HRB 113949
INSIDE GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1081/20 I-17-8 · INSIDE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1081/20 I-17-8
- Wirksam am
- 24.02.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 113949
AG FFM 24.02.26
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1081/20 I-17-8 · INSIDE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1081/20 I-17-8
- Wirksam am
- 07.02.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 113949
vertreten durch:
Eveline Peter, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 30.03.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 03.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 1081/20 I-17-8 · INSIDE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1081/20 I-17-8
- Wirksam am
- 19.01.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 113949
INSIDE GmbH, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113949),
vertreten durch:
Eveline Peter, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Umsatzsteuer: EUR
Summe: EUR
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 109.475,61 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR . Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Betriebsfortführung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 19,70 auf insgesamt 44,70.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 9.124,74 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt, den 19.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1081/20 I-17-8 · INSIDE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1081/20 I-17-8
- Wirksam am
- 02.09.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 113949
vertreten durch:
Eveline Peter, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 15.11.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.11.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 31.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1081/20 I-17-8 · INSIDE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1081/20 I-17-8
- Wirksam am
- 07.01.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 113949
INSIDE GmbH, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 113949),
vertreten durch:
Eveline Peter, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt am Main,
(Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus
Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9591100, Fax: 069
/959110-80, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 23.03.2021
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 06.04.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des
Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane
(§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1081/20 I-17-8 · INSIDE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1081/20 I-17-8
- Wirksam am
- 04.12.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 113949
GmbH, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main,
HRB 113949), vertr. d.: Eveline Peter, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt
am Main, (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich
zu der am 11.11.2020 um 11:12 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1081/20 I-17-8 · INSIDE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1081/20 I-17-8
- Wirksam am
- 11.11.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 113949
GmbH, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main,
HRB 113949), vertr. d.: Eveline Peter, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt
am Main, (Geschäftsführerin), ist am 11.11.2020 um 11:12 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter,
Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9591100, Fax: 069/
959110-80, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 113949 HRB 113949: INSIDE GmbH, Frankfurt am Main, Fürstenbergerstraße 223, 60323 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2001, mehrfach geändert. Die Gesellschafter…
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