HRB 62978
IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- "TOY" Verwaltungsgesellschaft mbH Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67c IN 176/04 · IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 176/04
- Wirksam am
- 01.12.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 62978
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 62978 eingetragenen IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH, Jarrestraße 58, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Hachfeld,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.866.878,17 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 376.271,67 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67c IN 176/04
Amtsgericht Hamburg, 01.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 67c IN 176/04 · IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 176/04
- Wirksam am
- 08.11.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 62978
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 62978 eingetragenen
IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH, Jarrestraße 58, 22303 Hamburg,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Hachfeld,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
l zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
l zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der
Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
l zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren
Gegenstände der Insolvenzmasse;
l zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Mittwoch, 11.01.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage,
Sitzungssaal B405.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen
nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B403 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67c IN 176/04
Amtsgericht Hamburg, 07.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67c IN 176/04 · IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 176/04
- Wirksam am
- 07.10.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 62978
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 62978 eingetragenen
IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH, Jarrestraße 58, 22303 Hamburg,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Hachfeld
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt
festgesetzt:
Vergütung UR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 %
unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 15.06.2004 aus. Nach § 63 InsO hat
er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung
angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf
die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer
vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach
dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§
1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut
ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der
Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den
Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 708.258,22
EUR.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden
Verfahren und dem Umstand, dass der Verwalter bereits während des
Eröffnungsverfahrens als vorläufiger Insolvenzverwalter mit der Sache befasst
war, ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 235 % und damit auf
den Betrag von 98.500,63 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten
Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.08.2022 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im
Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach
§ 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz
beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der
Regelvergütung, höchstens jedoch 250 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit
des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der
Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die
Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht
erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben.
Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1,
20355 Hamburg oder dem Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg,
die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1,
20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Hamburg oder dem Landgericht Hamburg eingegangen sein. Die Erinnerung muss
innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese
nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt
auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem
Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist
ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B403 eingesehen werden.
67c IN 176/04
Amtsgericht Hamburg, 06.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 176/04 · IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 176/04
- Wirksam am
- 14.11.2017
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 62978
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 62978 eingetragenen
IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH, Jarrestraße 58, 22303 Hamburg,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Florian Hachfeld
ist am 08.11.2017 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass die angezeigte Masseunzulänglichkeit beseitigt ist.
Das Insolvenzverfahren wird daher in ein normales Insolvenzverfahren
zurückgeführt.
67c IN 176/04
Amtsgericht Hamburg, 13.11.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 176/04 · IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 176/04
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 62978
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 176/04 · IWH Interior Warenhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 176/04
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 62978
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.