HRB 42973

IsoProtect GmbH

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gewerbegebiet 2, 54533 Laufeld

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Laufeld
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
16.12.2024
Datenstand
2025-10-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. IsoProtect GmbH Wittlich

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung von Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierungen, baulicher Brandschutz und Trockenbauarbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 66/24 · IsoProtect GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 66/24
Wirksam am
25.08.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 42973
7a IN 66/24: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der IsoProtect GmbH, Gewerbegebiet 2, 54533 Laufeld (AG Wittlich, HRB 42973), vertr. d.: 1. Carlo Michael Kaiser, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp Berres, Salmstraße 3b, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 02.10.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wittlich, 01.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7a IN 66/24 · IsoProtect GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 66/24
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 42973
7a IN 66/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IsoProtect GmbH, Gewerbegebiet 2, 54533 Laufeld (AG Wittlich, HRB 42973), vertr. d.: 1. Carlo Michael Kaiser, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp Berres, Salmstraße 3b, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 30 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.02.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 30.621,37 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung der Insolvenzverwalterin EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

1. Erhöhungsfaktoren waren hinsichtlich Debitorenangelegenheiten vorhanden. Massemehrungen lagen hier in keinem Verhältnis zum Aufwand vor. Zu einem ebenfalls unverhältnismäßigem Aufwand führte die Tatsache, dass es sich um eine führungslose GmbH handelte und die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten damit nur erschwert erbracht wurden. In der Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls wird ein Gesamtzuschlag von 30 % als angemessen angesehen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 266,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 76 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 27.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7a IN 66/24 · IsoProtect GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 66/24
Wirksam am
04.02.2026
Registerbezug
Wittlich, HRB 42973
7a IN 66/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IsoProtect GmbH, Gewerbegebiet 2, 54533 Laufeld (AG Wittlich, HRB 42973), vertr. d.: 1. Carlo Michael Kaiser, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp Berres, Salmstraße 3b, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Wittlich, 04.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 66/24 · IsoProtect GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 66/24
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 42973
7a IN 66/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IsoProtect GmbH, Gewerbegebiet 2, 54533 Laufeld (AG Wittlich, HRB 42973), vertr. d.: 1. Carlo Michael Kaiser, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp Berres, Salmstraße 3b, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.01.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wittlich, 18.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 66/24 · IsoProtect GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 66/24
Wirksam am
22.01.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 42973
7a IN 66/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IsoProtect GmbH, Gewerbegebiet 2, 54533 Laufeld (AG Wittlich, HRB 42973), vertr. d.: 1. Carlo Michael Kaiser, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp Berres, Salmstraße 3b, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), wurde beschlossen:

Schriftlicher Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

17.02.2025.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- Genehmigung der bereits vorgenommenen Verwertungshandlungen und Zustimmung zu den noch zu erfolgenden Verwertungshandlungen, auch durch Beauftragung eines Verwertungsunternehmens.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 18.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 66/24 · IsoProtect GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 66/24
Wirksam am
11.09.2024
Registerbezug
Wittlich, HRB 42973
7a IN 66/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IsoProtect GmbH, Gewerbegebiet 2, 54533 Laufeld (AG Wittlich, HRB 42973), vertr. d.: 1. Carlo Michael Kaiser, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp Berres, Salmstraße 3b, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), hat die Insolvenzverwalterin am 10.09.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wittlich, 11.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 66/24 · IsoProtect GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 66/24
Wirksam am
02.09.2024
Registerbezug
Wittlich, HRB 42973
7a IN 66/24: Über das Vermögen der IsoProtect GmbH, geb. am XX.XX.XXXX, , vertr. d.: 1. Carlo Michael Kaiser, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Philipp Berres, Salmstraße 3b, 54528 Salmtal, (Nachlasspfleger), ist am 28.08.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christine Frosch, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier, Tel.: 0651-2006853-0, Fax: 0651-2006853-60.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.10.2024 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 16.12.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.10.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 30.08.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 42973 HRB 42973: IsoProtect GmbH, Wittlich, Otto-Hahn-Straße 11, 54516 Wittlich. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma und Sitz) und mit ihr…
HRB 42973: IsoProtect GmbH, Wittlich, Otto-Hahn-Straße 11, 54516 Wittlich. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Laufeld beschlossen. Neuer Sitz: Laufeld. Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet 2, 54533 Laufeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Nina, Leubsdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Carlo, Karl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 42973 HRB 42973: IsoProtect GmbH, Wittlich, Otto-Hahn-Straße 11, 54516 Wittlich. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Michael, Wittlich, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Nina, Leubsdorf, *XX.XX.XX…
HRB 42973: IsoProtect GmbH, Wittlich, Otto-Hahn-Straße 11, 54516 Wittlich. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Michael, Wittlich, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Nina, Leubsdorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 42973 HRB 42973:IsoProtect GmbH, Wittlich, Otto-Hahn-Straße 11, 54516 Wittlich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2014. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 11, 54516 Wittlich. G…
HRB 42973:IsoProtect GmbH, Wittlich, Otto-Hahn-Straße 11, 54516 Wittlich.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2014. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 11, 54516 Wittlich. Gegenstand: Die Ausführung von Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierungen, baulicher Brandschutz und Trockenbauarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kaiser, Michael, Wittlich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.