HRB 9961

IWG Holding AG

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Europastraße 3, 35394 Gießen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gießen
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
06.12.2023
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Christian Höftberger

Wiesbaden

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Die Gründung von Unternehmen jeder Rechtsform, der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 159/23 · IWG Holding AG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 159/23
Wirksam am
24.06.2026
Registerbezug
Gießen, HRB 9961
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 159/23:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

IWG Holding AG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9961),
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Natter, (Vorstand),
2. Dr. Christian Höftberger, (Vorstand),

Verfahrensbevollmächtigte:
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,

ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 08.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen

Tagesordnung:

Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich

1. die besondere Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss von Vergleichen mit Anfechtungsgegnern zur Erledigung von Anfechtungsansprüche im Zusammenhang mit der Rückzahlung partiarischer Darlehen, der Vornahme von Dividendenzahlungen sowie Bonus- und Provisionszahlungen in Höhe von 10 % der jeweils angefochtenen Beträge zu.

2. sofern der Abschluss außergerichtlicher Vergleiche in Höhe von 10 % der jeweils angefochtenen Beträge durch die Anfechtungsgegner abgelehnt werden sollte, stimmt die besondere Gläubigerversammlung der gerichtlichen Durchsetzung der unter Ziffer 1. genannten Anfechtungsansprüche zu.

Hinweis:
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO)

Amtsgericht Gießen, 24.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 159/23 · IWG Holding AG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 159/23
Wirksam am
26.01.2026
Registerbezug
Gießen, HRB 9961
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 159/23 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

IWG Holding AG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9961),
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Natter, (Vorstand),
2. Dr. Christian Höftberger, (Vorstand),

Verfahrensbevollmächtigte:
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,

wird für die bis zum 23.01.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 23.02.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.

Amtsgericht Gießen, 23.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 159/23 · IWG Holding AG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 159/23
Wirksam am
25.06.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 9961
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 159/23 :

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

IWG Holding AG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9961),
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Natter, (Vorstand),
2. Dr. Christian Höftberger, (Vorstand),

Verfahrensbevollmächtigte:
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,

wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt auf:

xxx

Der ehemalige vorläufige Sachverwalter und heutige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 13.05.2025 mit Nachbesserung vom 06.06.2025.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Sachwalterin wurde mit Beschluss vom 27.09.2023 angeordnet und hat bis zum 01.12.2023 angedauert.
Der vorläufigen Sachwalterin steht daher eine Vergütung zu.

Ermittlung der verwalteten Masse, § 63 Abs. 3 InsO, § 12a InsVV:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 22.068.995,33 ausgegangen.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist in § 63 Abs. 3 InsO und in § 12a InsVV geregelt.
Nach § 63 Abs. 3 S. 2 InsO i. V. m. § 12a Abs. 1 S. 2 InsVV ist als Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt der Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung.
Findet während dem vorläufigen Insolvenzverfahren eine Betriebsfortführung statt, sind bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage in analoger Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 4 S. 2b InsVV die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abzuziehen. Es dürfen folglich nur die Betriebsüberschüsse berücksichtigt werden, sh. BGH, Beschluss vom 26.04.2007, ZinsO 2007, Seite 766.
Bei der Bewertung der verwalteten Masse sind die allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie zum Beispiel gemäß §§ 252 HGB anzuwenden.
Sollte sich im eröffneten Verfahren herausstellen, dass die angesetzten Werte im Vergütungsbeschluss von den tatsächlichen Werten abweichen, kann der Beschluss unter Umständen noch nachträglich korrigiert werden. Eine nachträgliche Korrektur kann erfolgen, wenn durch eine fehlerhafte Bewertung der Gegenstände im Vergütungsbeschluss der ermittelte Wert der Gesamtmasse mehr als 20 % von dem tatsächlichen Wert abweicht, § 63 Abs. 3 S. 4 InsO. Diesen Umstand muss der Insolvenzverwalter dem Gericht spätestens mit der Vorlage der Schlussrechnung anzeigen, § 12a Abs. 2 InsVV.
Liegen im Zeitpunkt der Vergütungsfestsetzung genauere Erkenntnisse hinsichtlich des Verkehrswertes vor, braucht diese Schätzung nicht mehr zu erfolgen, sondern es ist der tatsächliche Verkehrswert anzusetzen. Dies ist auch geschehen im Beschluss des BGH vom 08.07.2004 (Rpfl. 04, Seite 64 f).
Die Berechnungsgrundlage wurde entsprechend den obigen Ausführungen ermittelt.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich ausfolgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Darlehen Medzentrum Rodgau
20.870.000,00 EUR
2.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.198.995,33 EUR

