HRB 734131

InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stuttgart

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Registerdaten

Sitz
Stuttgart
Datenstand
2024-12-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 937/20 · interSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 937/20
Wirksam am
16.05.2023
Registerbezug
Stuttgart, HRB 734131
5 IN 937/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
interSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Volker Kurz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734131
- Schuldnerin -
Die zu erstattenden Auslagen(-vorschüsse) für 01.02.2022 - 31.01.2024 des Gläubigerausschusses für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz AG, Vers.Nr. GHV 60/0457/6045719/210 , wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag vom 29.03.2023.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Vermögensschaden-Haftpfl.vers.v.01.02.2022-31.01.2024 sowie in entspr. Höhe für die Folgejahre in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen bzw. werden zur künftigen Entnahem gestatttet.
Die Umsatzsteuer war/wird gem. § 7 InsVV in der derzeit/künftig gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 15.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 937/20 · interSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 937/20
Wirksam am
05.02.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 734131
5 IN 937/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

interSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH,
Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Volker
Kurz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734131
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Bestätigung von
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz als Insolvenzverwalter

- Zustimmung zum Abschluss eines Asset-Deal-Vertrages betreffend der Assets der
Insolvenzschuldnerin mit der AIM Unternehmensgruppe

- die Genehmigung zur Vornahme besonderer bedeutsamer Rechtshandlungen gem. §
160 InsO

wird bestimmt auf

Donnerstag, 25.02.2021, 09:50 Uhr, Sitzungssaal FBS, EG, Hauffstraße 5, 70190
Stuttgart

Der Prüfungsstichtag (§ 176 InsO) vom 21.04.2021 wird aufgehoben.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 937/20 · interSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 937/20
Wirksam am
01.02.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 734131
5 IN 937/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

interSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH,
Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Volker
Kurz und Dr. Robert Tobias
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734131
- Schuldnerin -

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 01.02.2021 um 13:00 Uhr auf Antrag
der
Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
2. Das Amt des Sachwalters ist beendet.
3. Die Überleitung in das Regelinsolvenzverfahren wird angeordnet .
4. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 86040852, Fax: 0711 86040832

bestellt.

5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum
17.03.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
6. Das Forderungsprüfungsverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich
durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin
entspricht (§ 176 InsO), ist der 21.04.2021. Spätestens an diesem Tag muss der
schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet,
bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann,
kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger"
entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu
Übermittlungsweg und Signatur.

7. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
30.03.2021zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand
an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund
des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 734131 HRB 734131: InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Tobias, Robert, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 734131: InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Tobias, Robert, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 734131 HRB 734131: InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 5…
HRB 734131: InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 5 IN 937/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 937/20 · interSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Stuttgart
Insolvenzgericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 937/20
Wirksam am
01.12.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 734131
5 IN 937/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
interSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH,
Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Volker
Kurz und Dr. Robert Tobias
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734131
- Schuldnerin -
1. Die mit Beschluss vom 23.09.2020 angeordneten Sicherungsmaßnahmen nach § 21
InsO enden mit Eröffnung des Insolvenzverfahren.
2. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2020 um 11.00 Uhr eröffnet.
3. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Sedlitz
Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 86040852
Telefax: 0711 86040832
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.12.2020 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
07.01.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 21.01.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Hauffstraße 5, Amtsgericht Stuttgart
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 21.01.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 4, EG, Hauffstraße 5, Amtsgericht Stuttgart
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|DZ Bank AG - vertreten durch Frau Angelika Müller
Platz der Republik, 60325 Frankfurt
Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Stuttgart - vertr.d. Christine
Wittmann-Rabe
Nordbahnhofstraße 30-34, 70191 Stuttgart
euprax Perchtold & Partner StB RAe PartG mbB - vertreten durch Herrn Sven
Bräuer
Ottostraße 21, 80333 München
10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 734131 HRB 734131: InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Tobias, Robert, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit d…
HRB 734131: InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Tobias, Robert, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 734131 HRB 734131: InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 8 (Bei…
HRB 734131: InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 8 (Beirat) beschlossen.
Veränderungen
HRB 734131 HRB 734131:InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart.Prokura erloschen: Haag, Friedrich, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 734131:InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart.Prokura erloschen: Haag, Friedrich, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 734131 HRB 734131:InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart.Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2013 um 12.500 EUR auf 37.500…
HRB 734131:InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart.Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.12.2013 um 12.500 EUR auf 37.500,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2013 hat die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 3.1 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 37.500,00 EUR.
Veränderungen
HRB 734131 InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Scheerer, Volker, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Scheerer, Volker, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 734131 InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Scheerer, Volker, Esslingen am Nec…
InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Scheerer, Volker, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 734131 InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 6.1 (Gesellschafte…
InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 6.1 (Gesellschafterbeschlüsse), Ziff. 14.1 (Rechtsgeschäftliche Verfügung über Geschäftsanteile) und Ziff.15.4 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Veränderungen
HRB 734131 InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Haag, Friedrich, Stuttgart, *XX.XX…
InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Haag, Friedrich, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 734131 InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Spiekermann, Peter, Karow, *XX.XX.XXXX.
InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Spiekermann, Peter, Karow, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 734131 InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellsch…
InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.10.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 734131 InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2…
InterSPA Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2 (Sitz), § 4 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 (Stammkapital) beschlossen. Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB 185673) nach Stuttgart verlegt. Bisher: Blitz 10-560 GmbH; nun: Geschäftsanschrift: Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften jeglicher Rechtsform, einschließlich der Ausübung von Gesellschafterrechten bei diesen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Kurz, Volker, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.