HRB 150654

interfaceMA GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-15

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36i IN 2083/20 · interfaceMA GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 2083/20
Wirksam am
24.02.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 150654
36i IN 2083/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

interfaceMA GmbH, Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin
- vertreten durch die Geschäftsführer Axel Lüdtke und Harald Müller
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 150654
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller, Berliner Straße 117, 10713 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 272.602,14 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.10.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 30.928,06 EUR festzusetzen.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -25 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 30.928,06 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36i IN 2083/20 · interfaceMA GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 2083/20
Wirksam am
25.11.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 150654
36i IN 2083/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

interfaceMA GmbH, Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Axel Lüdtke und Harald Müller
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 150654
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Erhebung von Einwendungen gegen die Vergütungsfestsetzungsanträge des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.01.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die Vergütungsfestsetzungsanträge des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 777.528,67 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 62.301,17 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 27.10.2025 die Regelvergütung gemäß §§ 11, 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV sowie die Auslagen für übertragene Zustellungen zzgl. der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge von insgesamt 50 Prozent für
- Betriebsfortführung
- Arbeitsverhältnisse (Überdurchschnittlicher Aufwand)
- Sanierungsbemühungen
beantragt.
An von dem vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.

Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 27.10.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV sowie die Auslagen für übertragene Zustellungen zzgl. der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge von insgesamt 25 Prozent für
- Betriebsfortführung
- besondere Verwertungsprobleme
beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.

Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36i IN 2083/20 · interfaceMA GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 2083/20
Wirksam am
22.11.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 150654
36i IN 2083/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

interfaceMA GmbH, Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin
- vertreten durch die Geschäftsführer Axel Lüdtke und Harald Müller
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 150654
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 11.11.2022 wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zur Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit einem erheblichen Streit- wert gegen die Geschäftsführer wegen bestehender Ansprüche nach § 64 GmbHG a.F. in Höhe von 386.565,76 EUR

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.12.2022 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36i IN 2083/20 · interfaceMA GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 2083/20
Wirksam am
25.08.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 150654
36i IN 2083/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

interfaceMA GmbH, Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin
- vertreten durch die Geschäftsführer Axel Lüdtke und Harald Müller
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 150654
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 24.08.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27 bis Nr. 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.09.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 150654 B HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Lohse, Maximilian; ist auf Grund des § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen gelöscht. Die Eintragung zu N…
HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Lohse, Maximilian; ist auf Grund des § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen gelöscht. Die Eintragung zu Nr. 2: Ruhé, Martin; ist auf Grund des § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen gelöscht. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Veränderungen
HRB 150654 B HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Angerer, Andreas
HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Angerer, Andreas
Veränderungen
HRB 150654 B HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin
HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Sonnenallee 224 A, 12059 Berlin
Veränderungen
HRB 150654 B HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Weigandufer 45, 12059 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.250,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.01.2019 ist das Stammkapital um…
HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Weigandufer 45, 12059 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.250,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.01.2019 ist das Stammkapital um 6.250,00 EUR auf 31.250,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 150654 B HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Weigandufer 45, 12059 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Weigandufer 45, 12059 Berlin; Prokura: 1. Lohse, Maximilian, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura …
HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Weigandufer 45, 12059 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Weigandufer 45, 12059 Berlin; Prokura: 1.
Lohse, Maximilian, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2.
Ruhé, Martin, *XX.XX.XXXX, Rietzneuendorf OT Friedrichshof; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Veränderungen
HRB 150654 B HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Geschäftsführer: 3. Lüdtke, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsge…
HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Geschäftsführer: 3.
Lüdtke, Axel, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 150654 B HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Gegenstand: Die Errichtung eines Geoinformationssystems sowie die erlaubnisfreie Tätigkeit als informationstechnische Schnittstelle, D…
HRB 150654 B: interfaceMA GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Gegenstand: Die Errichtung eines Geoinformationssystems sowie die erlaubnisfreie Tätigkeit als informationstechnische Schnittstelle, Dienstleister und Berater für immobilienwirtschaftliche Bestände sowie die Teilnahme an und die Initiierung von Forschungsaufgaben im Bereich der Informationstechnologie. Dazu gehört insbesondere: die Georeferenzierung von Datenbeständen und Berichten; die Veröffentlichung von Datenbeständen und Berichten; die Aufbereitung staatlicher Informationsquellen; die Erfassung von Bestandsdaten, auch außerhalb der Immobilienwirtschaft; der Vertrieb von Kartenmaterialien sowie von Kenn- und Vergleichsdaten; die Durchführung von Datenbestands- und Standortanalysen; die Bereitstellung von Softwarelösungen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Informationstechnik. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.04.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
Neueintragungen
HRB 150654 B interfaceMA GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Firma: interfaceMA GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin Gegenstand: Die Errichtung eines Geo…
interfaceMA GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Firma: interfaceMA GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin Gegenstand: Die Errichtung eines Geoinformationssystems sowie die erlaubnisfreie Tätigkeit als informationstechnische Schnittstelle, Dienstleister und Berater für immobilienwirtschaftliche Bestände. Dazu gehört insbesondere: die Georeferenzierung von Datenbeständen und Berichten; die Veröffentlichung von Datenbeständen und Berichten; die Aufbereitung staatlicher Informationsquellen; die Erfassung von Bestandsdaten; der Vertrieb von Kartenmaterialien sowie von Kenn- und Vergleichsdaten; die Durchführung von Datenbestands- und Standortanalysen; die Bereitstellung von Softwarelösungen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Informationstechnik Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Angerer, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Müller, Harald, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.03.2013.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.