HRB 17679

IO HAWK Invest GmbH

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Odilia-von-Goch-Straße 16, 47839 Krefeld

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Krefeld
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
24.07.2024
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Sascha Arndt

Krefeld

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-26

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Die Produktion von und der Handel mit Produkten der Elektromobilität.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 312/25 · IO HAWK INVEST GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 312/25
Wirksam am
02.01.2026
Registerbezug
Krefeld, HRB 17679
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 312/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17679 eingetragenen IO HAWK INVEST GmbH, Odilia-von-Goch-Str. 16, 47839 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Arndt, Bromeledonk 34 , 47809 Krefeld

ist am 18.12.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

500 IN 312/25
Amtsgericht Krefeld, 23.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 500 IN 312/25 · IO HAWK INVEST GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 312/25
Wirksam am
16.12.2025
Registerbezug
Krefeld, HRB 17679
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 312/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17679 eingetragenen IO HAWK INVEST GmbH, Odilia-von-Goch-Str. 16, 47839 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Arndt, Bromeledonk 34 , 47809 Krefeld

wird der Termin zur Gläubigerversammlung vom 06.02.2026 (Berichts- und Prüfungstermin) verlegt auf

Freitag, 27.02.2026, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 2. Etage, Sitzungssaal H 216.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Verlegungs-Grund: Anberaumung außerordentliche Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 SchVG.

Gründe: Eine Terminsänderung ist von Amts wegen zulässig, soweit diese aus erheblichen Gründen gerechtfertigt ist.
In hiesigem Verfahren hatte der vorläufige Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 14.11.2025 darauf hingewiesen, dass kurz nach Insolvenzeröffnung eine Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 SchVG einberufen werden solle, um einen gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger zu bestellen. Der Berichts- und Prüfungstermin und die Anmeldefrist sollten daher möglichst spät festgelegt werden.
Der ursprüngliche Termin zur Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) wurde auf den 06.02.2026 gelegt, die Anmeldefrist datiert auf den 30.12.2025.
Damit eine besondere Gläubigerversammlung für die Anleihe-Gläubiger gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 SchVG noch vor der Anmeldefrist durchgeführt werden kann und die damit verbundenen Ladungen und Zustellungen noch rechtzeitig erfolgen können, ist der Termin zur Gläubigerversammlung sowie die Anmeldefrist dementsprechend zu verschieben.
Ein erheblicher Grund zur Terminsverlegung liegt daher vor.

500 IN 312/25
Amtsgericht Krefeld, 16.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 312/25 · IO HAWK INVEST GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 312/25
Wirksam am
09.12.2025
Registerbezug
Krefeld, HRB 17679
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 312/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17679 eingetragenen IO HAWK INVEST GmbH, Odilia-von-Goch-Str. 16, 47839 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Arndt, Bromeledonk 34 , 47809 Krefeld

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Martin Georg Kirchner, Bismarckstraße 9, 41061 Mönchengladbach

wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle
Anleihe-Gläubiger gemäß § 19 Abs. 2 SchVG
bestimmt auf

Freitag, 16.01.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H 216.
Hinweise :

Die Durchführung der und eine etwaige Beschlussfassung in der Gläubigerversammlung richtet sich nach den insolvenzrechtlichen Regelungen,§ 19 I 1 SchVG und § 76 ff InsO.
Die Gläubigerversammlung wird vom Insolvenzgericht geleitet, protokolliert und ein eventueller Beschluss in die Niederschrift aufgenommen. Eine darüber hinausgehende etwa notarielle Beurkundung findet nicht statt.
Hinsichtlich einer eventuellen Vertretung in der Gläubigerversammlung finden die §§ 4 InsO, 79 ff ZPO Anwendung. Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der schriftlichen Form, §§ 4 InsO, 79 ff ZPO, 126 BGB. Die Personen, die als Vertreter in Betracht kommen, sind in § 79 Abs. 2 ZPO aufgeführt. Zulässig ist beispielsweise die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts. Zulässig ist unter anderem auch eine Bevollmächtigung von Familienangehörigen, soweit die Vertretung nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht. Zu den Familienangehörigen zählen: Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister, Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder.
Die Anleihegläubigerversammlung ist beschlussfähig, sobald ein stimmberechtigter Anleihegläubiger an der Versammlung teilnimmt. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist die Versammlung beschlussunfähig, die Anwendung des § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO ist ausgeschlossen.
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft ordnungsgemäß nachweist. Dafür ist ebenfalls in Textform ein besonderer Nachweis des depotführenden Institutes im Termin vorzulegen. Diesem Auszug soll der Nennwert der Schuldverschreibung des jeweiligen Anleihegläubigers oder der rechnerische Anteil seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung und seine Aktivlegitimation am Tage der Gläubigerversammlung zu entnehmen sein. Soweit eine Depotbescheinigung nicht taggenau erbracht werden kann, muss der Anleihegläubiger auf andere Weise nachweisen, dass ihm die Rechte zustehen, etwa durch einen Nachweis des depotführenden Instituts über eine mindestens für den Zeitraum zwischen Ausstellung der Depotbescheinigung und dem Tag der Versammlung laufenden Sperre des Depots. Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner den Nachweis der Identität des Anleihegläubigers z.B. durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises voraus. Sofern der Anleihegläubiger keine natürliche Person ist, müssen Vertreter dieser juristischen Person in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als 14 Tage) einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) nachweisen.
Die Bemessung der Stimmberechtigung richtet sich grundsätzlich nach § 77 InsO. Das den Schuldverschreibungen innewohnende Stimmrecht hat jeder Investor, der im Zeitpunkt der Versammlung Anleihegläubiger ist, in Höhe des Nennwertes der jeweiligen Schuldverschreibung. Die Stimmberechtigung eines Anleihegläubiger setzt nach dem Sinn und Zweck der Mitwirkung eines gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren nicht die vorherige Anmeldung und Unbestrittenheit seiner Forderung voraus. Schuldverschreibungsgläubiger, deren Forderungen nachrangig im Sinne von § 39 InsO sind, haben kein Stimmrecht. Für die Beschlussfassung genügt nach § 19 Abs. 1 S. 1 SchVG, § 76 Abs. 2 InsO die einfache Mehrheit. Danach wird ein Beschluss gefasst, wenn die Summe der Nennbeträge der Schuldverschreibungen, die von den zustimmenden Gläubigern vertreten werden, mehr als die Hälfte der Summe der Nennbeträge der Schuldverschreibungen beträgt, die von allen abstimmenden Gläubigern vertreten werden.

