HRB 110256

INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ballindamm 9, 20095 Hamburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
29.10.2021
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Lars Rühmann

Hamburg

Liquidator(in)

Mathias Müller-Using

Hamburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

die Medienforschung, -entwicklung und -produktion, Konzeption und Herstellung von Medienformaten, Filmen, Büchern, Internet, Architektur, Kunst- und Kulturprojekten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36i IN 492/19 · INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 492/19
Wirksam am
30.12.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 110256
36i IN 492/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using und Lars Rühmann
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 110256
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.625.645,84 EUR steht ein Betrag von 62.110,01 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters und der Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36i IN 492/19 · INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 492/19
Wirksam am
17.06.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 110256
36i IN 492/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using und Lars Rühmann
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 110256
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Es war die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Zur Entscheidung über Zu- und Abschläge sind mögliche Tatbestände gem. § 3 InsVV zu prüfen; sodann ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, um etwaige Überschneidungen zu berücksichtigen. Es ist darauf abzustellen, dass der festgestellte Mehr- bzw. Minderaufwand angesichts der im Einzelfall bestehenden Besonderheiten insgesamt angemessen vergütet wird (Beschluss des BGH v. 10.06.2021, IX ZB 51/19, juris, Rn. 51).
Vorliegend macht der Insolvenzverwalter einerseits Zuschläge geltend für Konzernverflechtungen, andererseits wurde ein erheblicher Teil der der Berechnung zugrundeliegenden Masse bereits im Zuge der Sachwaltung erwirtschaftet. Im Ergebnis ist die Regelvergütung geeignet, die Tätigkeit des Insolvenzverwalters dem Umfang und der Schwierigkeit nach angemessen zu vergüten.
An durch den Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse Vergütung gezahlt für Tätigkeiten im Bereich Buchhaltung/Steuerberatung, Archivierung, Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen und Advokatur-Tätigkeiten. Hierbei handelt es sich um delegationsfähige Aufgaben, so dass ein Abzug von der Vergütung nicht geboten ist.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Verfahrensbeteiligten wurden hierzu gehört; Einwendungen wurden binnen der vom Gericht gesetzten Frist nicht erhoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36i IN 492/19 · INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 492/19
Wirksam am
23.04.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 110256
36i IN 492/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using und Lars Rühmann
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 110256
- Schuldnerin -

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.06.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
- sowie Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters;
geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 179.371,23 Euro, zzgl. Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, gesonderter Auslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV sowie Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %; für durch den Verwalter beauftragte Dritte sind Masseverbindlichkeiten entstanden für Buchhaltung und Steuerberatung, Archivierung, Ermittlung, Aufarbeitung und Durchsetzung von Anfechtungansprüchen sowie Advokatur-Tätigkeiten;
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36i IN 492/19 · INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 492/19
Wirksam am
05.03.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 110256
36i IN 492/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using und Lars Rühmann
Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 110256
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 04.03.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 04.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 27-29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36i IN 492/19 · INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 492/19
Wirksam am
08.07.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 110256
36i IN 492/19

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH
Ballindamm 9, 20095 Hamburg
- vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using und Lars Rühmann
Registergericht: Amtsgericht Hamburg - HRB 110256
Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 07.07.2022 beschlossen:

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Zustimmung zum Abschluss einer Gesamtvergleichsvereinbarung zwischen der HH2O GmbH und deren Geschäftsführern bzw. den jeweiligen Geschäftsführern der HH2O-Unternehmensgruppe zur Abgeltung sämtlicher in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HH2O GmbH diesen gegenüber bestehenden auch potentiellen Ansprüchen

bestimmt auf

Freitag, 22.07.2022, 11:20 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 110256 HRB 110256: INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und…
HRB 110256: INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (Az. 36i IN 492/19) vom 11.10.2021 ist die am 06.05.2019 angeordnete Eigenverwaltung aufgehoben. Die Vertretungsberechtigung der Liquidatoren ist eingeschränkt.
Veränderungen
HRB 110256 HRB 110256: INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und…
HRB 110256: INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun Liquidator: Müller-Using, Mathias, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Rühmann, Lars, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (36i IN 492/19) vom 01.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgericht Charlottenburg (36i IN 492/19) vom 01.04.2019 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 110256 HRB 110256: INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und…
HRB 110256: INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Rühmann, Björn, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 110256 HRB 110256: INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und…
HRB 110256: INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Houcken, Robin, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 110256 INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus f…
INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Houcken, Robin, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.
Neueintragungen
HRB 110256 INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus f…
INTER+-POL Freie Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für unfassbare Formate, experimentelle Projekte, ungesehene Filme, dicke und dünne Bücher, grenzenlose Räume, angewandte Streitkultur und Ideen aus ferner Zukunft mbH, Hamburg, Ballindamm 9, 20095 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2009 mit Änderung vom 04.03.2009 und 03.07.2009. Geschäftsanschrift: Ballindamm 9, 20095 Hamburg. Gegenstand: die Medienforschung, -entwicklung und -produktion, Konzeption und Herstellung von Medienformaten, Filmen, Büchern, Internet, Architektur, Kunst- und Kulturprojekten. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Müller-Using, Mathias, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Rühmann, Björn, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Rühmann, Lars, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Rühmann, Björn, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Rühmann, Lars, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Rühmann, Lars, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.