HRA 13901

interSPA Holding GmbH & Co.KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
11.02.2021
Datenstand
2025-10-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

interSPA Holding Verwaltungsgesellschaft mbH

Stuttgart

Kommanditist(in)

Maximilian Haag

Kempten

Kommanditist(in)

Volker Kurz

Leinfelden-Echterdingen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-19 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-22 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Niederlausitzer Hotelbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG Stuttgart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 946/20 · interSPA Holding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 946/20
Wirksam am
04.03.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 13901
5 IN 946/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

interSPA Holding GmbH & Co. KG, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch
die persönlich haftende Gesellschafterin interSPA Holding
Verwaltungsgesellschaft mbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Volker Kurz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 13901
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 09.03.2021 von der Prüfung
ausgenommenen angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 13-16 sowie der bis
04.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) Tabellenblattnummer 13-16 einschließlich der Änderungen früherer
Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 04.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 946/20 · interSPA Holding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 946/20
Wirksam am
17.02.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 13901
5 IN 946/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

interSPA Holding GmbH & Co. KG, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch
die persönlich haftende Gesellschafterin interSPA Holding
Verwaltungsgesellschaft mbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Volker Kurz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 13901
- Schuldnerin -

1. Der auf 16.02.2021 anbearumte Prüfungsstichtag wird aufgehoben.
2. Die Prüfung der bis 17.02.2021 angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1-12 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.03.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Gründe:
Der auf 16.02.2021 anberaumte Prüfungsstichtag war aufzuheben, da die
Bezeichnung der zu prüfenden Forderungsanmeldungen aufgrund eines
Schreibversehens im Grichtsbereich unzutreffend war.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 17.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 13901 HRA 13901: interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 5 IN 946/20) aufgel…
HRA 13901: interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 5 IN 946/20) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen. Prokura von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht bei: Scheerer, Volker, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX; Spiekermann, Peter, Karow, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 5 IN 946/20 · interSPA Holding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 946/20
Wirksam am
05.02.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 13901
5 IN 946/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

interSPA Holding GmbH & Co. KG,
Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin
interSPA Holding Verwaltungsgesellschaft mbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Volker Kurz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 13901
- Schuldnerin -

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichtstermin das mündliche
Verfahren angeordnet.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt
auf
Donnerstag, 25.02.2021, 09:35 Uhr,
Sitzungssaal FBS, EG, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 946/20 · interSPA Holding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 946/20
Wirksam am
01.02.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 13901
5 IN 946/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

interSPA Holding GmbH & Co. KG,
Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin
interSPA Holding Verwaltungsgesellschaft mbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Volker Kurz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 13901
- Schuldnerin -

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 01.02.2021 um 13:00 Uhr auf Antrag
der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
2. Das Amt des Sachwalters ist beendet.
3. Die Überleitung in das Regelinsovenzverfahren wird angeordnet .
4. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 86040852, Fax: 0711 86040832

bestellt.

5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.03.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

6. Das Forderungsprüfungsverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich
durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin
entspricht (§ 176 InsO), ist der 21.04.2021. Spätestens an diesem Tag muss der
schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet,
bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann,
kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger"
entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu
Übermittlungsweg und Signatur.

7. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
30.03.2021zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund
des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 946/20 · interSPA Holding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 946/20
Wirksam am
12.01.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRA 13901
5 IN 946/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
interSPA Holding GmbH & Co. KG,
Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin interSPA Holding Verwaltungsgesellschaft mbH, Löffelstraße 44,
70597 Stuttgart, diese vertreten durch die Geschäftsführer Volker Kurz und Dr.
Robert Tobias
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 13901
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Stuttgart beschlossen:

1. Der Widerruf des schriftlichen Verfahrens ( Stichtag 04.02.2021) erfolgt
betreffend der Beschlussfassung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen -
Kaufvertrag - (§§ 276,160 InsO).
2. Die Gläubigerversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt wird anberaumt auf
04.02.2021, Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart, Saal IV, 11:30 Uhr

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Stuttgart, 12.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 946/20 · interSPA Holding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 946/20
Wirksam am
01.12.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRA 13901
5 IN 946/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
interSPA Holding GmbH & Co. KG,
Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin
interSPA Holding Verwaltungsgesellschaft mbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Volker Kurz und Dr. Robert Tobias
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 13901
- Schuldnerin -
1. Die mit Beschluss vom 23.09.2020 angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21
InsO endenmit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2020 um 11.00 Uhr eröffnet.
3. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 86040852
Telefax: 0711 86040832
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.12.2020 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
6. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
04.02.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann,
kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger"
entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu
Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame
Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch
Sachwalter) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis
04.02.2021, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden
kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
11.01.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 13901 HRA 13901:interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart.Prokura erloschen: Haag, Friedrich, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRA 13901:interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart.Prokura erloschen: Haag, Friedrich, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 13901 interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Scheerer, Volker, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Scheerer, Volker, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 13901 interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Scheerer, Volker, Esslingen am …
interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Scheerer, Volker, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 13901 interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Haag, Friedrich, Stuttgart, *XX…
interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Haag, Friedrich, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 13901 interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Spiekermann, Pet…
interSPA Holding GmbH & Co.KG, Stuttgart, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Spiekermann, Peter, Karow, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.