Gründe:

Mit Beschluss vom 04.12.2025 wurde das Insolvenzverfahren im Inland eröffnet.

Die Schuldnerin hat zu Finanzierungszwecken im Jahr 2023 eine Schuldverschreibung herausgegeben. Die Teilschuldverschreibungen begründen nach den Emissionsbedingungen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten. Laut Emissionsbedingungen werden die Schuldverschreibungen als Kryptowertpapiere begeben, die in ein Kryptowertpapierregister eingetragen werden.

Die Emissionsbedingungen sehen vor, dass nach Maßgabe von § 7 SchVG ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden kann, was aber nach Aussage einzelner Anleger nicht erfolgt ist. § 19 Abs. 2 SchVG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass die Gläubiger durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen können. Das Insolvenzgericht hat - nach Insolvenzeröffnung - zu diesem Zweck eine Gläubigerversammlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes einzuberufen, wenn ein gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger noch nicht bestellt worden ist. Ein gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger ist allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen (§ 19 Abs. 3 SchVG).

Es war daher eine besondere Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 SchVG einzuberufen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 312/25
Amtsgericht Krefeld, 09.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 500 IN 312/25 · IO HAWK INVEST GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 312/25
Wirksam am
04.12.2025
Registerbezug
Krefeld, HRB 17679
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 312/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17679 eingetragenen IO HAWK INVEST GmbH, Odilia-von-Goch-Str. 16, 47839 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Arndt, Bromeledonk 34 , 47809 Krefeld

Geschäftszweig: Importeur und Fahrzeugshersteller für E-Scooters

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.12.2025, um 14:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 / 27408569, Fax: 0211 / 27408570.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 06.02.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H 216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Vertreter müssen eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorweisen können.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 052 niedergelegt.

Ein Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens im Prüfungstermin bei Gericht erklärt werden. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7, 18 Abs. 1 RpflG).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

500 IN 312/25
Krefeld, 04.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 312/25 · IO HAWK INVEST GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 312/25
Wirksam am
26.09.2025
Registerbezug
Krefeld, HRB 17679
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 312/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17679 eingetragenen IO HAWK INVEST GmbH, Odilia-von-Goch-Str. 16, 47839 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Arndt, Bromeledonk 34 , 47809 Krefeld

Geschäftszweig: Importeur und Fahrzeugshersteller für E-Scooters

ist am 26.09.2025, um 11:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

500 IN 312/25
Amtsgericht Krefeld, 26.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17679 HRB 17679: IO HAWK Invest GmbH, Krefeld, Breuershofstraße 38, 47807 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unte…
HRB 17679: IO HAWK Invest GmbH, Krefeld, Breuershofstraße 38, 47807 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Höffgeshofweg 7, 47807 Krefeld. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Elektrofahrzeugen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
Neueintragungen
HRB 17679 HRB 17679: IO HAWK Invest GmbH, Krefeld, Breuershofstraße 38, 47807 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.10.2003, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 2…
HRB 17679: IO HAWK Invest GmbH, Krefeld, Breuershofstraße 38, 47807 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.10.2003, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Moers (bisher Amtsgericht Kleve HRB 12476) nach Krefeld beschlossen. Geschäftsanschrift: Breuershofstraße 38, 47807 Krefeld. Gegenstand: IT-Distribution, insbesondere Import und Export, Groß- und Einzelhandel von PC-Komponenten, und Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Arndt, Sascha, Kempen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.