HRB 51484

Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Offenbach am Main

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Registerdaten

Sitz
Offenbach am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
01.09.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
8 IN 146/20:
In dem Insolvenzverfahren Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, Wingerstraße 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer),
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).

Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur

Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,

vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 19.10.2026
beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
8 IN 146/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main
(AG Offenbach am Main , HRB 51484),

vertreten durch:
1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6,
63075 Offenbach am Main,
(Geschäftsführer),

2. Prof. Dr. Michael Stehling, Wingerstraße 22, 63322 Rödermark,
(Geschäftsführer),

wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 24.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)

AZ: 8 IN 146/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, Wingerstraße 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 497129,18 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 784655,82 EUR.

Amtsgericht Offenbach am Main, 24.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
Geschäftsnummer: 8 IN 146/20
In dem Insolvenzverfahren Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, Sachsenstraße 6, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, Wingerstraße 22, 63322 Rödermark, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Begründung:

Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.

Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.

Insoweit dient die potenzielle Berücksichtigung von Zu- oder Abschlagstatbeständen dazu, die sich aus § 2 Abs. 1 InsVV ergebende Regelvergütung, die schon aufgrund des vielfältigen Erscheinungsbildes von Insolvenzverfahren nicht immer und für jeden Einzelfall angemessen sein kann, bei außergewöhnlichen Umständen durch Veränderungen des Regelsatzes anpassen zu können.
Im vorliegenden Verfahren wurde für die besonderen Schwierigkeiten und überdurchschnittliche Tätigkeiten des Insolvenzverwalters im Bereich der übertragenden Sanierung ein Zuschlag in Höhe von 30% als angemessen erachtet. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 602.481,73 EURO ausgegangen. Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.

Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von Teilungsmasse eingeben EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.

Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.

Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 24.07.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
07.04.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
Geschäftsnummer: 8 IN 146/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 571.951,05 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).

Gemäß § 3 i.V.m 10 InsVV können dem vorläufigen Insolvenzverwalter Zuschläge für die geleistete Mehrarbeit oder besondere Schwierigkeiten während des Verfahrens gewährt werden. Vorliegend wurden folgende Zuschläge für angemessen erachtet:

Betriebsfortführung in Höhe von 20,52%
Arbeitnehmerangelegenheiten in Höhe von 15%
Bemühungen um Übertragende Sanierung/ Investorenprozess in Höhe von 30%

Folglich errechnet sich ein Gesamtzuschlag in Höhe von 65,52%. In der Gesamtschau wird ein Zuschlag in Höhe von 60% festgesetzt. Auf den Vergütungsantrag vom 21.01.2025 wird Bezug genommen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 03.04.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
28.01.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
8 IN 146/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 19.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 51484 HRB 51484: Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Offenbach am Main, Strahlenbergerstraße 110, 63067 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 51484: Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Offenbach am Main, Strahlenbergerstraße 110, 63067 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
07.08.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
Geschäftsnummer: 8 IN 146/20

Am 01.08.2020 um 12:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger
Straße 110, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr.
d.: 1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael
Stehling, (Geschäftsführer),.

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Kasinostraße 9, 64293
Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220, bestellt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 14.09.2020 (Anmeldefrist).

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird aufgrund der anhaltenden Pandemielage schriftlich
durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht,
ist der 05.10.2020.

Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.

Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:

è Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten
wird;

è gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:

- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);

- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung

(§ 66 Abs. 3 InsO);

- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);

- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und
Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);

- zur Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der
Freigabe von Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (§ 35 Abs.
2 InsO)

- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen,
einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie
kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);

- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;

- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).

Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben
aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der
ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten
Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:

Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche
vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die
beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine
diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.

Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine
Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das
Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder
im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist
und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 07.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
04.08.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
8 IN 146/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110,
63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484),

vertreten durch:

1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer),

2. Prof. Dr. Michael Stehling, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Sebastian Braun, Elisabethenstraße 34, 64283 Darmstadt,

wird heute, am 01.08.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Kasinostraße 9, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/
396820, Fax: 06151/3968220

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.

Begründung:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Mirko
Lehnert vom 27.07.2020.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main 01.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
29.04.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
8 IN 146/20

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des

Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110,
63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484),

vertreten durch:

1. Dr. Fatemeh Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer),

2. Prof. Dr. Michael Stehling, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Sebastian Braun, Elisabethenstraße 34, 64283 Darmstadt,

wird angeordnet:

1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Zusammenhang mit
der Fortführung des Geschäftsbetriebs der Antragstellerin und mit der
Insolvenzgeldvorfinanzierung, für die dadurch entstehenden Kosten und Zinsen
Verbindlichkeiten mit dem Rang von Masseverbindlichkeiten gemäß 3 55 InsO
gegenüber der DB Privat- und Firmenkundenbank AG in Höhe von maximal 120.000
Euro zu begründen.

2. Der Antragstellerin wird die Verfügungsbefugnis über die sich aus Ziffer
1 ergebenden Gegenleistungsansprüche entzogen und auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter übertragen.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Falle einer Rücknahme des
Insolvenzantrags, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung
des Antrags als unzulässig, die nach Ziffer 1 begründeten Verbindlichkeiten vor
Aufhebung seiner Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu
berichtigen.

4.

Begründung:

Die Ermächtigungen sind für die Aufrechterhaltung des laufenden
Geschäftsbetriebs und einer späteren Sanierung erforderlich.

Amtsgericht Offenbach am Main 29.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
14.04.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
8 IN 146/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Institut
für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067
Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh
Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling,
(Geschäftsführer), ist am 08.04.2020 um 15:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers
sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Kasinostraße 9,
64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main
eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 08.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 146/20 · Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 146/20
Wirksam am
09.04.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51484
8 IN 146/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Institut
für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Strahlenberger Straße 110, 63067
Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 51484), vertr. d.: 1. Dr. Fatemeh
Sabouri Khameneh, (Geschäftsführer), 2. Prof. Dr. Michael Stehling,
(Geschäftsführer), ist am 08.04.2020 um 15:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers
sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Kasinostraße 9,
64293 Darmstadt, Tel.: 06151/396820, Fax: 06151/3968220 bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main
eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 08.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 51484 HRB 51484: Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Offenbach am Main, Strahlenbergerstraße 110, 63067 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2018…
HRB 51484: Institut für Bildgebende Diagnostik Offenbach GmbH, Offenbach am Main, Strahlenbergerstraße 110, 63067 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2018. Geschäftsanschrift: Strahlenbergerstraße 110, 63067 Offenbach am Main. Gegenstand: die medizinische Versorgung von Patienten sowie der Betrieb einer radiologischen Praxis. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr. Stehling, Michael, Rödermark, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Dr. Sabouri Khameneh, Fatemeh, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.