HRA 120619
INTERPILL MEDIA Ingo Stein e. K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sumpfmeisenweg 12 a, 22399 HamburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 02.09.2016
- Datenstand
- 2025-10-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ingo Stein
Hamburg
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
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Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-09 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 120619 HRA 120619: INTERPILL MEDIA Ingo Stein e. K., Hamburg, Sumpfmeisenweg 12 a, 22399 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist die Auswertung von Lizenzen, Medienrechten und sonstigen Urheberrechten im Unterhal…
HRA 120619: INTERPILL MEDIA Ingo Stein e. K., Hamburg, Sumpfmeisenweg 12 a, 22399 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist die Auswertung von Lizenzen, Medienrechten und sonstigen Urheberrechten im Unterhaltungsbereich sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Verlagsbereich). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Sumpfmeisenweg 12 a, 22399 Hamburg. Inhaber: Stein, Ingo, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der INTERPILL MEDIA Agentur für Kommunikation und Entertainment GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 31927) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.