HRA 120619

INTERPILL MEDIA Ingo Stein e. K.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sumpfmeisenweg 12 a, 22399 Hamburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
02.09.2016
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Ingo Stein

Hamburg

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 120619 HRA 120619: INTERPILL MEDIA Ingo Stein e. K., Hamburg, Sumpfmeisenweg 12 a, 22399 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist die Auswertung von Lizenzen, Medienrechten und sonstigen Urheberrechten im Unterhal…
HRA 120619: INTERPILL MEDIA Ingo Stein e. K., Hamburg, Sumpfmeisenweg 12 a, 22399 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist die Auswertung von Lizenzen, Medienrechten und sonstigen Urheberrechten im Unterhaltungsbereich sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Verlagsbereich). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Sumpfmeisenweg 12 a, 22399 Hamburg. Inhaber: Stein, Ingo, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der INTERPILL MEDIA Agentur für Kommunikation und Entertainment GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 31927) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.