HRB 9202

Innowelle GmbH

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gießen

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Registerdaten

Sitz
Gießen
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 41/21 · Innowelle GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 41/21
Wirksam am
05.06.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 9202
3 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt.

1. XXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXX Euro um 120 % erhöht zuzüglich
3. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
4. XXX Euro Auslagen zuzüglich
5. XXX Euro Auslagenersatz gemäß § 4 Abs. II InsVV
6. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
7. XXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/48029038, Fax: 0641/48029050, Internet: www.rae-voelpel.com wird gestattet, diesen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Bereits erhaltene Vorschüsse sind auf die Vergütung anzurechnen.

G r ü n d e:

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 1.757.276,79 Euro ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV berechnet sich hieraus eine Vergütung in Höhe von XXX Euro.
Mit der vorgenannten Regelvergütung ist allerdings nur die Mühewaltung in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten.
Das vorliegende Verfahren ist jedoch gemessen an dem an dem AG Wetzlar anhängigen Verfahren was die Anforderungen an die Insolvenzverwaltung, Verfahrensdurchführung, Dauer und den Schwierigkeitsgrad angehet als überdurchschnittlich zu bewerten, so dass Zuschläge zur Regelvergütung gerechtfertigt sind.
Die Erhöhung der Regelvergütung um 120 % ist dadurch geboten, dass

* der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortgeführt hat

* die Verhandlungen des Verwalters im Rahmen der Betriebsveräußerung außerordentlich aufwändig waren.

* 2 Abschlagsverteilungen stattgefunden haben. Einmal in Höhe von 100 % auf die Insolvenzforderungen und die weitere Verteilung auf die nachrangingen Forderungsanmeldungen.

* die Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss bis zur ersten Gläubigerversammlung zu Mehrarbeit geführt hat.

* Das Verfahren sowohl im Gesellschafterbereich als auch im Kunden und Lieferantenbereich Auslandsberührung hatte.

* ein besonderer Erfolg vorliegt, der zu einer Quote von 100 % auf die Insolvenzforderungen führte

Auf die ausführliche Begründung des Insolvenzverwalters in seinem Antrag vom 28.05.2025 wird Bezug genommen.

Die Erhöhung hält auch der Gesamtschau der Tätigkeiten im Insolvenzverfahren stand.

Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 InsO das Zustellungswesen übertragen.
Die Kosten für diese Zustellungen bei dem Insolvenzverwalter fallen nicht unter die Auslagenpauschale des § 8 InsVV, sondern sie sind nach § 4 II InsVV in Höhe der sächlichen Auslagen und des personellen Mehraufwandes gesondert zu vergüten. Ein Aufwand pro Zustellung von 3,00 Euro für die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses und von 2,50 Euro für die übrigen Zustellungen ist ersatzfähig.

Die Vergütung nebst Auslagen und Mehrwertsteuer war wie beantragt festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 02.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 41/21 · Innowelle GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 41/21
Wirksam am
05.11.2024
Registerbezug
Gießen, HRB 9202
3 IN 41/21 Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202),:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen, HRB 9202), hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht gemäß § 188 InsO angezeigt.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen, HRB 9202) findet eine Abschlagsverteilung statt.

Das Verzeichnis der bei der Abschlagsverteilung zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar, Insolvenzgericht, Wertherstraße 1 u. 2 in 35578 Wetzlar, zur Einsichtnahme der Beteiligten niedergelegt worden.

Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 128.588,58 €.

Die Summe der für den Ausfall festgestellten Forderungen beträgt 0,00 €.

Die Summe der bestrittenen Forderungen beträgt 37.736,13 €.

Es war ein Massebestand von 1.340.949,93 €vorhanden, von dem eine Abschlagszahlung von 100 % auf die zu berücksichtigenden Forderungen vorgenommen wurde.

Amtsgericht Wetzlar, 31.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 41/21 · Innowelle GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 41/21
Wirksam am
16.04.2024
Registerbezug
Gießen, HRB 9202
3 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202),,
werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß §§ 39 Abs. 1, 174 Abs. 3 InsO aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 16.05.2024(§ 28 Abs. 1 Inso analog) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen, sowie eventuell leingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, den 15.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 41/21 · Innowelle GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 41/21
Wirksam am
08.03.2024
Registerbezug
Gießen, HRB 9202
3 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 07.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.04.2024 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 07.03.2024 und dem vorstehenden Stichtag 22.04.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 07.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 41/21 · Innowelle GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 41/21
Wirksam am
23.06.2023
Registerbezug
Gießen, HRB 9202
Geschäfts-Nr.: 3 IN 41/21. In dem Insolvenzverfahren Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden.

