HRA 14679
ISONO International GmbH & Co. KG
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Nürnberg
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Registerdaten
- Sitz
- Nürnberg
- Datenstand
- 2024-12-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- dtw-Vertriebs GmbH & Co. KG Nürnberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin IN 914/21 · ISONO International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 914/21
- Wirksam am
- 23.03.2026
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 14679
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISONO International GmbH & Co. KG, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISONO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wilke Kevin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 14679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Beyrle Joachim, Spittlertorgraben 49, 90429 Nürnberg, Gz.: 64/21 BY/LO
Das Insolvenzverfahren wird heute, um 08:56 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Quote auf die Insolvenzforderungen: 7,8793 %
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin IN 914/21 · ISONO International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 914/21
- Wirksam am
- 09.12.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 14679
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISONO International GmbH & Co. KG, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISONO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wilke Kevin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 14679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Beyrle Joachim, Spittlertorgraben 49, 90429 Nürnberg, Gz.: 64/21 BY/LO
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.01.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nürnberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 89.665,63 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 4.516,50 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 914/21 · ISONO International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 914/21
- Wirksam am
- 05.09.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 14679
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISONO International GmbH & Co. KG, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISONO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wilke Kevin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 14679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Beyrle Joachim, Spittlertorgraben 49, 90429 Nürnberg, Gz.: 64/21 BY/LO
1. Die Prüfung der bis 01.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 914/21 · ISONO International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 914/21
- Wirksam am
- 04.12.2024
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 14679
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISONO International GmbH & Co. KG, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISONO Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wilke Kevin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 14679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Beyrle Joachim, Spittlertorgraben 49, 90429 Nürnberg, Gz.: 64/21 BY/LO
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende Anträge des Insolvenzverwalters vom 03.12.2024 an die Gläubigerversammlung:
1. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Insolvenzanfechtungsansprüche gegen die AOK Bayern in Höhe von 11.344,15 € vor dem Landgericht geltend zu machen und diese Ansprüche über alle Instanzen zu verfolgen.
2. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Insolvenzanfechtungsansprüche gegen die BKK Mobil Oil in Höhe von 3.071,85 € vor dem Amtsgericht geltend zu machen und diese Ansprüche über alle Instanzen zu verfolgen.
3. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Insolvenzanfechtungsansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See in Höhe von 704,11 € vor dem Amtsgericht geltend zu machen und diese Ansprüche über alle Instanzen zu verfolgen.
4. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Insolvenzanfechtungsansprüche gegen den Freistaat Bayern / Finanzverwaltung in Höhe von 40.735,61 € vor dem Landgericht geltend zu machen und diese Ansprüche über alle Instanzen zu verfolgen.
5 Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Insolvenzanfechtungsansprüche gegen die HEK in Höhe von 1.288,03 € vor dem Amtsgericht geltend zu machen und diese Ansprüche über alle Instanzen zu verfolgen.
6. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Insolvenzanfechtungsansprüche gegen die SIEMENS Betriebskrankenkasse in Höhe von 10.118,46 € vor dem Landgericht geltend zu machen und diese Ansprüche über alle Instanzen zu verfolgen.
7. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Insolvenzanfechtungsansprüche gegen die Techniker Krankenkasse in Höhe von 3.011,30 € vor dem Amtsgericht geltend zu machen und diese Ansprüche über alle Instanzen zu verfolgen.
8. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, zur Vermeidung eines Prozesses Vergleiche mit den Anfechtungsgegnern zu schließen.
wird bestimmt auf
Dienstag, 17.12.2024, 10:45 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 04.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 14679 HRA 14679: ISONO International GmbH & Co. KG, Nürnberg, Am Schloßpark 2, 90475 Nürnberg. Prokura erloschen: Wilke, Christina, geb. Inceoglu, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Wilke, Dirk, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Über da…
Insolvenzplan IN 914/21 · ISONO International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 914/21
- Wirksam am
- 13.12.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 14679
In dem Verfahren über den Antrag d.
ISONO International GmbH & Co. KG,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
ISONO Verwaltungs GmbH,
Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg,
diese vertreten durch den Geschäftsführer
Wilke Kevin,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 14679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Beyrle Joachim,
Kontumazgarten 3, 90429 Nürnberg,
Gz.: 64/21 BY/LO
und in dem Verfahren über den Antrag d.
Elektrosil GmbH,
Ruhrstraße 53, 22761 Hamburg,
vertreten durch die Geschäftsführer
Collenburg Hannes,
geboren am XX.XX.XXXX
und
Niemann Hendrik,
geboren am XX.XX.XXXX
- antragstellende Gläubigerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Heuser Andreas,
Rechtsanwälte Steuerberate GbR,
Esplanade 41, 20354 Hamburg,
Gz.: 210748-17-He/Be
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ISONO International GmbH & Co. KG,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
ISONO Verwaltungs GmbH,
Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg,
diese vertreten durch den Geschäftsführer
Wilke Kevin,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 14679
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von einem Sprach- und Mentaltrainigssystem
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.12.2021 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Daniel Fábián
Rudolphstraße 30, 90489 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 5982700
Telefax: +49 (911) 5982701
Email: info@kanzleifabian.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.01.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.02.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 14.02.2022, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Eigenantrag ist am 22.07.2021, der Fremdantrag am 22.10.2021 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind ab 01.01.2022 als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 914/21 · ISONO International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 914/21
- Wirksam am
- 30.09.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 14679
In dem Verfahren über den Antrag d.
ISONO International GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISONO Verwaltungs GmbH, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wilke Kevin, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 14679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Beyrle Joachim, Kontumazgarten 3, 90429 Nürnberg, Gz.: 64/21 BY/LO
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird der ISONO Verwaltungs GmbH, Sprottauer Straße 4-8, 90475 Nürnberg als persönlich haftenden Gesellschafterin der Schuldnerin ,sowie Kevin Wilke, als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Schuldnerin, und Herrn Dirk Wilke, als Prokuristen der persönlich haftenden Gesellschafterin der Schuldnerin, sowie Herrn Dirk und Frau Christina Wilke als Prokuristen der Schuldnerin am 30.09.2021 um 15:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihnen allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 14679 HRA 14679: ISONO International GmbH & Co. KG, Nürnberg, Fischbacher Hauptstraße 193, 90475 Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Schloßpark 2, 90475 Nürnberg.
HRA 14679 ISONO International GmbH & Co. KG, Nürnberg, Fischbacher Hauptstraße 193, 90475 Nürnberg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Primera GmbH, Nürnberg (Nürnberg HRB 19748). Eingetreten: Persönl…
HRA 14679 dtw-Vertriebs GmbH & Co. KG, Nürnberg, Fischbacher Hauptstraße 193, 90475 Nürnberg.Firma geändert, nun: ISONO International GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Fischbacher Hauptstraße 193, 90475 Nürnberg. Aus…
HRA 14679 dtw-Vertriebs GmbH & Co. KG, Nürnberg (Am Schlosspark 1, 90475 Nürnberg). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Seeger, Thomas, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugn…
HRA 14679 dtw-Vertriebs GmbH & Co. KG, Nürnberg (Am Schloßpark 1, 90475 Nürnberg, Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten insbesondere solche, die zur Behandlung von Wasser d…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.