HRB 11058

ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Weilerswist

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Registerdaten

Sitz
Weilerswist
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ITF Industrie Transport Fördertechnik GmbH Weilerswist

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 98 IN 43/25 · ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 43/25
Wirksam am
07.08.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 11058
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 43/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 11058 eingetragenen ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Metternicher Str. 2, 53919 Weilerswist, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Pfennig, Metternicher Str. 2, 53919 Weilerswist

ist am 04.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

98 IN 43/25
Amtsgericht Bonn, 06.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 98 IN 43/25 · ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 43/25
Wirksam am
04.08.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 11058
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 43/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 11058 eingetragenen ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Metternicher Str. 2, 53919 Weilerswist, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Pfennig, Metternicher Str. 2, 53919 Weilerswist

Geschäftszweig: Herstellung, Entwicklung und Vertrieb von Transport- und Förderanlagen etc.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2025, um 07:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Montag, 20.10.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 24.11.2025.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

98 IN 43/25
Amtsgericht Bonn, 01.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 98 IN 43/25 · ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 43/25
Wirksam am
21.05.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 11058
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 43/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 11058 eingetragenen ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Metternicher Str. 2, 53919 Weilerswist, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Pfennig, Metternicher Str. 2, 53919 Weilerswist

Geschäftszweig: Herstellung, Entwicklung und Vertrieb von Transport- und Förderanlagen etc.

ist am 21.05.2025, um 10:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 43/25
Amtsgericht Bonn, 21.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11058 HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Der mit der CentiMark GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 99519) am 28.07.2021 abgeschlo…
HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Der mit der CentiMark GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 99519) am 28.07.2021 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch außerordentliche Kündigung vom 16.02.2022 zum Ablauf des 16.02.2022 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 11058 HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom…
HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.11.2021 mit der ITFT Industrie Transport Fördertechnik - Service GmbH mit Sitz in Weilerswist (Amtsgericht Bonn HRB 8643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 11058 HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Mit der CentiMark GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 99519) als herrschendem Unternehme…
HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Mit der CentiMark GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 99519) als herrschendem Unternehmen ist am 28.07.2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 11058 HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Nicht mehr Geschäftsführer: Pilz, Andreas Wolfgang, Bornheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäft…
HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Nicht mehr Geschäftsführer: Pilz, Andreas Wolfgang, Bornheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Pfennig, Daniel, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Pilz, Antje, Bornheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11058 HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Einzelprokura: Pilz, Antje, Bornheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Einzelprokura: Pilz, Antje, Bornheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11058 HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Nicht mehr Geschäftsführer: Behrendt, Ulrich, Industriekaufmann, Lüdenscheid.
HRB 11058: ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH, Weilerswist, Metternicher Straße 2, 53919 Weilerswist. Nicht mehr Geschäftsführer: Behrendt, Ulrich, Industriekaufmann, Lüdenscheid.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.