HRB 99716

Issy Transport GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 60/23 · Issy Transport GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 60/23
Wirksam am
08.03.2024
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 99716
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 60/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99716 eingetragenen Issy Transport GmbH, Werstener Dorfstr. 21, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Savas Sosun, Moerser Straße 249, 47495 Rheinberg und Herrn Francesco Verdi,

ist am 06.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

505 IN 60/23
Amtsgericht Düsseldorf, 07.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 505 IN 60/23 · Issy Transport GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 60/23
Wirksam am
15.12.2023
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 99716
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 60/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99716 eingetragenen Issy Transport GmbH, Werstener Dorfstr. 21, 40591 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Savas Sosun

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.12.2023, um 07:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zugleich werden die Verfahren 505 IN 60/23 und 505 IN 140/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ralf Zimmermann, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 22.02.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 60/23
Düsseldorf, 14.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.