, der über § 3 Abs. 1 InsVV im Rahmen der Gesamtbemessung der Vergütung zu berücksichtigen ist.
Im vorliegenden Verfahren hat der vormals vorläufige Sachwalter drei Sitzungen des vorläufigen Gläubigerausschusses vorbereitet und begleitet und stand darüber hinaus in laufender Abstimmung mit diesem Gremium, was nach den dargelegten Maßstäben einen spürbaren zusätzlichen ZeitKoordinationsaufwand begründet.
Nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen sind sämtliche Zu und Abschlagstatbestände nicht isoliert, sondern in einer einheitlichen Gesamtwürdigung zu bewerten; das Insolvenzgericht hat hieraus einen einheitlichen Gesamtzuschlag zu bilden und bloße Additionen einzelner Prozentsätze zu vermeiden.
Ausgehend von der Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters in Höhe von 15 % der Insolvenzverwaltervergütung nach § 12a InsVV und unter Berücksichtigung der vorstehend als zuschlagsfähig anerkannten Erschwernisse ist ein Gesamtzuschlag in Höhe von 30,38 Regelsätzen auf die Insolvenzverwaltervergütung, gerechtfertigt, so dass sich die Vergütung des vorläufigen Sachwalters insgesamt auf 45,38 % der Insolvenzverwaltervergütung beläuft.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass vergleichbare Erhöhungstatbestände, insbesondere eine hohe Zahl von Arbeitsverhältnissen sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Insolvenzgeld und Personalmaßnahmen, in Rechtsprechung und Literatur zum Teil mit erheblich höheren Zuschlägen bewertet werden, so dass der hier festgesetzte Gesamtzuschlag deutlich unterhalb der in Faustregeltabellen und Entscheidungen aufgezeigten Bandbreiten liegt.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30,38 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Gemäß § 10 InsVV i.V.m. §§ 4, 12, 8 InsVV hat der vorläufige Sachwalter Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen. Gemäß § 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV wird der Pauschalsatz für drei Monate á EUR 175,00 festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Gemäß § 10 InsVV i.V.m. §§ 4, 12, 8 InsVV hat der vorläufige Sachwalter Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen. Gemäß § 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV wird der Pauschalsatz für drei Monate á EUR BETRAG festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 29.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 1046/24 · iwis mechatronics GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
1 IN 1046/24
Wirksam am
08.07.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRA 103197
1 IN 1046/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

iwis mechatronics GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin iwis mechatronics Geschäftsführungs GmbH, Daimlerstraße 13, 74193 Schwaigern, diese vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Götschel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 103197
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Rechtsanwälte, Marienstr. 14-16, 80331 München, Gz.: 0127-2024

1. Die Prüfung der eventuell nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 02.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 103197 HRA 103197: iwis mechatronics GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Persönlich haftender Gesellschafter: Walter Söhner Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwaigern (Amtsgericht Stuttgart HR…
HRA 103197: iwis mechatronics GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Persönlich haftender Gesellschafter: Walter Söhner Verwaltungsgesellschaft mbH, Schwaigern (Amtsgericht Stuttgart HRB 103397). in Persönlich haftender Gesellschafter: iwis mechatronics Geschäftsführungs GmbH, Schwaigern (Amtsgericht Stuttgart HRB 103397).
Veränderungen
HRA 103197 HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Firma geändert; nun: iwis mechatronics GmbH & Co. KG. Prokura erloschen: Steck, Werner, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX.
HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Firma geändert; nun: iwis mechatronics GmbH & Co. KG. Prokura erloschen: Steck, Werner, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Steck, Werner, Neu…
HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Steck, Werner, Neuenstadt am Kocher, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura erloschen: Schweizer, Willi, Schwaigern, *XX.XX.XXXX.
HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura erloschen: Schweizer, Willi, Schwaigern, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schramm, Hans-Jürgen, Heilbronn, *XX.XX.XXXX.
HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schramm, Hans-Jürgen, Heilbronn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura erloschen: Barth, Dirk, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura erloschen: Barth, Dirk, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schweizer, Willi, …
HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schweizer, Willi, Schwaigern, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura erloschen: Schilpp, Uwe, Leingarten, *XX.XX.XXXX.
HRA 103197: Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura erloschen: Schilpp, Uwe, Leingarten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 HRA 103197:Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern.Prokura erloschen: Schöffler, Bernd, Aspach, *XX.XX.XXXX.
HRA 103197:Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern.Prokura erloschen: Schöffler, Bernd, Aspach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 HRA 103197:Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Barth, Dirk, Stuttga…
HRA 103197:Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Barth, Dirk, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Schilpp, Uwe, Leingarten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura erloschen: Hajek, Stefan, Oedheim, *XX.XX.XXXX.
Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura erloschen: Hajek, Stefan, Oedheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hajek, Stefan, Oedheim, *XX.XX…
Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hajek, Stefan, Oedheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura erloschen: Söhner, Rosemarie, geb. Eisele, Schwaigern, *XX.XX.XXXX.
Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura erloschen: Söhner, Rosemarie, geb. Eisele, Schwaigern, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Völker, Heidrun, Zaberfeld, *X…
Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Völker, Heidrun, Zaberfeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern.Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura geändert; nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden G…
Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern, Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern.Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern. Prokura geändert; nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schöffler, Bernd, Aspach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 103197 Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern (Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern). Prokura erloschen: Heege, Albrecht, Schwaigern, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Schöffler, Bernd, Aspach, *XX.XX.XXXX.
Walter Söhner GmbH & Co. KG, Schwaigern (Daimlerstr. 13, 74193 Schwaigern). Prokura erloschen: Heege, Albrecht, Schwaigern, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Schöffler, Bernd, Aspach, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.