HRA 510135

ITS GmbH & Co.KG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ötisheim

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Registerdaten

Sitz
Ötisheim
Datenstand
2024-05-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Christian Glöckler, Eggen- u. Eggenzinkenfabrik Inh. Siegfried Holzschuh Knittlingen
  2. Christian Glöckler, Eggen- und Eggenzinkenfabrik Knittlingen
  3. Christian Glöckler Beteiligungs-GmbH & Co. KG Knittlingen
  4. HTM Stanztechnik GmbH & Co. KG Sulzfeld
  5. HTM GmbH & Co. KG Knittlingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 181/23 · ITS GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
2 IN 181/23
Wirksam am
21.10.2026
Registerbezug
Mannheim, HRA 510135
2 IN 181/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ITS GmbH & Co. KG, Schlattstraße 59, 75443 Ötisheim, vertreten durch die Komplementärin Holzschuh Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Frank Holzschuh
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 510135
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. jur. Erik Silcher, Lise-Meitner-Straße 8, 74074 Heilbronn, Gz.: 23/OOOISO /DB

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 21.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 510135 HRA 510135: HTM GmbH & Co. KG, Knittlingen, Fichtenweg 8, 75438 Knittlingen. Firma geändert; nun: ITS GmbH & Co.KG. Sitz verlegt; nun: Ötisheim. Neue Geschäftsanschrift: Schlattstraße 59, 75443 Ötisheim.
HRA 510135: HTM GmbH & Co. KG, Knittlingen, Fichtenweg 8, 75438 Knittlingen. Firma geändert; nun: ITS GmbH & Co.KG. Sitz verlegt; nun: Ötisheim. Neue Geschäftsanschrift: Schlattstraße 59, 75443 Ötisheim.
Veränderungen
HRA 510135 HRA 510135:HTM Stanztechnik GmbH & Co. KG, Sulzfeld, Riegelstraße 12, 75056 Sulzfeld.Firma geändert; nun: HTM GmbH & Co. KG. Sitz verlegt; nun: Knittlingen. Neue Geschäftsanschrift: Fichtenweg 8, 75438 Knitt…
HRA 510135:HTM Stanztechnik GmbH & Co. KG, Sulzfeld, Riegelstraße 12, 75056 Sulzfeld.Firma geändert; nun: HTM GmbH & Co. KG. Sitz verlegt; nun: Knittlingen. Neue Geschäftsanschrift: Fichtenweg 8, 75438 Knittlingen.
Veränderungen
HRA 510135 Christian Glöckler Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Knittlingen, Riegelstraße 12, 75056 Sulzfeld. Firma geändert; nun: HTM Stanztechnik GmbH & Co. KG. Sitz verlegt; nun: Sulzfeld. Änderung der Geschäftsanschrift:…
Christian Glöckler Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Knittlingen, Riegelstraße 12, 75056 Sulzfeld. Firma geändert; nun: HTM Stanztechnik GmbH & Co. KG. Sitz verlegt; nun: Sulzfeld. Änderung der Geschäftsanschrift: Riegelstraße 12, 75056 Sulzfeld. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 mit Nachtrag vom 23.09.2013 und 25.09.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2013 und 23.09.2013 und 25.09.2013 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HTM GmbH & Co. KG", Knittlingen (Amtsgericht Mannheim HRA 510753) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.