VR 3608
Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden Saar-West e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Saarwellingen-Reisbach
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Registerdaten
- Sitz
- Saarwellingen-Reisbach
- Datenstand
- 2024-12-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-17 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
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Veröffentlichungen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 3608 VR 3608:Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden Saar-West e.V., Saarwellingen-Reisbach (66793 Saarwellingen). eingetragener Verein. In das Vereinsregister beim Amtsgericht Lebach eingetragen am …
VR 3608:Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden Saar-West e.V., Saarwellingen-Reisbach (66793 Saarwellingen). eingetragener Verein. In das Vereinsregister beim Amtsgericht Lebach eingetragen am 08.07.2015. Der Verein ist verschmolzen durch Neugründung mit den übertragenden Vereinen "Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden in Falscheid und Umgebung e.V." in Lebach-Falscheid (eingetragen beim Amtsgericht Lebach, Vereinsregisternummer 3401), "Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden e.V." in Saarwellingen-Reisbach (eingetragen beim Amtsgericht Lebach, Vereinsregisternummer 3317) und "Interessengemeinschaft zur Abwendung von Bergschäden in Schmelz und Umgebung e.V." in Schmelz (eingetragen beim Amtsgericht Lebach, Vereinsregisternummer 3531) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2014 und der Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlungen vom 31.01.2015.Nicht eingetragen:Den Gläubigern des Vereins ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.