HRB 341827
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG
aktuell 30 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sinsheim
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Registerdaten
- Sitz
- Sinsheim
- Datenstand
- 2024-03-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Maxxtec Aktiengesellschaft Sinsheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 83 IE 1/12 · Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 83 IE 1/12
- Wirksam am
- 17.09.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341827
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, vormals: Maxxtec AG, vertr. d. d. Vorst. Vors. Rolf Schleicher, geb. 30.12.1958Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, AG MA, Registergericht, HRB 341827 (AZ: 51 IE 1/12, Insolvenzgericht Heidelberg) steht für die angemeldeten und festgestellten Forderungen in Höhe von EUR 31.884.720,19 (hiervon aufschiebend bedingt festgesellt EUR 1.551.204,78) ein Verteilungsbetrag - vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden - in Höhe von EUR 651.542,70 zur Verfügung.
Amtsgericht Heidelberg, 17.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 83 IE 1/12 · Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 83 IE 1/12
- Wirksam am
- 16.09.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341827
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des/der Insolvenz 83 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, vormals: Maxxtec AG, vertr. d. d. Vorst. Vors. Rolf Schleicher, geb. 30.12.1958Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, AG MA, Registergericht, HRB 341827 (AZ: 51 IE 1/12, Insolvenzgericht Heidelberg) steht für die angemeldeten und festgestellten Forderungen in Höhe von EUR 30.333.515,41 ein Verteilungsbetrag - vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden - in Höhe von EUR 651.542,70 zur Verfügung.
Amtsgericht Heidelberg, 16.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 83 IE 1/12 · Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 83 IE 1/12
- Wirksam am
- 31.08.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341827
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals: Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.10.2026
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 83 IE 1/12 · Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 83 IE 1/12
- Wirksam am
- 20.08.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341827
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals: Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.291.490,06 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 35.823,49 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 190 % (Zuschläge: Aus- und Absonderungsrechte, Unternehmensfortführung, Sanierungsbemühungen, komplexe Beitreibung, Patentmanagement, Bürgschaftsmanagement, arbeitsrechtliche Fragen, Gläubigeranzahl, Buchungsvorgänge; Abschläge: Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, Drittleister). Auf die ausführliche Begründung in seinem ursprünglichen Antrag vom 09.10.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 190 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 91.491,55 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 83 IE 1/12 · Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 83 IE 1/12
- Wirksam am
- 20.08.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341827
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals: Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 30.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.504.016,04 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 85 % (Zuschläge: Unternehmensfortführung, Sanierungsbemühungen, arbeitsrechtliche Fragen; Abschlag: Drittleister). Auf die ausführliche Begründung in seinem ursprünglichen Antrag vom 09.10.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 85 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 83 IE 1/12 · Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 83 IE 1/12
- Wirksam am
- 23.05.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341827
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG, (vormals Maxxtec Aktiengesellschaft),
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Schleicher
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341827
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 210-229 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 22.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 83 IE 1/12 · Insolvenz 51 IE 1/12 Abwicklungsgesellschaft AG · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 83 IE 1/12
- Wirksam am
- 15.09.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341827
I. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maxxtec Aktiengesellschaft
vertr.d.d.Vorst.Vors. Rolf Schleicher, geb. XX.XX.XXXX
Breite Seite 1, 74889 Sinsheim
Projektierung, Herstellung, Montage, Inbetriebnahme und
Dienstleistungen für Energie- und umwelttechnische
Anlagen und Apparate; Entwickklung, Bau und Betrieb
regenerativer Energiekraftwerke
Amtsgericht Mannheim, Registergericht, HRB 341827
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute,
am 01.01.2013, um 8.00 Uhr
das Insolvenzverfahren
als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO
eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstr. 2, 68219 Mannheim.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.02.2013 unter Beachtung des
§ 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des
Schuldners in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die
Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung
sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an
die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Gründe
Die deutschen Gerichte sind für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens
international zuständig, nachdem die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer
hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Insolvenzschuldnerin hat Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und
Dienstleistern in anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union sowie
Forderungsaußenstände
gegen Kunden in anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union.
II. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts
des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin)
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am
Mittwoch, den 27.03.2013, 10.00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 3. OG, Saal 30.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss,
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- § 149 InsO (Anlegung von Wertgegenständen)
- §§160 bis 163 InsO ( besonders bedeutsame Rechtshandlungen )
- §§ 271 und 272 InsO (Eigenverwaltung)
- Anhörung zu einer Verfahrenseinstellung mangels Masse ( § 207 InsO )
Hinweise:
- Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu den
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gem. § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung. (§ 179 Abs. 3 InsO)
- Sämtliche Termine werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
veröffentlicht.
- Eine gesonderte Ladung der Gläubiger zum Schlusstermin erfolgt nicht.
Heidelberg, den 01.01.2013
Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim. Der Insolvenzverwalter hat am 28.03.2013 die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen. Firma geändert; nun…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 51 IE 1/12) aufgelöst. Gemäß § 26…
Insolvenzbekanntmachung 51 IE 1/12 K · Maxxtec Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IE 1/12 K
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341827
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 211/12 · Maxxtec Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IN 211/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341827
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim. Die Gesellschaft hat am 05.03.2012 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim. Prokura erloschen: Trissler, Rolf, Meckesheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim. Die Hauptversammlung vom 09.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Hauptver…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09./10.06.2011 um 476.190,00 EUR auf 1.982.515,00 EUR erhöht. Die Kapitaler…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim. Nicht mehr Vorstand: Sanzenbacher, Hans, Auenwald, *XX.XX.XXXX.
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim. Die Hauptversammlung vom 14.01.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 14.01.2011 hat das am 27.01.2009…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim.Bestellt als Vorstand: Lenz, Andreas, Königstein im Taunus, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesell…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim.Prokura erloschen: Praeger, Joachim, Pulheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim.Nicht mehr Vorstand: Kühne, Herbert, Gaiberg, *XX.XX.XXXX; Münker, Stefan, Gaiberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim.Der Aufsichtsrat hat am 16.07.2009 und 04.08.2009 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapiral) beschlossen. Grundkapital nun: 1.506.325,…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim.Personenbezogene Daten geändert bei Vorstandsvorsitzender: Schleicher, Rolf, Leimen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befu…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim.Die Gesellschaft hat am 12.03.2009 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim.Die Hauptversammlung vom 27.01.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 5 (Aktien), 6 (Zusam…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim, Breite Seite 1, 74889 Sinsheim.Geschäftsanschrift: Breite Seite 1, 74889 Sinsheim. Bestellt als Vorstand: Mitsch, Alexander, Plankstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbe…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim (Breite Seite 1, 74889 Sinsheim). Die Hauptversammlung vom 15.08.2008 hat die Neufassung der Satzung und dabei insbesondere die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unterneh…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim (Breite Seite 1, 74889 Sinsheim). Die Hauptversammlung vom 11.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Be…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim (Breite Seite 1, 74889 Sinsheim). Bestellt als Vorstand: Münker, Stefan, Gaiberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim (Breite Seite 1, 74889 Sinsheim).Die Gesellschaft hat am 15.01.2007 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 341827 Maxxtec Aktiengesellschaft, Sinsheim (Breite Seite 1, 74889 Sinsheim). Nicht mehr Vorstand: Sander, Martin, Ölbronn-Dürn, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.