HRB 49951

ISOG Technology GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 27 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Weilheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.04.2020
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Stefan Herbert Süppel

Bindlach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-18

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. RFG Straßenbaumaterialien Gesellschaft mit beschränkter Haft ungtung Sitz: München Weilheim
  2. RFG Straßenbaumaterialien Gesellschaft mit beschränkter Haft ungtung München
  3. Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung Weilheim
  4. Michael Deckel GmbH Weilheim
  5. ISOG Management GmbH Weilheim

Gegenstand des Unternehmens

Fabrikation und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und feinmechanischen Erzeugnissen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

27
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 11/20 · ISOG Technology GmbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
1 IN 11/20
Wirksam am
29.10.2024
Registerbezug
München, HRB 49951
1 IN 11/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ISOG Technology GmbH, Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim, vertreten durch den Geschäftsführer Süppel Stefan Herbert
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 49951
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel, Kirchplatz 9, 82362 Weilheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.06.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.288.818,43 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 170 %.
Insgesamt wurden Zuschläge geltend gemacht für die Betriebsfortführung in Höhe von 40%, für Sanierungsbemühungen in Höhe von 35 %, Arbeitnehmerangelegenheiten (Erhalt der Arbeitsplätze, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Besonderheiten bzgl. Kurzarbeit) in Höhe von 60 %, unvollständige Buchhaltung in Höhe von 5 %, Zusammenarbeit und Koordinierung mit dem Gläubigerausschuss in Höhe von 10%, unechtes Massedarlehen mit erhöhtem Haftungsrisiko in Höhe von 15 % und Auslandsbezug mit China, Italien und der Türkei in Höhe von 5 %. Die Bewertung einer Gesamtschau, einschließlich Reduzierung der Zuschläge auf Grund Überschneidungen der einzelnen Erhöhungstatbestände wurde bereits im Antrag vorgenommen.
Im Übrigen wird auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 28.06.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 170 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 24.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 11/20 · ISOG Technology GmbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
1 IN 11/20
Wirksam am
28.10.2020
Registerbezug
München, HRB 49951
IN 11/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ISOG Technology GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Süppel Stefan
Herbert, Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 49951
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen für die IBB Internat. Bankhaus
Bodensee AG, Otto-Lilienthal-Straße 8, 88046 Friedrichshafen werden für die
Zeit vom 28.01.2020 bis 30.03.2020 als Mitglied des vorläufigen
Gläubigerausschusses sowie vom 31.03.2020 bis 28.07.2020 als Mitglied des
Gläubigerausschusses wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des
Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 24.06.2020.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im
eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 14,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG
EUR festzusetzen.
Dem Mitglied des Gläubigerausschusses war eine Auslagenpauschale in Höhe von
BETRAG EUR festzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Fahrtkosten für 370
Kilometer (zu je BETRAG EUR) waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 27.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 11/20 · ISOG Technology GmbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
1 IN 11/20
Wirksam am
24.04.2020
Registerbezug
München, HRB 49951
IN 11/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ISOG Technology GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Süppel Stefan
Herbert,
Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 49951
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 20.04.2020 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 24.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim. Prokura erloschen: Binder, Sebastian, *XX.XX.XXXX; Jarosch, Johanna, Peißenberg, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft is…
HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim. Prokura erloschen: Binder, Sebastian, *XX.XX.XXXX; Jarosch, Johanna, Peißenberg, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 31.03.2020 (Az. IN 11/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 11/20 · ISOG Technology GmbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
1 IN 11/20
Wirksam am
01.04.2020
Registerbezug
München, HRB 49951
IN 11/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

ISOG Technology GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Süppel Stefan
Herbert, Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 49951
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Fabrikation und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und
feinmechanischen Erzeugnissen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2020 um 0.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel
Kirchplatz 9, 82362 Weilheim
Telefon: +49(881)9010900
Telefax: +49(881)90109060
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 05.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2
(Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 23.06.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, Amtsgericht Weilheim i.OB

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 28.07.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, Amtsgericht Weilheim i.OB

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
9. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
|IBB Internationales Bankhaus Bodensee AG
Otto-Lilienthal-Straße 8, 88046 Friedrichshafen
vertreten durch Vertreter Rainer Dorner

|Herr Martin Stock, Vorsitzender des Betriebsrats der Schuldnerin
c/o ISOG Technology Holding GmbH
Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim

|Bundesagentur für Arbeit
Kapuzinerstraße 26, 80337 München
vertreten durch Vertreterin Sabine Ulbricht

10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.01.2020 beim Insolvenzgericht Weilheim i.OB eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 31.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 11/20 · ISOG Technology GmbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
1 IN 11/20
Wirksam am
22.01.2020
Registerbezug
München, HRB 49951
Az.: IN 11/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

