HRB 66737
InovisCoat GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Rheinparkallee 3, 40789 MonheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Monheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 20.04.2022
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jake Seal
Hampshire
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenCarsten Cornelißen
Viersen
EinzelprokuraKatja Koch
Bitterfeld-Wolfen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem GeschäftsführerAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-31 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- InovisCoat New Materials GmbH Monheim
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von von Beschichtungen, insbesondere Multicoatings, sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Beschichtungen allgemein.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzplan 2 IN 167/21 · InovisCoat GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 167/21
- Wirksam am
- 26.05.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 66737
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, den 21.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 167/21 · InovisCoat GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 167/21
- Wirksam am
- 08.04.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 66737
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.05.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 07.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 167/21 · InovisCoat GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 167/21
- Wirksam am
- 17.12.2025
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 66737
Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausener Straße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de, ernannt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten.
Die Verwaltung des Vermögens wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 167/21 · InovisCoat GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 167/21
- Wirksam am
- 11.12.2024
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 66737
1. xxx EUR Nettovergütung nach § 12a InsVV
2. xxx EUR Zuschläge gemäß § 3 InsVV (30%)
3. xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
4. xxx EUR Auslagen zuzüglich
5. xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
1. xxx EUR Gesamtbetrag.
Dem Sachwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausener Straße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther am 08.11.2021 zum Sachverständigen und am 01.02.2022 zum vorläufigen Sachwalter.
Mit Schriftsatz vom 04.06.2024 beantragte der vorläufige Sachverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen auf insgesamt xxx EUR.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Nach erfolgter Zwischenverfügung und unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 15.10.2024 korrigierte der Antragsteller seinen Vergütungsantrag dahingehend, dass nun die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen auf insgesamt xxx EUR beantragt wurde.
Die Vergütung des Sachwalters in der Eigenverwaltung gem. § 270b InsO i.V.m. § 274 Abs. 1 InsO richtet sich nach § 12a InsVV. Danach beträgt die Regelvergütung für die Tätigkeit eines vorläufigen Sachwalters 25% der Vergütung des Sachwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Der Sachwalter wiederum erhält in der Regel 60% der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung. Daraus ergibt sich für den vorläufigen Sachwalter eine Regelvergütung von 15% der Insolvenzverwaltervergütung.
Zu dieser Regelvergütung treten im vorliegenden Fall nach §§ 3, 10 InsVV Zuschläge von 30% (Gesamtbetrachtung) der Insolvenzverwaltervergütung, was insgesamt eine Vergütung von 45% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters ergibt.
Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus § 12a InsVV und bemisst sich nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der Verfügungsbefugnis des eigenverwaltenden Schuldners unterliegt. Gemäß § 12a Abs. 1 S. 4 InsVV ist außer der freien Masse auch der Wert der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Gegenstände einzubeziehen, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat.
Der vorläufige Sachwalter beantragt die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen ausgehend von einer Berechnungsmasse vom 1.103.934,66 EUR, was nicht zu beanstanden ist.
Wie bei der Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und Sachwalters sind auch bei der Vergütung des vorläufigen Sachwalters Zu- und Abschläge bei der Vergütung vorzunehmen, wenn die Regelvergütung aufgrund der verfahrensbedingten Mehraufwendungen des vorläufigen Sachwalters nicht ausreicht, ihn für seine erbrachten Tätigkeiten in dem Verfahren adäquat zu entschädigen.
Der Antragsteller macht für die Begleitung der Sanierungsbemühungen Zuschläge von 15% und für Konzerninsolvenz/gesellschaftsrechtliche Verflechtungen Zuschläge von 15% geltend, insgesamt also 30%.
Grundsätzlich gehört es nicht zu den Aufgaben eines vorläufigen Sachwalters, in eigener Zuständigkeit ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.
Jedoch hat der vorläufige Sachwalter die von der Eigenverwaltung ausgearbeitete Szenarien zur Fortführung des Geschäftsbetriebes auf ihre Durchführbarkeit und die Auswirkungen auf die Quotenerwartungen der Gläubiger zu überprüfen. Hierzu gehört auch, dass der vorläufige Sachwalter die Eigenverwaltung der Schuldnerin im Rahmen seiner Überwachungs- und Kontrolltätigkeit beratend begleitet. Hierzu muss er sich rechtzeitig in die Erarbeitung der Konzepte einbinden lassen und rechtzeitig zu erkennen geben, welche erwogenen Maßnahmen nach seiner Auffassung möglich und welche geprüften Wege gangbar sind. Diese Überwachungsaufgabe hat zukunftsorientiert zu erfolgen. Einen besonderen Hauptbestandteil der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters bestand vorliegend in der Stabilisierung der Abläufe der Produktions- und Lieferketten, insbesondere auch die Einbeziehung in Gesprächen mit zahlreichen Schlüssellieferanten, um die weitere Zusammenarbeit zu ihnen zu gewährleisten und die Geschäftsbeziehungen zu stärken.
