HRB 30712
Innovatec GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Funkturm 6, 66482 ZweibrückenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Zweibrücken
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.10.2018
- Datenstand
- 2025-10-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 45/18 · Innovatec GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 45/18
- Wirksam am
- 23.01.2020
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 30712
Innovatec GmbH, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 30712),
vertreten durch:
1. ZENSA Beteiliigungs UG (haftungsbeschränkt), Selhorster Str. 67, 33440
Langenberg, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. C-Star Beteilungs UG (haftungsbeschränkt), Selhorster Str. 67, 33440
Langenberg, (Gesellschafterin),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
xxx Euro Nettovergütung nach §§ 3, 11 InsVV
xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx Euro Auslagen zuzüglich
xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
xxx zuzüglich der vom vorläufigen Insolvenzverwalter
ausgelegten Masseverbindlichkeiten: Kosten der
übertragenen Zustellungen zuzüglich MwSt.
xxx Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach
Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Die Veröffentlichung der Festsetzung erfolgt auszugsweise und ohne die
festgesetzten Beträge ( § 64 Abs. 2 Satz 2). Der vollständige Beschluss kann
auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 02.07.2018 angeordnet. Nach §
11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer vorläufigen Teilungsmasse in
Höhe von xxx Euro ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von xxx Euro. Dem vorläufigen Verwalter
steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit werden dem vorläufigem
Insolvenzverwalter 35% Zuschlag für die Betriebsfortführung, 20% Zuschlag für
die Beantragung von Insolvenzgeldvorfinanzierung und 30% Zuschlag für die
Vorbereitung der übertragenden Sanierung auf seine Regelvergütung
hinzugerechnet.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter war 9 Wochen tätig. Er beantragte die
Auslagenpauschale gem. § 8 Abs.3 InsVV, die für das erste Jahr 15% der 25%
Regelvergütung beträgt. Somit liegt die Höchstgrenze bei xxx € pro Monat und er
hat sich die Auslagen für die 2 Monate, in denen er tätig war, berechnet.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2,
66482 Zweibrücken oder dem Landgericht Zweibrücken, Goetheplatz 2, 66482
Zweibrücken einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Zweibrücken, den 16.01.2020
1 IN 45/18, das Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 30712 HRB 30712: Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Gemäß § 395 Abs. 1 Satz 2 FamFG eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Gasper, Edwin, Saarlouis, *XX.XX.XXXX.
HRB 30712 HRB 30712: Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 1 IN 45/18 · Innovatec GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 45/18
- Wirksam am
- 31.08.2018
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 30712
Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 30712), vertr. d.: 1. ZENSA Beteiliigungs UG
(haftungsbeschränkt), Selhorster Str. 67, 33440 Langenberg, (Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. C-Star Beteilungs UG (haftungsbeschränkt), Selhorster Str. 67,
33440 Langenberg, (Gesellschafterin), ist am 31.08.2018 um 08:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Uwe Welsch, Kaiserstr. 54-56, 66424
Homburg, Tel.: 06841-696-171, Fax: 06841-696276.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.10.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 28.11.2018, 14:00 Uhr, Zimmer 100
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken,
Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 30.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 45/18 · Innovatec GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 45/18
- Wirksam am
- 19.07.2018
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 30712
Funkturm 6, 66482 Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 30712), vertr. d.: Edwin
Gasper, Wallerfanger Straße 16, 66740 Saarlouis, (Geschäftsführer), hat der
vorläufige Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die
Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Zweibrücken, 19.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 45/18 · Innovatec GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 45/18
- Wirksam am
- 17.07.2018
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 30712
GmbH, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 30712), vertr. d.:
Edwin Gasper, Wallerfanger Straße 16, 66740 Saarlouis, (Geschäftsführer), ist
am 16.07.2018 ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Vorläufiger
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Uwe Welsch, Kaiserstr. 54-56, 66424
Homburg, Tel.: 06841-696-171, Fax: 06841-696276 .
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken,
Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 16.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 45/18 · Innovatec GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 45/18
- Wirksam am
- 02.07.2018
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 30712
GmbH, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 30712), vertr. d.:
Edwin Gasper, Wallerfanger Straße 16, 66740 Saarlouis, (Geschäftsführer), ist
am 02.07.2018 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Uwe Welsch, Kaiserstr. 54-56, 66424
Homburg, Tel.: 06841-696-171, Fax: 06841-696276 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken,
Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Zweibrücken, 02.07.18
1 IN 45/18, das Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 30712 HRB 30712: Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Schweizer, Michael, Bönnigheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 30712 HRB 30712: Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Bestellt als Geschäftsführer: Gasper, Edwin, Saarlouis, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesell…
HRB 30712 HRB 30712: Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Liebegall, Dirk Sven, Wolfsburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Michael, Bönnighei…
HRB 30712 HRB 30712: Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Schweizer, Michael, Bönnigheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Liebegall, Dirk Sven, Wolfsbur…
HRB 30712 HRB 30712: Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Wörner, Albrecht, Bad Boll, *XX.XX.XXXX.
HRB 30712 HRB 30712: Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Nicht mehr Geschäftsführer: Gräbel, Jürgen, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Michael, Bönnigheim, *…
HRB 30712 Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Prokura erloschen: Neuer, Samuel, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Scheller, Silvia, Gersheim-Herbitzheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 30712 Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Bestellt als Geschäftsführer: Gräbel, Jürgen, Zweibrücken, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft m…
HRB 30712 Innovatec GmbH, Zweibrücken, Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2010. Geschäftsanschrift: Am Funkturm 6, 66482 Zweibrücken. Entwicklung un…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.