HRB 29795

Isakovski Bajram GmbH

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Brandenburg an der Havel
Rechtsform
221110
Kapital
25.000,00 EUR
Letzte Eintragung
10.03.2026
Datenstand
2026-05-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Bajram Isakovski

Brandenburg an der Havel

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

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Stand 2026-06-18

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Ausübung von Arbeiten als Eisenflechter, Maurerarbeiten und Trockenbau sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
04.02.2026
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Geschäftszweig: Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 22. Januar 2026, 6 IN 539/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
10.12.2025
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wurde eine weitere Vergütung der Verwalterin festgesetzt. Die Berechnungsmasse beträgt 18.630,52 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt. Der Beschluss kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 9. Dezember 2025, 6 IN 539/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
30.10.2024
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
- ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
wurde bestimmt auf den 02.12.2024. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 30. Oktober 2024, 6 IN 539/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
30.07.2024
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Geschäftszweig: Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 10.09.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 29. Juli 2024, 6 IN 539/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
14.07.2021
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Geschäftszweig: Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 09.08.2021 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.

6 IN 539/19, Amtsgericht Potsdam, 12. Juli 2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
24.02.2021
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Isakovski Bajram GmbH, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel

Geschäftszweig: Baugewerbe

HRB 29795 P

wird auf den Insolvenzantrag vom 21.11.2019 wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung heute am 12. Mai 2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU)
2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015
über Insolvenzverfahren eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:

Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin

Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.06.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs.
2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen
übertragen.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird ist am

Mittwoch, 15. Juli 2020, 11:50 Uhr

im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12,
14469 Potsdam, Saal 25.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe

Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts -
Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der
hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen
Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im
hiesigen Bezirk liegen.

Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2
Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3
Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post
gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.

Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8,
14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und
jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU)
2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Amtsgericht Potsdam, 12. Mai 2020, 6 IN 539/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
15.01.2021
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH, Geschäftszweig: Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770
Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram
Isakovski (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P)wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2
InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im
schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam,
Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
muss bis zum 15.02.2021 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag
bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über
das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 13. Januar 2021, 6 IN 539/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29795 P HRB 29795 P: Isakovski Bajram GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 Gmb…
HRB 29795 P: Isakovski Bajram GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
23.06.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Geschäftszweig:
Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wurde die Vergütung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner festgesetzt.
Gründe: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 17.01.2020 bis zum
12.05.2020 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11
InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender
Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Die vorläufige Insolvenzverwalterin
erhält in der Regel 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin bezogen auf das
Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt
hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
betrug 6.254,00 €. Es wurde die Mindestvergütung festgesetzt. Zusätzlich
erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8
InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die
sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist
beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet
wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung
gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche
Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch
wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das
zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen
(auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des
genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu
Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll
rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung
ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe
können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache
E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument
muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den
Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren
Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 539/19, Amtsgericht Potsdam, 23. Juni 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
14.05.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski, Am Marienberg 3,
14770 Brandenburg an der Havel hat die Verwalterin am 06.05.2020 einen Antrag
auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der
Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen
werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3
Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 12. Mai 2020, 6 IN 539/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
22.01.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
Beschluß

In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen

der Isakovski Bajram GmbH ; Am Marienberg 3 ; 14770 Brandenburg an der Havel

wird heute, am 22. Januar 2020 um 12 Uhr, in Ergänzung des Beschlusses vom
17.1.2020
über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung der vorläufige Insolvenzverwalter

Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin

ermächtigt, mit Wirkung für die Schuldnerin und die zukünftige Insolvenzmasse
ein Insolvenz-Sonderkonto für dieses Verfahren einzurichten.

Amtsgericht Potsdam, Potsdam, den 22. Januar 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 539/19 · Isakovski Bajram GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Wirksam am
17.01.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 29795
6 IN 539/19 (Geschäftsnummer)

Amtsgericht Potsdam
Beschluss

In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH ; Am Marienberg 3 ; 14770 Brandenburg an der Havel
wird heute, am 17. Januar 2020, um 12:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des
Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen
Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen
zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen
beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch
untersagt, an sie abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte
einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm
alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei
Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine
organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden,
zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners
maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung
des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das
schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr.
3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter / Sachverständige ist nicht
berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu
erteilen oder zu genehmigen.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 21 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die
sofortige Beschwerde des Insolvenzschuldners bzw. der Insolvenzschuldnerin gem.
§ 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig. Die Notfrist
entweder beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der
Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs.
1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8,
14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Potsdam, den 17. Januar 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 29795 P HRB 29795 P: Isakovski Bajram GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel. inländische Geschäftsanschrift: Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel; Gegenstand: Die…
HRB 29795 P: Isakovski Bajram GmbH, Brandenburg an der Havel, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel. inländische Geschäftsanschrift: Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel; Gegenstand: Die Ausübung von Arbeiten als Eisenflechter, Maurerarbeiten und Trockenbau sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Isakovski, Bajram, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.02.2017

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.