Ebenso mussten Business- und Liquiditätsplanungen ständig auf die aktuelle Bedarfssituation sowie die sich seit Insolvenzantragstellung veränderte Finanzierungslage angepasst werden.
Auch wurde ein sogenannter Dual Track M&A Prozess unter Einbeziehung des vorläufigen Sachwalters initiiert. Erschwerend waren Geldtransaktionen aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) an rechtliche Bedingungen und zusätzliche Prüfungen durch den vorläufigen Sachwalter geknüpft. Dieses umfassende Engagement trug dazu bei, dass die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auch nach Verfahrenseröffnung aufrechterhalten wurde und die Sanierungschancen erhalten blieben. Erwähnenswert ist auch die die die Abstimmung mit der eigenverwaltenden Schuldnerin, hinsichtlich der Sanierung durch einen Insolvenzplan. Auch hier wurden unter Einbeziehung des Antragstellers bereits Maßnahmen und Tätigkeiten während der vorläufigen Eigenverwaltung abgestimmt und eingeleitet bzw. begonnen.
In diesem Rahmen ist die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters hinsichtlich von Sanierungsbemühungen geeignet, dem Antragsteller den beantragten Zuschlag für die Begleitung der Sanierungsbemühungen von 15% zu gewähren und auch angemessen.
Ebenso ist der Zuschlag von 15 % für die Konzerninsolvenz/gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zu gewähren, da es Ziel der Sanierungsbemühungen war und ist, die operativen Strukturen unter der bereits geschaffenen Holdingstruktur zu halten und weiterzuentwickeln. Hier hatte der vorläufige Sachwalter sich mit den gesellschaftsrechtlichen Strukturen der Unternehmensgruppe, die mit der Schuldnerin aus mindestens sieben Gesellschaften besteht, auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Aufarbeitung der Beteiligungsverhältnisse wurden die Historien beleuchtet sowie die Komplexität der (Konzern-) Strukturen sowie der jeweiligen Vermögensmassen entflochten und den jeweiligen Gesellschaften zugeordnet. In diesem Zusammenhang waren etwaige Rechtsverhältnisse bzw. geschäftliche Kontakte im Unternehmensverbund - auch im Hinblick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten und Verknüpfungen der einzelnen Unternehmen - zu analysieren.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Der Masse darf somit insgesamt ein Betrag in Höhe von 34.975,83 EUR entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle, Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.12.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 66737 HRB 66737: InovisCoat GmbH, Monheim, Rheinparkallee 3, 40789 Monheim. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
Forderungsprüfung 2 IN 167/21 · InovisCoat GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 167/21
- Wirksam am
- 01.04.2022
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 66737
Es wurde Eigenverwaltung gemäß § 270 InsO angeordnet. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausener Straße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 25.05.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Den Gläubigern wird aufgegeben, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, ob sie Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten unter Angabe von Gegenstand, Art und Entstehung des Sicherungsrechtes in Anspruch nehmen. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 28.06.2022 um 10.10 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Saal 112.
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und Eigenverwalter sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten werden.
Der Termin dient zugleich zur Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 270 c InsO) oder gegebenenfalls des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 272 InsO)
* eine Beantragung der Zustimmungsbedürftigkeit nach § 277 InsO,
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO);
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Eigenverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Antragstellerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Antragstellerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wurde beibehalten. Dieser
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 167/21 · InovisCoat GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 167/21
- Wirksam am
- 01.02.2022
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 66737
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 66737 HRB 66737: InovisCoat GmbH, Monheim, Rheinparkallee 3, 40789 Monheim. Bestellt als Geschäftsführer: Seal, Jake, Hampshire / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis i…
HRB 66737 HRB 66737: InovisCoat GmbH, Monheim, Rheinparkallee 3, 40789 Monheim. Einzelprokura: Dr. Cornelißen, Carsten, Viersen, *XX.XX.XXXX.
HRB 66737 HRB 66737: InovisCoat GmbH, Monheim, Rheinparkallee 3, 40789 Monheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Koch, Katja, Bitterfeld-Wolfen, *XX.XX.XXXX.
HRB 66737 HRB 66737: InovisCoat GmbH, Monheim, Rheinparkallee 3, 40789 Monheim. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Verfügung, Vorkaufsrecht) Ziffer 1 besch…
HRB 66737 InovisCoat New Materials GmbH, Monheim, Rheinparkallee 3, 40789 Monheim. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen. Neue…
HRB 66737 InovisCoat New Materials GmbH, Monheim, Rheinparkallee 3, 40789 Monheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2011 hat die Änder…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.