GESAMT:
22.068.995,33 EUR

Regelsatz nach § 12, 2 InsVV:
Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den endgültigen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR 525.767,90.
Dieser Betrag errechnet sich wie folgt:
40 % von 35.000,- EUR
xxx EUR
26% von 35.000,- EUR
xxx EUR
7,5% von 280.000,- EUR
xxx EUR
3,3% von 350.000,- EUR
xxx EUR
2,2% von 21.368.995,30 EUR
xxx EUR
SUMME:
xxx EUR

Bruchteil, § 12, 12a InsVV:
Der vorläufige Sachwalter erhält nach § 12a Abs. 1 S. 2 InsVV 25% der Vergütung eines Sachwalters. Ein Sachwalter erhält wiederum nach § 12 InsVV 60% der Vergütung eines Insolvenzverwalters. Somit erhält ein vorläufiger Sachwalter 15% der Vergütung eines endgültigen Insolvenzverwalters.
15 % von xxx EUR ergeben xxx EUR.

Erhöhungen / Herabsetzungen des Bruchteils nach § 12a InsVV:
Nach § 12a InsVV ist Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters bei der Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Der Regelsatz von 15 % kann daher im Einzelfall erhöht oder gemindert werden.
Folgende Erhöhungen werden festgesetzt:
5% für die Betriebsfortführung.
Der vorläufige Sachwalter hat für die Betriebsfortführung einen Zuschlag von 15% beantragt. Dies wurde mit folgenden Tätigkeiten begründet.
* Liquiditätsplanung u. Schaffung einer hinreichenden Liquiditätslage
* Optimierung des Forderungseinzugs
* Verhandlung mit Fremddienstleistern, Sicherstellung d. Lieferkette
* Erstellung von Planungsrechnungen
* Kontaktaufnahme zu Kunden, Lieferanten und Versorgern über Betriebsfortführung
* Erteilen von Zahlungszusagen
* Unterstützung der Insolvenzgeldvorfinanzierung.
Bei einer Betriebsfortführung handelt es sich um eine Sonderaufgabe, so dass diese generell Zuschlagsfähig ist. Allerdings kann in diesem Verfahren keine 15% Zuschlag gewährt werden, da ein vorläufiger Sachwalter einen viel kleineren Aufgabenkreis als ein vorläufiger Insolvenzverwalter hat und nur Überwachungsaufgaben innehat. Vielmehr wird der Betrieb weiterhin von der Schuldnerin selbst fortgeführt.
Da aber auch die Überwachungsaufgaben eine Mehrbelastung darstellen wird ein Zuschlag von 5% für angemessen gehalten. Besonders im Hinblick auf die erhebliche verwaltete Masse ist dieser ausreichend.
5% für die Sanierungsbemühungen
Hierbei hat der vorläufige Verwalter mit Änderung des Antrags am 06.06.2025 noch einen Zuschlag von 5% geltend gemacht. Dieser wird für folgende Tätigkeiten gefordert:
* Prüfen der Möglichkeit einer betriebs- und finanzwirtschaftlichen Reorganisation
* Prüfen der Möglichkeit verschiedener Sanierungsmöglichkeiten,
* Unverzügliches Einleiten des Investorenprozesses
Unmittelbar nach Anordnung der vorläufigen Verwaltung habe die Eigenverwaltung und der Sachwalter Investoren für eine Übernahme des Geschäftsbetriebes gesucht. Neben der gezielten Marktansprache und der Betreuung potentieller Investoren wäre eigeninitiativ die Kosten-, Kunden-, und Personalstruktur der Schuldnerin analysiert worden, um mögliche Potentiale aufzudecken.
Es wären während des gesamten vorläufigen Verfahrens Lösungen für eine übertragende Sanierung der Schuldnerin sowie eines Insolvenzplans erarbeitet worden.
Auch hierbei handelt es sich um eine Sonderaufgabe die mit einem Zuschlag zu vergüten ist. Nach Antragskorrektur kann der nun beantragte Zuschlag von 5% unter Beachtung der beauftragten Dienstleister festgesetzt werden.
15% für Beteilungen/Konzernverflechtungen
Die Schuldnerin ist an mehreren Gesellschaften beteiligt und ist teilweise mit diesem verflochten. In diesem Zusammenhang fallen Aufgaben an zur Ermittlung der Gesellschafter- und Beteiligungsstruktur, Prüfung von Gesellschaftsverträgen nach Stimmrechten, Gewinnverwendungsklauseln etc., Ermittlung und Prüfung von internen Verrechnungen und Ausgleichsansprüchen, Prüfung von Gesellschafterdarlehen, Prüfung von Ausgleichs- und Haftungsansprüchen aus Cash-Pooling und Wahrnehmung von Gesellschafteraufgaben.
Hierbei handelt es sich um eine zuschlagsfähige Sonderaufgabe und ist daher gesondert zu vergüten. Der beantragte Zuschlag ist auch von der Höhe her angemessen.
40% aus EUR xxx ergeben xxx EUR.

Auslagen, §§ 12 Abs. 3, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 12 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je begonnenen Monat beträgt.
Die Pauschale wurde auf den Betrag von xxx EUR für 2 beantragte angefangene Monate festgesetzt.