ISOG Technology GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Süppel Stefan
Herbert, Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 49951
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 22.01.2020 um 09:20 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Robert
Hänel, Kirchplatz 9, 82362 Weilheim, Telefon: +49(881)9010900, Telefax: +49
(881)90109060.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 22.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim. Prokura erloschen: Weisgerber, Bernd, Saarwellingen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Binder, Sebastian, *XX.XX.XXXX.
HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim. Prokura erloschen: Weisgerber, Bernd, Saarwellingen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Binder, Sebastian, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sackmann, Martin Karl, Bühl, *XX.XX.XXXX.
HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sackmann, Martin Karl, Bühl, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim.
HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Weidenbach 3, 82362 Weilheim.
Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Bestellt: Geschäftsführer: Süppel, Stefan Herbert, Bindlach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen de…
HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Bestellt: Geschäftsführer: Süppel, Stefan Herbert, Bindlach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Einzelprokura: Jarosch, Johanna, Peißenberg, *XX.XX.XXXX; Weisgerber, Bernd, Saarwellingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 49951: ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Einzelprokura: Jarosch, Johanna, Peißenberg, *XX.XX.XXXX; Weisgerber, Bernd, Saarwellingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951: ISOG Management GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Das Stammkapital wurde durch den Insolvenzplan vom 21.02.2017 um 26.250,00 EUR auf 0,00 EUR herabgesetzt und sodann um 500.000,00 EU…
HRB 49951: ISOG Management GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Das Stammkapital wurde durch den Insolvenzplan vom 21.02.2017 um 26.250,00 EUR auf 0,00 EUR herabgesetzt und sodann um 500.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR erhöht sowie die Satzung in § 4 (Stammkapital) geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: ISOG Technology GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Fabrikation und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und feinmechanischen Erzeugnissen. Neues Stammkapital: 500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Sackmann, Martin Karl, Bühl, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951: ISOG Management GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Prokura erloschen: Feuchthuber, Georg, Peißenberg, *XX.XX.XXXX; Schumann, Werner, Peißenberg, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Ges…
HRB 49951: ISOG Management GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Prokura erloschen: Feuchthuber, Georg, Peißenberg, *XX.XX.XXXX; Schumann, Werner, Peißenberg, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 01.01.2017 (Az. IN 362/16 verb. m. IN 336/16) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951: ISOG Management GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegens…
HRB 49951: ISOG Management GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Fabrikation und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und feinmechanischen Erzeugnissen sowie Übernahme der persönlichen Haftung bei der ISOG Technology GmbH & Co. KG mit Sitz in Weilheim.
Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951:ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim.Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ISOG Management GmbH.
HRB 49951:ISOG Technology GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim.Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ISOG Management GmbH.
Veränderungen
HRB 49951 HRB 49951:Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim.Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ISOG Technology GmbH…
HRB 49951:Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim.Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ISOG Technology GmbH. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Feuchthuber, Georg, Peißenberg, *XX.XX.XXXX; Schumann, Werner, Peißenberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Bestellt: Geschäftsführer: Sackmann, Martin Karl, Bühl, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder …
Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Bestellt: Geschäftsführer: Sackmann, Martin Karl, Bühl, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Seyßler, Thomas, Wolfratshausen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kauper, Sabine, Merching, *XX.XX.XXXX.
Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kauper, Sabine, Merching, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schröder, Wilhelm, München, *XX.XX.XXXX.
Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schröder, Wilhelm, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Bestellt: Geschäftsführer: Seyßler, Thomas, Wolfratshausen, *XX.XX.XXXX.
Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Bestellt: Geschäftsführer: Seyßler, Thomas, Wolfratshausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Bestellt: Geschäftsführer: Kauper, Sabine, Merching, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim. Bestellt: Geschäftsführer: Kauper, Sabine, Merching, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Michels, Frank Friedrich, Weilheim, *XX.XX.XXXX.
Michael Deckel GmbH, Weilheim, Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Michels, Frank Friedrich, Weilheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weilheim, (Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim).Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma,. Neue F…
Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weilheim, (Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim).Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma,. Neue Firma: Michael Deckel GmbH.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weilheim (Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wöhr, Bernd, Dipl.-Ing., Bernbeuren, *XX.XX.XXXX.
Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weilheim (Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wöhr, Bernd, Dipl.-Ing., Bernbeuren, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weilheim (Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim). Bestellt: Geschäftsführer: Schröder, Wilhelm, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befug…
Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weilheim (Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim). Bestellt: Geschäftsführer: Schröder, Wilhelm, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weilheim (Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim). Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2006 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um…
Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weilheim (Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim). Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2006 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 174,11 EUR auf 26.250,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
Veränderungen
HRB 49951 Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weilheim (Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim). Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Ing. Mauderer, Valentin, Ingenieur, Dießen. Bestellt Geschäftsführer: Dr. M…
Michael Deckel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weilheim (Am Öferl 17-19, 82362 Weilheim). Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Ing. Mauderer, Valentin, Ingenieur, Dießen. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Michels, Frank Friedrich, Weilheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.