HRB 47622

Inter. Immo. & Bauträger GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

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Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 114/21 · Inter. Immo. & Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/21
Wirksam am
18.09.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 47622
280 IN 114/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Nestlestraße 63, 55120 Mainz (AG Mainz, HRB 47622), vertr. d.: Oktay Fersatefendioglu, Thüringer Platz 9, 50321 Brühl, (Geschäftsführer), ist am 16.09.2025 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 16.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 114/21 · Inter. Immo. & Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/21
Wirksam am
16.07.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 47622
280 IN 114/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Nestlestraße 63, 55120 Mainz (AG Mainz, HRB 47622), vertr. d.: Oktay Fersatefendioglu, Thüringer Platz 9, 50321 Brühl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 15.09.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000,00 EUR geleistet wird.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 14.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 114/21 · Inter. Immo. & Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/21
Wirksam am
25.04.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 47622
280 IN 114/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Nestlestraße 63, 55120 Mainz (AG Mainz, HRB 47622), vertr. d.: Oktay Fersatefendioglu, Thüringer Platz 9, 50321 Brühl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.06.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mainz, 24.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 114/21 · Inter. Immo. & Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/21
Wirksam am
18.03.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 47622
280 IN 114/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Nestlestraße 63, 55120 Mainz (AG Mainz, HRB 47622), vertr. d.: Oktay Fersatefendioglu, Thüringer Platz 9, 50321 Brühl, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 08.04.2025, 14:00 Uhr, Saal 16, Gebäude A, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Nichtweiterverfolgung und Ausbuchung des Anspruchs aus der ausstehenden Stammeinlage nach § 19 GmbHG gegen den Gesellschafter der Schuldnerin, Herrn Özgen Altunkaymak, i.H.v. 12.500,00 EUR
- Nichtweiterverfolgung und Ausbuchung des Anspruchs aus Geschäftsführerhaftung gegen Herrn Dennis Fersat i.H.v. 92.712,84 EUR

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 17.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 114/21 · Inter. Immo. & Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/21
Wirksam am
25.05.2022
Registerbezug
Mainz, HRB 47622
280 IN 114/21: Über das Vermögen der Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Nestlestraße 63, 55120 Mainz (AG Mainz, HRB 47622), vertr. d.: Oktay Fersatefendioglu, Nestlestraße 63, 55120 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 25.05.2022 um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kfm. Frank Mößle, Schillerstraße 24, 55116 Mainz, Tel.: 06131/217099-0, Fax: 06131/217099-9, E-Mail: mainz@pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.07.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 22.08.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.07.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.08.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 25.05.2022

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 114/21 · Inter. Immo. & Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 114/21
Wirksam am
21.03.2022
Registerbezug
Mainz, HRB 47622
280 IN 114/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Nestlestraße 63, 55120 Mainz (AG Mainz, HRB 47622), vertr. d.: Oktay Fersatefendioglu, Nestlestraße 63, 55120 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 21.03.2022 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm. Frank Mößle, Schillerstraße 24, 55116 Mainz, Tel.: 06131/217099-0, Fax: 06131/217099-9, E-Mail: mainz@pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 21.03.2022

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Veränderungen
HRB 47622 HRB 47622: Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Mainz, Nestlestraße 63, 55120 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Fersatefendioglu, Oktay, Schlangenbad, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschä…
HRB 47622: Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Mainz, Nestlestraße 63, 55120 Mainz. Bestellt als Geschäftsführer: Fersatefendioglu, Oktay, Schlangenbad, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Yilmaz, Aziz, Mainz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 47622 HRB 47622: Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Mainz, Nestlestraße 63, 55120 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Un…
HRB 47622: Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Mainz, Nestlestraße 63, 55120 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, jetzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf sowie die Verwaltung und Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen oder gewerblichen Räumen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr, Baubetreuer oder Bauträger für eigene oder fremde Rechnung und alle Makler- und Bauträgertätigkeiten. Gegenstand ist ferner: - Bauherrenberatung - Projektierung - Bauleitung - Gewerkevergabe an Nachunternehmer - Gewerbe- und Industriereinigung und Pflege - Garten- und Landschaftspflege - Gebäudereinigung - Gebäudemanagement - Hausmeisterservice - Hausverwaltung. Ferner die Erbringung zulassungsfreier Handwerkstätigkeiten: 1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 2. Betonstein- und Terrazzohersteller 3. Estrichleger. Desweiteren die Erbringung handwerksähnlicher Gewerbe: 1. Eisenflechter 2. Einbau von genormten Baufertigteilen 3. Bautentrocknungsgewerbe 4. Bodenleger 5. Asphaltierer (ohne Straßenbau) 6. Fuger (im Hochbau) 7. Holz- und Bautenschutzgewerbe 8. Betonbohrer und Schneider 9. Rohr- und Kanalreiniger. Die Gesellschaft handelt mit Waren aller Art und kann im In- und Ausland selbstständige und nicht selbstständige Zweigniederlassungen errichten sowie Vermarktung und Verwaltung sämtlicher Dienstleistungen und Dienstleistungsprodukte, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind und kann Liegenschaften und Wertschriften sowie Grundbesitz erwerben, verwalten und verkaufen.
Neueintragungen
HRB 47622 HRB 47622: Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Mainz, Nestlestraße 63, 55120 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2017. Geschäftsanschrift: Nestlestraße 63, 55120 Mainz. Ge…
HRB 47622: Inter. Immo. & Bauträger GmbH, Mainz, Nestlestraße 63, 55120 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2017. Geschäftsanschrift: Nestlestraße 63, 55120 Mainz. Gegenstand: Der An- und Verkauf sowie die Verwaltung und Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen oder gewerblichen Räumen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr, Baubetreuer oder Bauträger für eigene oder fremde Rechnung und alle Makler- und Bauträgertätigkeiten. Gegenstand ist ferner: - Bauherrenberatung - Projektierung - Bauleitung - Gewerkevergabe an Nachunternehmer - Sanieren am Bau - Brandschutz - Baudekoration - Gewerbe- und Industriereinigung und Pflege - Garten- und Landschaftspflege - Gebäudereinigung - Gebäudemanagement - Hausmeisterservice - Hausverwaltung. Ferner die Erbringung zulassungsfreier Handwerkstätigkeiten: 1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 2. Betonstein- und Terrazzohersteller 3. Estrichleger. Desweiteren die Erbringung handwerksähnlicher Gewerbe: 1. Eisenflechter 2. Gerüstbau aller Art 3. Bautentrocknungsgewerbe 4. Bodenleger 5. Asphaltierer (ohne Straßenbau) 6. Fuger (im Hochbau) 7. Holz- und Bautenschutzgewerbe 8. Betonbohrer und Schneider 9. Rohr- und Kanalreiniger 10. Dachsanierung sowie Zimmermann- und Dachdeckerarbeiten. Die Gesellschaft handelt mit Waren aller Art und kann im In- und Ausland selbstständige und nicht selbstständige Zweigniederlassungen errichten, sowie Vermarktung und Verwaltung sämtlicher Dienstleistungen und Dienstleistungsprodukte, sich bei anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind und kann Liegenschaften und Wertschriften sowie Grundbesitz erwerben, verwalten und verkaufen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Yilmaz, Aziz, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.