Umsatzsteuer, §§ 12, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.

Amtsgericht Gießen, 16.06.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 159/23 · IWG Holding AG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 159/23
Wirksam am
07.10.2024
Registerbezug
Gießen, HRB 9961
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

IWG Holding AG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9961),
vertreten durch:
1. Dr. Uwe Natter, (Vorstand),
2. Dr. Christian Höftberger, (Vorstand),

Verfahrensbevollmächtigte:
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,

wird die durch Beschluss vom 01.12.2023 erfolgte Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben. Gleichzeitig wird heute, am 07.10.2024, um 11:55 Uhr die Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, ernannt.

Es wird bestimmt, dass am

Mittwoch, 06.11.2024, 12:15 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen

eine Gläubigerversammlung zur Entscheidung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) stattfindet.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

G r ü n d e :

Die durch Beschluss vom 01.12.2023 erfolgte Anordnung der Eigenverwaltung war aufzuheben.

Die Aufhebung ist von der Schuldnerin beantragt worden (§ 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 07.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 159/23 · IWG Holding AG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 159/23
Wirksam am
04.12.2023
Registerbezug
Gießen, HRB 9961
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 159/23:

Über das Vermögen der

IWG Holding AG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9961), vertreten durch: 1. Dr. Uwe Natter, (Vorstand), 2. Dr. Christian Höftberger, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigte: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 24, 70173 Stuttgart,

wird heute, am 01.12.2023 um 11:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de

Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.

Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 31.01.2024,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Mittwoch, 21.02.2024, 09:30 Uhr, Saal 205, 2. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 01.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 159/23 · IWG Holding AG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 159/23
Wirksam am
13.10.2023
Registerbezug
Gießen, HRB 9961
6 IN 159/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IWG Holding AG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9961), vertr. d.: 1. Dr. Uwe Natter, (Vorstand), 2. Dr. Christian Höftberger, (Vorstand), ist dem vorläufigen Sachwalter zusätzlich zu der am 27.09.2023 angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 13.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 159/23 · IWG Holding AG · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 159/23
Wirksam am
28.09.2023
Registerbezug
Gießen, HRB 9961
6 IN 159/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IWG Holding AG, Europastraße 3, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9961), vertr. d.: 1. Dr. Uwe Natter, (Vorstand), 2. Dr. Christian Höftberger, (Vorstand), ist am folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o RAe Brinkmann und Kollegen, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 27.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Vorgänge ohne Eintragung
HRB 9961 HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitlglieder ist eine neue Aufsichtsratsliste zum Handelsregister eingereicht worden.
HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitlglieder ist eine neue Aufsichtsratsliste zum Handelsregister eingereicht worden.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 9961 HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aufgrund einer Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister einger…
HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aufgrund einer Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 9961 HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aufgrund einer Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister einger…
HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aufgrund einer Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 9961 HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2020 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2020/I - ist die Erhöhung des Gru…
HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2020 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2020/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 60.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15.03.2021 sind die §§ 4 (Grundkapital, Aktien, Vinkulierung) und 18 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 660.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 9961 HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschlie…
HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fladung, Christian, Marburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9961 HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Nicht mehr Vorstand: Dr. Bednorz, Andreas, Leun, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Dr. Natter, Uwe, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelver…
HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Nicht mehr Vorstand: Dr. Bednorz, Andreas, Leun, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Dr. Natter, Uwe, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 9961 HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Die Hauptversammlung vom 18.08.2020 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital, Aktien, V…
HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Die Hauptversammlung vom 18.08.2020 hat die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital, Aktien, Vinkulierung) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.08.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 23.10.2025 einmal oder mehrmals um bis zu 30.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bareinlage und einmal oder mehrmals um bis zu 30.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/I).
Veränderungen
HRB 9961 HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aufgrund der in der Satzung vom 31.10.2019 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2019/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 53.300…
HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aufgrund der in der Satzung vom 31.10.2019 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2019/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um 53.300,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 02.01.2020 ist § 4 der Satzung (Grundkapital, Aktien, Vinkulierung) geändert. Neues Grundkapital: 600.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 9961 HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 31.10.2019. Geschäftsanschrift: Europastraße 3, 35394 Gießen. Gegenstand: Die Gründung von Unternehmen jeder Re…
HRB 9961: IWG Holding AG, Gießen, Europastraße 3, 35394 Gießen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 31.10.2019. Geschäftsanschrift: Europastraße 3, 35394 Gießen. Gegenstand: Die Gründung von Unternehmen jeder Rechtsform, der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie der Verkauf von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art, die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 546.700,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Bednorz, Andreas, Leun, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IWG Holding GmbH mit dem Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRB 8631). Der Vorstand ist durch Satzung vom 31.10.2019 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23.12.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 53.300,-- EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.