1. XXX Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV
2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. XXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. XXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/93243-38, Fax: 0641/93243-50, Internet: www.rae-voelpel.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 10.06.2021 angeordnet. Nach § 63 Abs. 3 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Berechnungsmasse in Höhe von 1.673.289,14 Euro ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von XXX Euro. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil in Höhe von 25 % zu.
Gemäß § 11 Abs. 3 InsVV sind bei der Festsetzung jedoch Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Demnach sind je nach den Besonderheiten des Einzelfalles Erhöhungen, Zu- oder Abschläge gerechtfertigt (§§ 10, 3 InsVV).

Die Erhöhung der Regelvergütung von 25 % auf 90,00 % ist dadurch geboten, dass

* alle Verfügungsgeschäfte der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters unterlagen.
Es waren weit über 100 Bestellungen der Schuldnerin zuzustimmen und auch einer Vielzahl von anderen Rechtsgeschäften. Dies ergibt sich bereits aus der Tatsache der Unternehmensfortführung, in deren Rahmen immer wieder Materialbestellungen erforderlich waren.

* dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Kassenführung übertragen war.
(Vgl. Eickmann, Vergütungsrecht, Kommentar zur InsVV, § 11 RdnNr.:18)

* eine Fortführung des Betriebes für die Dauer von 2 mit 6Mitarbeitern stattfand.
Bei der Berechnung des Anteils der Erhöhung wurde im Rahmen einer Vergleichsberechnung die Erhöhung der Teilungsmasse mit berücksichtigt.

* ein Gläubigerausschuss in dem Verfahren bestellt worden war und dadurch Sitzungen stattfanden und weitere Informationen mit dem Gläubigerausschuss ausgetauscht wurden.
* Im vorliegenden Verfahren Auslandsberührung durch den einzige Lieferantin und Hauptgesellschafterin gegeben war.

* Zudem wurde die vorläufige Verwaltung als "starke" Verwaltung mit umfassenden Ermächtigungen durchgeführt.

Zur weiteren Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters Bezug genommen.

Die Erhöhung der Vergütung hält auch einer Gesamtschau stand.

Die Auslagen und die Mehrwertsteuer waren antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 22.06.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 41/21 · Innowelle GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 41/21
Wirksam am
21.07.2022
Registerbezug
Gießen, HRB 9202
3 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Heinz Schlosser Immobilien GmbH & Co. KG, vertreten durch die Heinz Schlosser Immobilienverwaltungs-GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Heinz Schlosser festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 08.06.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Heinz Schlosser Immobilien GmbH & Co. KG, vertreten durch die Heinz Schlosser Immobilienverwaltungs-GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Heinz Schlosser die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wetzlar, 13.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 41/21 · Innowelle GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 41/21
Wirksam am
05.07.2022
Registerbezug
Gießen, HRB 9202
3 IN 41/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen , HRB 9202), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Timo Weber festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.04.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Timo Weber die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wetzlar, 29.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 41/21 · Innowelle GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 41/21
Wirksam am
01.02.2022
Registerbezug
Gießen, HRB 9202
3 IN 41/21: Über das Vermögen der Innowelle GmbH, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg (AG Gießen, HRB 9202), ist am 26.07.2021 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/93243-38, Fax: 0641/93243-50, Internet: www.rae-voelpel.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.09.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 26.10.2021, 09:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Wetzlar, 26.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9202 HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Veränderungen
HRB 9202 HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kroth, André, Gießen, *XX.XX.XXXX.
HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kroth, André, Gießen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9202 HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Kerkrader Straße 9, 35394 Gießen. Geschäftsanschrift: Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg.
HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Kerkrader Straße 9, 35394 Gießen. Geschäftsanschrift: Heidestraße 2, 35625 Hüttenberg.
Veränderungen
HRB 9202 HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Kerkrader Straße 11, 35394 Gießen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kerkrader Straße 9, 35394 Gießen.
HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Kerkrader Straße 11, 35394 Gießen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kerkrader Straße 9, 35394 Gießen.
Veränderungen
HRB 9202 HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Gerichtsspitz 2, 35398 Gießen. Geschäftsanschrift: Kerkrader Straße 11, 35394 Gießen.
HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Gerichtsspitz 2, 35398 Gießen. Geschäftsanschrift: Kerkrader Straße 11, 35394 Gießen.
Neueintragungen
HRB 9202 HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Gerichtsspitz 2, 35398 Gießen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2017. Geschäftsanschrift: Gerichtsspitz 2, 35398 Gießen. Gegenstand: Tec…
HRB 9202: Innowelle GmbH, Gießen, Gerichtsspitz 2, 35398 Gießen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2017. Geschäftsanschrift: Gerichtsspitz 2, 35398 Gießen. Gegenstand: Technologie- und Produktentwicklung von Komponenten für Antriebstechnik sowie die diesbezügliche Vermarktung in Deutschland und Europa. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kroth, André, Gießen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.