VR 200064
Inwotec - Fördergemeinschaft für innovative Technologien Wolfsburg e. V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wolfsburg
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Registerdaten
- Sitz
- Wolfsburg
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 28.03.2019
- Datenstand
- 2025-09-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Kage
Wolfsburg
Dirk Sabbert
Braunschweig
Jan-Frederik Laß
Wolfsburg
Roland Keller
Wolfsburg
Allgemeine Vertretungsregelung
- Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-20 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-19 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 200064 Inwotec - Fördergemeinschaft für innovative Technologien Wolfsburg e. V., Wolfsburg (Kleiststraße 14-16, 38440 Wolfsburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrag…
Inwotec - Fördergemeinschaft für innovative Technologien Wolfsburg e. V., Wolfsburg (Kleiststraße 14-16, 38440 Wolfsburg). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit dem Verein der Freunde und Förderer der Fachhochschulsausbildung in Wolfsburg e.V. (VFIW) mit Sitz in Wolfsburg (AG Braunschweig VR 100419) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.