HRB 190319

INPERA GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bismarckstraße 10-12, 10625 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
14.06.2023
Datenstand
2025-10-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Richard Liehmann

Salzburg/Österreich

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

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Stand 2025-10-30

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Gegenstand des Unternehmens

Betrieb und Unterhalt einer projekt- und prozessbasierten Kollaborationsplattform für die Baubranche sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, ebenso Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von Software.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36i IN 1637/23 · INPERA GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 1637/23
Wirksam am
06.01.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 190319
36i IN 1637/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INPERA GmbH, Bismarckstraße 10-12, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Richard Liehmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 190319
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lenhardt Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kurfürstendamm 46, 10707 Berlin, Gz.: 12/23ML 15 SM

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Knut Rebholz, Emser Straße 9, 10719 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 16.09.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 5.213,42 EUR festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 %. Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung (15 Prozent)
- Übertragende Sanierung / Investorengespräche (25 Prozent)
Auf die Begründung im Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.09.2024 wird Bezug genommen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin wurden zu dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36i IN 1637/23 · INPERA GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 1637/23
Wirksam am
11.12.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 190319
36i IN 1637/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INPERA GmbH, Bismarckstraße 10-12, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Richard Liehmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 190319
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lenhardt Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kurfürstendamm 46, 10707 Berlin, Gz.: 12/23ML 15 SM

hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 16.09.2024 die Regelvergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 40 Prozent für Mehraufwand im Rahmen der Betriebsfortführung sowie für Investorengespräche im Rahmen der Prüfung einer übertragenden Sanierung beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36i IN 1637/23 · INPERA GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 1637/23
Wirksam am
06.06.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 190319
36i IN 1637/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

INPERA GmbH, Bismarckstraße 10-12, 10625 Berlin
- vertreten durch den Geschäftsführer Richard Liehmann
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 190319
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 01.06.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36i IN 1637/23 · INPERA GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 1637/23
Wirksam am
21.03.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 190319
36i IN 1637/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

INPERA GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 190319
Bismarckstraße 10-12, 10625 Berlin,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Richard Liehmann,
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Betrieb und Unterhalt einer projekt-und prozessbadsierten Kollaborationsplattform für die Baubranche sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, ebenso Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von Software

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.03.2023 um 10:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz
Emser Straße 9, 10719 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 190319 B HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Chausseestraße 19, 10115 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Lensges, Johannes
HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Chausseestraße 19, 10115 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Lensges, Johannes
Veränderungen
HRB 190319 B HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Chausseestraße 19, 10115 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 95.167,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2021 ist das Stammkapital um 1…
HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Chausseestraße 19, 10115 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 95.167,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2021 ist das Stammkapital um 11.934,00 EUR auf 95.167,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 190319 B HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Chausseestraße 19, 10115 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 83.233,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 ist das Stammkapital um 2…
HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Chausseestraße 19, 10115 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 83.233,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 ist das Stammkapital um 24.441,00 EUR auf 83.233,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 190319 B HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Chausseestraße 19, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Chausseestraße 19, 10115 Berlin
HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Chausseestraße 19, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Chausseestraße 19, 10115 Berlin
Veränderungen
HRB 190319 B HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 87, 10787 Berlin. Gegenstand: Betrieb und Unterhalt einer projekt- und prozessbasierten Kollaborationsplattform für die Baubranche sowie allen damit im Zus…
HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 87, 10787 Berlin. Gegenstand: Betrieb und Unterhalt einer projekt- und prozessbasierten Kollaborationsplattform für die Baubranche sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, ebenso Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb von Software. Stamm- bzw. Grundkapital: 58.792,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.01.2020 ist das Stammkapital um 25.459,00 EUR auf 58.792,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 190319 B HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 87, 10787 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Viebrock, Jannes
HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 87, 10787 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Viebrock, Jannes
Veränderungen
HRB 190319 B HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 87, 10787 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstenstraße 87, 10787 Berlin; Geschäftsführer: 2. Lensges, Johannes, *XX.XX.XXXX, Han…
HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Kurfürstenstraße 87, 10787 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstenstraße 87, 10787 Berlin; Geschäftsführer: 2.
Lensges, Johannes, *XX.XX.XXXX, Hanstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Liehmann, Richard, *XX.XX.XXXX, Salzburg/Österreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 190319 B HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Kienhorststraße 53, 13403 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.333,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2017 ist das Stammkapital um …
HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Kienhorststraße 53, 13403 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 33.333,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.11.2017 ist das Stammkapital um 8.333 EUR auf 33.333 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Neueintragungen
HRB 190319 B HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Kienhorststraße 53, 13403 Berlin. Firma: INPERA GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kienhorststraße 53, 13403 Berlin; Gegenstand: Betrieb und Unter…
HRB 190319 B: INPERA GmbH, Berlin, Kienhorststraße 53, 13403 Berlin. Firma: INPERA GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kienhorststraße 53, 13403 Berlin; Gegenstand: Betrieb und Unterhalt einer projekt- und prozessbasierten Kollaborationsplattform für die Baubranche sowie der Handel mit Baumaterial, Bauelementen, Ausbauprodukten und Baugeräten aller Art sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen im Groß- und Einzelhandel, ebenso Entwicklung, Bereitbestellung und Betrieb von Software. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Viebrock, Jannes, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.08.2017

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.